Bestellung MTB stornieren?

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Hallo!

Ich habe ein Fahrrad bei einem Händler per Email bestellt.

Dieses habe ich, in der Annahme ich könnte wie bei einer Internetbestellung binnen 14 Tagen, storniert.

Nun droht der Händler mit Rechtsanwalt.

Werden Probleme auf mich zu kommen?
 
Was sagen die AGBs des Händlers?
Im Internet-Shop oder beim Händler vor Ort bestellt?

In der Regel, sofern die AGBs nichts anderes sagen, gilt das 14-tätige Widerrufsrecht.
 
Per Email bestellt. Nichts unterschrieben. Noch nichts an- oder bezahlt.

AGB des Händlers habe ich lediglich die des Online Shops gefunden. Aber Der Laden ist ja der selbe?!

Und da steht ganz klar wie über all im Internet. 14 Tage Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen.

Email Bestellungen fallen nach meiner Recherche ebenfalls unter das "Fernabsatzgesetzt"
 
So lange es sich nicht u eine Sonderbestellung handelt, bei der an dem Rad spezifische Änderungen für dich vorgenommen wurden, kannst du die Warnung einfach ignorieren.
Was isr das für einen unseriösen Laden ?
 
Das Rad wurde beim Hersteller angefordert. Jetzt nehm ichs nicht ab. Da ist er halt sauer, versteh ich. Trotzdem muss ich stornieren.

Bestellung beim Hersteller fällt das unter Sonderbestellung?

Spezifische änderungen wurden nicht vorgenommen. Wir hatten lediglich aus gemacht, dass ich den Vorbau wechseln könnte.
 
Fernabsatzgesetz! Mehr braucht man dazu nicht sagen.
Widerruf ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14Tagen.

Übrigens kann man die Drohung Rechtsanwalt auch als Nötigung auffassen.
Von daher bescheidener Laden.
 
Könntest du mir, interessehalber die ersten beiden Buchstaben des Herstellers nennen, der sich so verbraucherfreundlich zeigt?
 
Ich habe nicht über die Internetseite bestellt. Sondern per Email, aber das ist doch eben auch Fernabsatzgesetz oder?

Der hat mir echt ein wenig Angst gemacht :-(

Wobei ich ihn natürlich auch verstehen kann. Der bleibt jetzt auf dem Rad sitzen.

Namen möchte ich ungerne nennen.
 
Einfach widerrufen, am besten per Fax und auf dem Postweg per Einschreiben, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Bei E-Mail könnte man nämlich später streiten, ob die Stornierung jemals angekommen war.
Bei den ersten Sachen hast Du einen doppelten Nachweis mit dem Datum der Stornierung.

Viel Erfolg dabei und immer cool bleiben. :)
 
Sonderbestellung liegt vor, wenn ein "Standardprodukt" speziell angepasst oder ausgestattet wurde, oder wenn etwas extra angefertigt wird.
Bsp.: Rahmen gibts normal nur in schwarz und wurde auf Wunsch blau lackiert, oder mit Teilen ausgestattet die vom normalen Angebot abweichen. Oder anfertigen eines Maßrahmens.
Liegt hier anscheinend nicht vor, daher ist Stornierung kein Problem (der Händler trägt das Unternehmerische Risiko).
 
Wenn du exklusiv per Mail bestellt hast, dann sehe ich kein Problem der Rückgabe. Frage ist nur, ob du das Rad vorher kaufen und liefern lassen musst um es dann zurückzugeben.
 
Langsam kann ich es nicht mehr lesen, und das ist nicht nur auf den TE bezogen >:(
Namen möchte ich ungerne nennen.

Natürlich ist es nicht richtig Leute an den (virtuellen) Pranger zu stellen, allerdings finde ich es ziemlich ätzend, dass hier ständig Leute um kostenfreien "Rechtsbeistand" bitten, anderen Usern dann den Namen von offensichtlich ahnungslosen/unverschämten/unseriösen Händlern nicht nennen. Leute, wer ein Geschäft hat muss, auch wenn das Internet "Neuland" ist, damit rechnen das ein Erfahrungsbericht in eben diesem Internet auftaucht.
Genau diese Mentalität ist es doch, die manche "Fachgeschäfte" glauben lässt, sie könnten ihre (potenziellen) Kunden behandeln wie Deppen. Zu gerne erinnere ich mich an meinen Besuch einen (hauptsächlich Rennrad-)Fachhändler in Köln (-Ostheim), er selber sowie die 1-2 Leute Personal konnten griesgrämiger nicht sein. Ich kam rein und wurde mit dem Allerwertesten nicht angesehen, nach einem lauten Gruß in das Geschäft interessierte sich noch nicht so wirklich jemand für mich. Ich musste mich dann aufzwängen um meine Kaufabsicht zu äußern. Oder Zweirad Feld, wo der Verkäufer mir bei einem Carver-MTB mit einem XT-Blender-Schaltwerk (Rest Deore + SLX) einen von "fast komplette XT-Ausstattung" erzählte.
Da gehe ich einfach nicht mehr hin, und ich wüsste nicht warum ich anderen Leute nicht von meinen Erfahrungen mit genau diesen Läden berichten soll, ich erzähle ja auch das ich mit dem bei Bike-Discount gekauften MTB zufrieden bin und in dem Laden immer gut bedient wurde.

Ach ja, es ging ja hier um einen Storno: Manchmal hilft auch ein Telefonat, evtl. gibt es ja einen Grund für die Stornierung für den der Händler sogar Verständnis hätte. Und das mit dem Einschreiben kann man sich vermutlich sparen, der TE hat ja eine Antwort auf seinen Widerruf bekommen, von daher ist dieser ja auch eingegangen. Ansonsten, der Ordnung halber nochmal per Einschreiben, inkl. Verweis auf das Fernabsatzgesetz, damit wäre das Thema für mich erledigt. Der Händler übrigens auch...
 
Naja irgendwo sehe ich den Fehler schon bei mir, der Händler hat ein sehr teurers Bike jetzt bei sich stehen welches er evtl gegen Rabat weiter verkaufen darf.

Hätte ich halt nicht vorschnell bestellen sollen. Allerdings genau dafür ist ja das Fernabsatzgesetz. Im Internet hat man schnell etwas bestellt...
 
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Naja irgendwo sehe ich den Fehler schon bei mir, der Händler hat ein sehr teurers Bike jetzt bei sich stehen welches er evtl gegen Rabat weiter verkaufen darf.
Hätte ich halt nicht vorschnell bestellen sollen. Allerdings genau dafür ist ja das Fernabsatzgesetz. Im Internet hat man schnell etwas bestellt...

Und da wundern sich die Leute noch wenn die Händler alle Vorkasse sehen wollen. Sorry aber solchen Leuten wie Dir würde ich noch nichtmal mehr eine Schraube ohne Vorleistung bestellen.

Erst Denken, dann Klicken!

Das Internet für die eigene Unfähigkeit schuldig sprechen, hervoragend!

Wenn einer schon was bestellt und gleichzeitig im Hinterkopf herum schwirrt, ich kann es ja innheralb 14 Tagen wieder stonieren, das sagt eigentlich schon alles über die Kaufkraft des jenigen aus. Auf solche "Kunden" kann jeder gute Händler gut und gerne verzichten!
Egal in welcher Branche!
 
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Steht bei Ihm auch was in den AGB, wie der Widerruf aussehen muss ? Nicht das deiner ungültig ist und du das Bike kaufen musst, wenn er im Recht ist.
Wobei die 14 Tage auch erst ab Lieferung gelten... normalerweise :)
 
Klar ist der Händler sauer!
Da sind leider die Nachteile des Onlinehandels. Es wird des Käufer mehr geschützt als der Verkäufer.
Ich glaube aber, dass solche Fälle die großen Ausnahmen sind.
Hier haben jedoch die "schwarzen Schafe" dieses Widerrufsrecht zu verantworten, die ihre Waren schöner darstellen, als sie in Wirklichkeit nachher sind!
Du hast zwei Wochen anch Erhalt der Ware die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Und da er Dir schon (per Mail?) geantwortet hat, ist der Widerruf auch angekommen.
Die AGBs interessieren hier eigentlich auch wenig, da die Gesetzgebung der höheren Instanz über der niedrigeren des Händlers steht und diese somit unwirksam macht!

Gruß aus dem Schwarzwald
 
Das hier das Fernabsatzgesetz zum tragen kommt ist keinesfalls sicher. Der Vertriebsweg muss auf Fernabsatz ausgerichtet sein und das kann bei Bestellung per mail schon sehr fraglich sein. Also auf so sicherem Terrain wie hier geglaubt wird bewegt sich der Te eventuell doch nicht.

MFG, bergbua
 
Ja, da ist was dran. Es stand wohl auch nie zur Debatte, das der Artikel geliefert werden soll, oder??
 
Das hier das Fernabsatzgesetz zum tragen kommt ist keinesfalls sicher. Der Vertriebsweg muss auf Fernabsatz ausgerichtet sein und das kann bei Bestellung per mail schon sehr fraglich sein. Also auf so sicherem Terrain wie hier geglaubt wird bewegt sich der Te eventuell doch nicht.

MFG, bergbua

Doch ist sicher, Fernabsatzgesetz kommt zu tragen da hier ausschließlich über Fernkommunikationsmedien ein Vertrag zustande gekommen ist. Punkt. Ist so.

Dass es mega assig ist sich extra etwas vom Händler bestellen zu lassen, und es dann nicht zu nehmen darüber brauchen wir nicht reden... , vor allem wenn es um einen so großen Gegenstand geht wie ein Bike. Danke dafür an den TE, der Shop wird wahrscheinlich nie wieder etwas auf Kundenwunsch bestellen... .
 
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Solche Käufer sind der Hauptgrund warum sich Händler per Listen die Namen und Adressen von unzuverlässigen Kunden die zukünftig bitteschön KEINEN Kauf im Laden oder Online Shop tätigen dürfen führen.... :daumen:

Die Verkäufer sind leider vom Gesetzgeber diesbezüglich benachteiligt worden, es wird Zeit das die Vorgaben endlich geändert werden.
 
Vermutlich nicht, jedenfalls nicht ohne Anzahlung. Es ist Mega asi, absolut, da geb ich dir Recht. Trotzdem MUSSTE ich aus Gründen über die ich hier nicht sprechen will stornieren.

Kommunikation fand nur über Mail und Telefon statt. Ausdrückliche Bestellung per Email. Ich wollte das Rad abholen. Es sollte nicht geliefert werden.
 
Ich verstehe das Rumgeheule hier nicht, wenn ich mich als Händler so schlim vom Fernabsatzgesetz benachteiligt fühle, sollte ich vielleicht einfach nur einen Laden aufmachen und keinen Onlineshop betreiben (Das tut der Händler ja scheinbar so wie ich den TE verstanden habe). Alternativ kann man ja auch einfach ordentlich kalkulieren, eine gewisse Retourenquote einrechnen und trotz Rücksendungen profitabel arbeiten.

Angeblich alles totaler Preiskampf, kaum Marge, dann auch noch versandkostenfrei liefern um wettbewerbsfähig zu sein, da legen die Versender sicher alle noch Geld drauf, nur damit wir (dumme) Konsumenten überhaupt etwas bei ihnen kaufen können.
Ganz ehrlich, wenn ein Shopbetreiber nicht Kaufmann genug ist um vernünftig zu kalkulieren und eventuelle Kosten durch Retouren, Wiederrufe, etc nicht einkalkuliert, ist das dann die Schuld des Kunden? Na klar, der Kunde will ja nur billig, wie soll man da kostendeckend arbeiten, der Markt diktiert die Preise, bla bla bla bla... Glaubt das hier wirklich jemand?
 
Und jetzt kommt es darauf an welchen AGBs der Händler seinem Angebot zugrunde legt. Da ja telefonischer Kontakt bestand könnte es durchaus sein das hier von einem direkten Kontakt des Kunden ausgegangen wird. Und hier gilt das Online Widerrufsrecht ausdrücklich nicht.

Ich würde mal einen Fachmann zur Sache befragen, Mark Steiner von www.wortfilter.de kann vielleicht weiterhelfen. Ist eine nicht ganz eindeutige Situation und könnte bei Hartnäckigkeit des Händlers zu Ärger führen.
 
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