@maaatin: hast Du genauere Angaben zu den von Dir genannten Urteilen? AZ wäre genial, oder wenigstens Verhandlungsjahr und das Gericht? Oder kannst Du evtl. etwas näheres auskundschaften? Danke.
maaatin schrieb:
Da wurden - jedenfalls im Großraum Stuttgart - schon Waldbesitzer verurteilt, weil sie einen Ast, der vorm Sturm auf den Waldweg geblasen wurde, nicht umgehend entfernt hatten und eine Radfahrer drübergestürzt ist.
Weist Du welche Art "Waldweg" das war. Stark frequentiert oder irgendwie für Radfahrer markiert? Vielleicht ging das in die Richtung
"Aus der Markierung kann sich ein erhöhtes schutzwürdiges Vertrauen in die Sicherheit des Weges und damit eine gesteigerte Verkehrssichernngspf1icht zu Lasten des Eigentümers ergeben." (
Verwaltungsschreiben Forstministerium Bayern).
Könnte also in die Richtung "typische Gefahr" aber erhöhte Sicherungspflicht gehen.
maaatin schrieb:
Oder weil das Schild "Achtung Schranke" etwas im Gebüsch steckte, woraufhin eine Bikerin gegen die rot-weiß! angemalte Schranke fuhr!
Typisches Beispiel für "atypische Gefahr". Erinnert an das
Schrankenurteil Vorderriss (auch hier war nach Auffassung des Gerichts unzureichend beschildert). Kann hierzu ein Kölner Urteil raussuchen (Tilman sollte es auch haben), wo ein Biker in einen ungesicherten Draht gedonnert ist und danach querschnittsgelämt war. Der Wegehalter war voll haftbar.
Markierung und Beschilderung von Schranken, Weidezäunen, Elektrogerten usw. ist ein weites Feld. Hier gibt es so manche Empfehlungen von Berufsgenossenschaften usw., aber
leider nichts Verbindliches.
maaatin schrieb:
Und in Bad Urach wurde den Hinterbliebenen eines Joggers, der von einem gefällten Baum erschlagen wurde, in erster Instanz Schadensersatz zugesprochen. Obwohl der Weg, den der Jogger nahm, abgesperrt und mit "Waldarbeiten - Achtung Lebensgefahr" beschildert war. Außerdem trug der Jogger einen Walkman und hörte auch noch Musik...
Hier wundert mich Tilmans Einschätzung:
"Trotz Schild war die Gefahr, nämlich der konkrete Fäll-Zeitpunkt, nicht ersichtlich und von einem Laien nicht voraussehbar. Da hätte nur eine tatsächliche Sperre (Schranke/Baustellenabsperrung) geholfen."
Wie soll so eine "Baustellenabsperrung" im Wald dann aussehen? Um das gesamte Rodungsgebiet ein Zaun, auch abseits der Wege? Hier ist es doch gängige Praxis, nur die Wege mit rot-weißem Absperrband zu versehen und besagte Schilder aufzustellen.
maaatin schrieb:
Justizia scheint leider des öftern Blind zu sein. Die Forstverwaltungen und Waldbeseitzer hier um Süden sind ob solcher (wenn auch nicht rechtskräftiger) Urteile mächtig aufgeschreckt.
Meine Rede.
maaatin schrieb:
Möglicherweise war das der/ein Grund für den Versuch die 3,5m-Regel in BW einzuführen.
Hmmm, das passt nicht zusammen. Je unwegsamer, unbefestigter, verblockter, ausgesetzter und gefährlicher ein Weg ist, um so weniger kommt der Waldbesitzer bei Bikern (und Wanderern) in die Schadensersatzpredullie was typische Gefahren angeht. Auch die Atypischen kommen hier kaum vor, weil solche Wege nicht als Wirtschaftswege genutzt werden und Walbesucher nicht auf ein "Vertrauen in die Sicherheit des Weges" nach einem Unfall pochen können. Bleibt "nur" noch die Haftung gemäß
sichere +/- 30 Meter Umgebung (Totholzproblematik). Bei frequentierten (Wander)wegen bzw. wissentlicher Duldung illegaler MTB-Wege usw. mußte dieser Bereich bislang eh gesichert werden, vgl. auch BfN-Skript "Verkehrssicherungspflicht in Großschutzgebieten" - download auf
http://www.bfn.de/03/031606.htm ). Mal sehen, ob und was sich diesbezüglich mit dem neuen BwaldG ändern wird.
Meine Einschätzung zu BaWü: Den Waldbesitzern sind wir Biker grundsätzlich suspekt, quasi als zusätzlicher Störenfried. Die Denke geht also nicht nur in BaWü in die Richtung "je weniger, umso besser" und nach Möglichkeit blos noch in Ghettos.
Sie finden in BaWü mit den Wanderverbänden starke Verbündete (über 250.000 Organisierte), die uns lieber heute als morgen von "ihren" Wegen runter haben wollen. Der
Austritt des VdGW aus dem Kuratorium für Sport und Natur lässt auch hier für die Zukunft nichts gutes hoffen.
Seltsam auch (oder eben doch nicht), dass im aktuellen BWaldG-Entwurf nur wir Biker und die Reiter rausgeflogen sind, wo das neue BNatSchG (2002) doch das gesamte Betreten auf Länderebene regeln lassen will.
Armin