Betretungsrecht wir geändert!

DIMB team

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20. November 2000
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1
Die DIMB hat schon in der letzten Trail News darauf hingewiesen, das in diesem Jahr das Bundeswaldwaldgesetz (BWaldG) novelliert wird. Zur Zeit gibt es noch keinen konkreten Entwurf. Wenn wir nähere Informationen haben, setzen wir euch kurzfristig in Kenntnis.
Dann gilt es, kurzfristig zu reagieren. In BaWü haben wir ja im letzten Jahr geübt. Der Ernstfall kommt aber noch! Das BWaldG ist als Rahmengesetz bislang noch bindend für die Länder. Wenn wir das Betretungsrecht (§ 14) zugunsten des Bikings aufweichen, haben wir gute Chancen, in Zukunft mehr singletrails fahren zu können. Aber auch das Gegenteil kann der Fall sein.

In der Zwischenzeit müssen wir weiterhin die Augen offen halten und gegen ungerechtfertigte Sperrungen und Beschränkungen vorgehen (s. Siebengebirge).

Informiert uns, wenn ihr von Sperrungen erfahrt ([email protected])!

Zudem hilft es immer, wenn wir die Trail Rules (www.dimb.de) beachtet werden. Rücksicht ist der beste Weg, unseren Anspruch auf "open trals" zu untermauern.

Grüße vom DIMB team
Norman
 
Nun ist es raus!
Es gibt ein erstes Diskussionspapier zum kommenden Bundeswaldgesetz:
Darin ist das Radfahren nicht mehr enthalten!!!

Man könnte meinen, das ist gut so, denn dann können Biker überall fahren, nicht nur auf Straßen und Wegen (wie bislang in § 14 zu lesen war).
Die Praxis wäre allerdings nicht so rosig, denn die Besitzer der Waldflächen müssten dann das Biken (im Sinne des BetretungsRECHTES) nicht mehr dulden. Hier ist eindeutig die Handschrift von Waldbesitzer- und Eigentümerverbänden zu lesen.

Das bedeutet nun für die DIMB, wir werden dafür kämpfen, dass das Radfahren weiterhin im BWaldG verankert bleibt. Nach Möglichkeit sogar analog zum Betreten oder pauschal als eine Form der "Nutzung" (Erholung).

Über weitere Schritte und Hinweise, wie ihr uns unterstützen könnt, informieren wir euch rechtzeitig.

OPEN TRAILS

DIMB team
Norman
 
Das bedeutet nun für die DIMB, wir werden dafür kämpfen, dass das Radfahren weiterhin im BWaldG verankert bleibt. Nach Möglichkeit sogar analog zum Betreten oder pauschal als eine Form der "Nutzung" (Erholung).
`

Ersteres ist unbedingt notwendig. Sonst kommen manche Bundesländer möglicherweise auf die Idee, daß Biken im Wald komplett zu verbieten. Wenn zweiteres klappen würde, dann wäre das ganz toll.

Der Entwurf des BundeswaldG ist aber auch deshalb interessant, weil der Versuch unternommen wird, die Verkehrssicherungspflichten der Waldbesitzer zu begrenzen. Das ist für uns Biker von Vorteil: Wenn die Waldbesitzer nicht befürchten müssen für Bikeunfälle zu haften, dann könnten sie eher geneigt sein, sich nicht gegen das Biken im Wald auszusprechen.
 
maaatin schrieb:
Der Entwurf des BundeswaldG ist aber auch deshalb interessant, weil der Versuch unternommen wird, die Verkehrssicherungspflichten der Waldbesitzer zu begrenzen. Das ist für uns Biker von Vorteil: Wenn die Waldbesitzer nicht befürchten müssen für Bikeunfälle zu haften, dann könnten sie eher geneigt sein, sich nicht gegen das Biken im Wald auszusprechen.

Es gibt auf normalen (auch matschigen unbefestigten) Wegen ohnehin keine Verkehrssicherungspflicht für die Waldbesitzer. Also können die Waldbesitzer aus dem Grund "Verkehrssicherungspflicht" ohnehin nicht gegen das Biken argumentieren. Sie tun das nur deshalb, weil einige Leute glauben (!), es gäbe diese Verkehrssicherungspflicht.
 
Hi Tilman, das mit den nicht bestehenden Verkehrssicherungspflichten ist eigentlich klar. Deshalb steht in der Begründung zum Entwurf BundeswaldG ja, daß der neue Abs. 3 des § 11 (Entwurf) lediglich die rechtliche Situtation erklärt und nochmal darauf hinweist, daß keine Verkehrssicherungspflicht für die üblichen "Gefahren" des Waldes besteht.

Aber leider sehen das die für den zivilrechtlichen Schadensersatz in erster Instanz zuständigen Gerichte (Amtsgerichte, Landgerichte) offenbar anders.

Da wurden - jedenfalls im Großraum Stuttgart - schon Waldbesitzer verurteilt, weil sie einen Ast, der vorm Sturm auf den Waldweg geblasen wurde, nicht umgehend entfernt hatten und eine Radfahrer drübergestürzt ist. Oder weil das Schild "Achtung Schranke" etwas im Gebüsch steckte, woraufhin eine Bikerin gegen die rot-weiß! angemalte Schranke fuhr! Und in Bad Urach wurde den Hinterbliebenen eines Joggers, der von einem gefällten Baum erschlagen wurde, in erster Instanz Schadensersatz zugesprochen. Obwohl der Weg, den der Jogger nahm, abgesperrt und mit "Waldarbeiten - Achtung Lebensgefahr" beschildert war. Außerdem trug der Jogger einen Walkman und hörte auch noch Musik... Justizia scheint leider des öftern Blind zu sein. Die Forstverwaltungen und Waldbeseitzer hier um Süden sind ob solcher (wenn auch nicht rechtskräftiger) Urteile mächtig aufgeschreckt. Möglicherweise war das der/ein Grund für den Versuch die 3,5m-Regel in BW einzuführen.
 
maaatin schrieb:
Da wurden - jedenfalls im Großraum Stuttgart - schon Waldbesitzer verurteilt, weil sie einen Ast, der vorm Sturm auf den Waldweg geblasen wurde, nicht umgehend entfernt hatten und eine Radfahrer drübergestürzt ist.

Her mit dem Urteil, da müßte man die Begründung sehr genau lesen.


maaatin schrieb:
Und in Bad Urach wurde den Hinterbliebenen eines Joggers, der von einem gefällten Baum erschlagen wurde, in erster Instanz Schadensersatz zugesprochen. Obwohl der Weg, den der Jogger nahm, abgesperrt und mit "Waldarbeiten - Achtung Lebensgefahr" beschildert war.

War der Jogger auf einem Weg?

Trotz Schild war die Gefahr, nämlich der konkrete Fäll-Zeitpunkt, nicht ersichtlich und von einem Laien nicht voraussehbar. Da hätte nur eine tatsächliche Sperre (Schranke/Baustellenabsperrung) geholfen.
 
@maaatin: hast Du genauere Angaben zu den von Dir genannten Urteilen? AZ wäre genial, oder wenigstens Verhandlungsjahr und das Gericht? Oder kannst Du evtl. etwas näheres auskundschaften? Danke.



maaatin schrieb:
Da wurden - jedenfalls im Großraum Stuttgart - schon Waldbesitzer verurteilt, weil sie einen Ast, der vorm Sturm auf den Waldweg geblasen wurde, nicht umgehend entfernt hatten und eine Radfahrer drübergestürzt ist.
Weist Du welche Art "Waldweg" das war. Stark frequentiert oder irgendwie für Radfahrer markiert? Vielleicht ging das in die Richtung "Aus der Markierung kann sich ein erhöhtes schutzwürdiges Vertrauen in die Sicherheit des Weges und damit eine gesteigerte Verkehrssichernngspf1icht zu Lasten des Eigentümers ergeben." (Verwaltungsschreiben Forstministerium Bayern).
Könnte also in die Richtung "typische Gefahr" aber erhöhte Sicherungspflicht gehen.



maaatin schrieb:
Oder weil das Schild "Achtung Schranke" etwas im Gebüsch steckte, woraufhin eine Bikerin gegen die rot-weiß! angemalte Schranke fuhr!
Typisches Beispiel für "atypische Gefahr". Erinnert an das Schrankenurteil Vorderriss (auch hier war nach Auffassung des Gerichts unzureichend beschildert). Kann hierzu ein Kölner Urteil raussuchen (Tilman sollte es auch haben), wo ein Biker in einen ungesicherten Draht gedonnert ist und danach querschnittsgelämt war. Der Wegehalter war voll haftbar.
Markierung und Beschilderung von Schranken, Weidezäunen, Elektrogerten usw. ist ein weites Feld. Hier gibt es so manche Empfehlungen von Berufsgenossenschaften usw., aber leider nichts Verbindliches.



maaatin schrieb:
Und in Bad Urach wurde den Hinterbliebenen eines Joggers, der von einem gefällten Baum erschlagen wurde, in erster Instanz Schadensersatz zugesprochen. Obwohl der Weg, den der Jogger nahm, abgesperrt und mit "Waldarbeiten - Achtung Lebensgefahr" beschildert war. Außerdem trug der Jogger einen Walkman und hörte auch noch Musik...
Hier wundert mich Tilmans Einschätzung: "Trotz Schild war die Gefahr, nämlich der konkrete Fäll-Zeitpunkt, nicht ersichtlich und von einem Laien nicht voraussehbar. Da hätte nur eine tatsächliche Sperre (Schranke/Baustellenabsperrung) geholfen."
Wie soll so eine "Baustellenabsperrung" im Wald dann aussehen? Um das gesamte Rodungsgebiet ein Zaun, auch abseits der Wege? Hier ist es doch gängige Praxis, nur die Wege mit rot-weißem Absperrband zu versehen und besagte Schilder aufzustellen.



maaatin schrieb:
Justizia scheint leider des öftern Blind zu sein. Die Forstverwaltungen und Waldbeseitzer hier um Süden sind ob solcher (wenn auch nicht rechtskräftiger) Urteile mächtig aufgeschreckt.
Meine Rede.




maaatin schrieb:
Möglicherweise war das der/ein Grund für den Versuch die 3,5m-Regel in BW einzuführen.
Hmmm, das passt nicht zusammen. Je unwegsamer, unbefestigter, verblockter, ausgesetzter und gefährlicher ein Weg ist, um so weniger kommt der Waldbesitzer bei Bikern (und Wanderern) in die Schadensersatzpredullie was typische Gefahren angeht. Auch die Atypischen kommen hier kaum vor, weil solche Wege nicht als Wirtschaftswege genutzt werden und Walbesucher nicht auf ein "Vertrauen in die Sicherheit des Weges" nach einem Unfall pochen können. Bleibt "nur" noch die Haftung gemäß sichere +/- 30 Meter Umgebung (Totholzproblematik). Bei frequentierten (Wander)wegen bzw. wissentlicher Duldung illegaler MTB-Wege usw. mußte dieser Bereich bislang eh gesichert werden, vgl. auch BfN-Skript "Verkehrssicherungspflicht in Großschutzgebieten" - download auf http://www.bfn.de/03/031606.htm ). Mal sehen, ob und was sich diesbezüglich mit dem neuen BwaldG ändern wird.


Meine Einschätzung zu BaWü: Den Waldbesitzern sind wir Biker grundsätzlich suspekt, quasi als zusätzlicher Störenfried. Die Denke geht also nicht nur in BaWü in die Richtung "je weniger, umso besser" und nach Möglichkeit blos noch in Ghettos.
Sie finden in BaWü mit den Wanderverbänden starke Verbündete (über 250.000 Organisierte), die uns lieber heute als morgen von "ihren" Wegen runter haben wollen. Der Austritt des VdGW aus dem Kuratorium für Sport und Natur lässt auch hier für die Zukunft nichts gutes hoffen.

Seltsam auch (oder eben doch nicht), dass im aktuellen BWaldG-Entwurf nur wir Biker und die Reiter rausgeflogen sind, wo das neue BNatSchG (2002) doch das gesamte Betreten auf Länderebene regeln lassen will.

Armin
 
Die von mir erwähnten Verfahren bzw. Urteile waren alle erstinstanzlich und wurden mir beispielhaft von einem Mitarbeiter einer Landesforstdirketion
erläutert, leider ohne Aktenzeichen.... Mal schauen, ob ich da an Texte drankomme, kann aber dauern.
 
Armin Mann schrieb:
.....wo ein Biker in einen ungesicherten Draht gedonnert ist und danach querschnittsgelämt war. Der Wegehalter war voll haftbar.
Markierung und Beschilderung von Schranken, Weidezäunen, Elektrogerten usw. ist ein weites Feld. Hier gibt es so manche Empfehlungen von Berufsgenossenschaften usw., aber leider nichts Verbindliches.

Es geht hier auch um Zumutbarkeiten. Der Draht kann keine dauerhafte Installation sein, denn dann wäre er eine forstrechtlich idR unzulässige Sperrung. Daher ist er, und das ist für einen Landwirt zumutbar, nach Erfüllung seines Zweckes (z.B., wenn damit Seitenwege abgesperrt werden, damit bei Kuhtreiben nicht jedes Viech seinen eigenen Weg geht) wieder zu entfernen. Auf dem Betrieb, wo ich gelernt habe, wurden hierfür Drahtseile verwendet, an denen zum einen je eine große rote Metallplatte hing und die, sobald die Kühe vorei waren, also max. nach einer halben Stunde, wieder beiseite gehängt wurden.


Armin Mann schrieb:
Hier (Anm.: Baum killt Biker) wundert mich Tilmans Einschätzung: "Trotz Schild war die Gefahr, nämlich der konkrete Fäll-Zeitpunkt, nicht ersichtlich und von einem Laien nicht voraussehbar. Da hätte nur eine tatsächliche Sperre (Schranke/Baustellenabsperrung) geholfen."
Wie soll so eine "Baustellenabsperrung" im Wald dann aussehen? Um das gesamte Rodungsgebiet ein Zaun, auch abseits der Wege? Hier ist es doch gängige Praxis, nur die Wege mit rot-weißem Absperrband zu versehen und besagte Schilder aufzustellen.

Schranken und Absperrbänder würden auf den Wegen reichen, denn woanders können de jure Biker nicht in die Gefahrenzone hineinfahren. Im übrigen reicht es m.E. abseits der Wege aus, wenn die Waldarbeiter die Umsicht im Fällbereich bewahren, die ohnehin ebenfalls de jure erforderlich ist, damit auch (in normalem Geh-Tempo herannahende) Kollegen nicht plattgemacht werden.

Siehe auch Folien zum Wegerecht (Achtung, viele Megabytes) mit Erläuterungen.


Armin Mann schrieb:
Hmmm, das passt nicht zusammen. Je unwegsamer, unbefestigter, verblockter, ausgesetzter und gefährlicher ein Weg ist, um so weniger kommt der Waldbesitzer bei Bikern (und Wanderern) in die Schadensersatzpredullie was typische Gefahren angeht. Auch die Atypischen kommen hier kaum vor, weil solche Wege nicht als Wirtschaftswege genutzt werden und Walbesucher nicht auf ein "Vertrauen in die Sicherheit des Weges" nach einem Unfall pochen können.

Genau!


Armin Mann schrieb:
Bleibt "nur" noch die Haftung gemäß sichere +/- 30 Meter Umgebung (Totholzproblematik). Bei frequentierten (Wander)wegen bzw. wissentlicher Duldung illegaler MTB-Wege usw. mußte dieser Bereich bislang eh gesichert werden, vgl. auch BfN-Skript "Verkehrssicherungspflicht in Großschutzgebieten" - download auf http://www.bfn.de/03/031606.htm ). Mal sehen, ob und was sich diesbezüglich mit dem neuen BwaldG ändern wird.

.......wobei das auch nicht durchgehende Rechtsauffassung ist. Ich habe mit dem Autor des BfN-Skriptes bei der "Totholz-Tagung" im Siebengebirge im letzten Jahr gesprochen. Verrückt sit nur, wenn HessenForst z.B. Verträge anbietet, nach deren Maßgabe zunächst die Nutzer (also Gemeinden als Bike-Wege-Beschilderer o.ä.), also in der Regel Laien, die Wege abgehen müssen, um nach Gefahren am Wegesrand zu suchen und dann HessenForst-Leute, also die Experten, selber aufgrund der Ermittlung der Laien die Sache noch mal inspizieren.


Armin Mann schrieb:
Seltsam auch (oder eben doch nicht), dass im aktuellen BWaldG-Entwurf nur wir Biker und die Reiter rausgeflogen sind, wo das neue BNatSchG (2002) doch das gesamte Betreten auf Länderebene regeln lassen will.

Wenn man boshaft wäre, müßte man anregen, das Reiten drinzulassen und es den Ländern zu überlassen, andere Fortbewegungsarten dem Reiten gleichzustellen

Den Protest der Wanderer möchte ich hören....... :D :D :D
 
Ein Exkurs:

Vor ein paar Jahren gab´s bei uns in Österreich eine ähnliche Diskussion.
Ins ForstG sollte ähnlich dem § 11 Abs 3 eures Änderungsvorschlages ein Haftungsausschluß übernommen werden. Damals hatte sich der Justizminister quer gelegt, weil er meinte, dass der Minister für Land und Forstwirtschaft nicht mittelbar ins Zivilrecht eingreifen dürfe.

So blieb es bei der alten Regelung, dass Fahrradfahrer im Wald nicht´s zu suchen haben, also überhaupt kein Betretungsrecht haben. Und diese Regelung ist nicht mal gleichheitswidrig, meint der VfGH! Die Hauptargumente des VfGH sind: Fahrradfahrer strapazieren die Verkehrssicherungspflicht der Wegehalter über und durch Fahrradfahrer wird die Wohlfahrtswirkung des Waldes für andere Menschen, insb. Wanderer zu stark eingeschränkt.
 
Tyrolens schrieb:
Und diese Regelung ist nicht mal gleichheitswidrig, meint der VfGH!

Dummerweise hat es damit recht, weil es darum geht, Eigentum Dritter verfügbar zu machen. Und da gibt es m.E. kein Gleichbehandlungsrecht. Es könnte ein solches Recht geben, wenn man sonst nirgends radfahren könnte. Das aber ist nicht der Fall.



Tyrolens schrieb:
Die Hauptargumente des VfGH sind: Fahrradfahrer strapazieren die Verkehrssicherungspflicht der Wegehalter über und durch Fahrradfahrer wird die Wohlfahrtswirkung des Waldes für andere Menschen, insb. Wanderer zu stark eingeschränkt.

Drum haben wir in Deutschland ja auch den (weitgehenden) Haftungsausschluß im ganzen Wald und versuchen als DIMB, die Sozialverträglichkeiten der Nutzungen als Synergisten (vgl. Triplettansatz im Textentwurf) zu fördern, anstatt sie als sich gegenseitig ausschließend in Frage zu stellen und ergebnishinderlichem Bedenkenträgertum zu huldigen.

D.h. zum Beispiel auch, daß es für die DIMB von vornherein keine Frage war, daß zumindest Wanderer und Reiter angesprochen werden mußten (und wurden).

A propos VfGH: Weißt Du genaueres über die Entscheidung (Datum, Aktenzeichen.....)????
 
Tilman schrieb:
Dummerweise hat es damit recht, weil es darum geht, Eigentum Dritter verfügbar zu machen. Und da gibt es m.E. kein Gleichbehandlungsrecht. Es könnte ein solches Recht geben, wenn man sonst nirgends radfahren könnte. Das aber ist nicht der Fall.

Da hast du schon recht. Denn Legalservitute sind im Prinzip zivilrechtl. Servituten sehr ähnlich. Und bei denen wiederum ist die Rechtslage mehr als eindeutig.

DA propos VfGH: Weißt Du genaueres über die Entscheidung (Datum, Aktenzeichen.....)????


Na klar hab´ ich das. :)

Das Erkenntnis ist schon recht alt, aus der Zeit, als das Mountianbikes zum ersten Mal boomte.


1992/02/27

Geschäftszahl: B617/91


Einfach unter http://www.ris.bka.gv.at/vfgh/ suchen.
 
maaatin schrieb:
Oder weil das Schild "Achtung Schranke" etwas im Gebüsch steckte, woraufhin eine Bikerin gegen die rot-weiß! angemalte Schranke fuhr! ...

dem nächst müssen schranken noch so beschriftet werden:
bild.jpg


btw.
seid ihr alle anwälte, oder warum habt ihr hier so den plan von paragraphen und so?
 
IrReSpOnSiBlE schrieb:
seid ihr alle anwälte, oder warum habt ihr hier so den plan von paragraphen und so?

Grundsätzlich sollte ein Fachverband wie die DIMB schon juristische Qualiäten aufweisen können.

Wir sind nicht alle Anwälte, aber jobmäßig sind wir breit gestreut und da haben eben auch Leute Ahnung von Pararaphen, andere von Pädagogik "und so". Und so wie Leute am Wochenende ehrenamtlich in der Freizeit im Vereinsgelände die Blumenbeete gießen, so hauen sich eben andere nicht nur beruflich, sondern auch freizeitmäßig mit Paragraphen herum.

Man kann ja nicht tagein und tagaus über die Paragraphenmacher schimpfen (da ist noch nie viel ´bei ´rausgekommen), wenn man es nicht selber besser zu machen versucht. So haben wir es jetzt auch gemacht nach dem Motto "Angriff ist die beste Verteidigung". Vor allem ist ja jede/r eingeladen, Kritik zu üben, wenn er/sie meint, er/sie hätte noch ´ne bessere Idee.

Wie heißt es so schön "So wenig Staat wie möglich, soviel Staat, wie nötig."
 
Hi IRRESPONSIBLIE!
Das Shild auf deinem Foto ist echt super, kannst du mir das zuschicken? ([email protected]) Ich würde es gerne in unserer nächsten Trail-News (DIMB-Verbandszeitschrift) einbauen. Wenn du hast, dann als TIFF mit 300 dpi sonst auch als JPEG.
Der Spruch darauf ist so schräg, dass muss einfach in die Öffentlichkeit!

Grüße vom DIMB-Team
Norman

PS: Kontakte zu den Bike-Mags laufen gut! So wird in Kürze wohl auch in den Magazinen was zum BWaldG zu lesen sein!
Let's hit them hard! Biken gehört in den Wald!
 
Zum Glück hatte ich da bisher noch keine Probleme auf den Waldwegen in meiner Gegend.

Ich frage mich, was sich manche Waldbesitzer bei der Sache denken. Speziell im Schwarzwald gibt es ein sehr gut ausgeschildertes MTB-Wegenetz, das auch immer wieder Bauernhöfe/Gaststätten usw. anfährt. Die Wirte profitieren vom Bike-Tourismus - und wenn man sieht, wieviele Biker im Schwarzwald unterwegs sind, profitieren sie wahrlich nicht schlecht davon. Und genau diese Leute sind aber auch Waldbesitzer. Wie können die das miteinander verbinden? Auf der einen Seite davon profitieren und auf der anderen Seite unterbinden?! Das funktioniert nicht. Ich sehe schon die Warteschlagen vor den Arbeitsämtern...... :rolleyes:
 
Die Hoffnung, dass die möglichen Veränderungen im Betretungsrecht wegen eines Vetos der Toursimusbranche nicht kommen, ist leider nicht sehr wahrscheinlich: Bei der Thematik "Hessen-Maut" und auch beim "Abkassieren in Niedersachsen" sind es genau die Touristiker, die sich gegen die neuerlichen Auswüchse wehren und Kritik äußern. In Hessen wurden ihre Bedenken abgewiegelt und in NDS sollen genau die zahlen, die den Tourismus fördern.

Fakt ist, die Forstamter sollen in vielen Bereichen privatisiert werden (ihr wisst schon, Kostenersparnis ..) und dann sind das normale Wirtschftsbetriebe, die Einnahmen machen müssen. Und wie ginge das besser, als dass einfach die Nutzer bzw. die Anbieter von Veranstaltungen zur Kasse gebeten werden.

Als DIMB machen wir den Entscheidern allerdings z. Zt. auch Dampf unterm Hintern. Die Kontakte zu den Medien werden genutzt und auch auf politischer Ebene laufen die Drähte heiß.

Informiert euch auf www.dimb.de und schaut in die Presse, wir halten euch auf dem Laufenden!


OPEN TRAILS, dafür hängen wir uns rein!

DIMB-Team
Norm
 
hey leute,

weiter tolle arbeit !

...aber ich fahr weiter, wo ich immer auch "früher", gefahrn bin...

"single tracks"

und IMMER SAU FREUNDLICH ZU ALLEN !!!

--- ausser einer von uns macht sch....

also weiter viel spass überall auf den wegen und den single tracks (ST) und nie abseits der wege !!!

vg JoeB

ps und viel glück bei der arbeit !
 
Nachdem das Thema "Bundeswaldgesetz" die letzten jahre nur sporadisch aufkam, findet derzeit ein erneuter Anlauf statt.

Näheres hierzu unter

Ausschußsitzung 24.9.2008, die durchaus informativ verlief

wie auch

PM Bundestag

In allseitigen Interesse darf m.E. ein Verzicht auf eine Verkehrsicherungspflicht aber nicht so weit gehen, daß Reiter, Radfahrer und Wanderer vor Gefahren z.B. während (!) Baumfällarbeiten nicht gewarnt bzw. geschützt werden müßten.

Wer Details in Sachen "Open Trails" sucht, wird wahrscheinlich nichts finden, weil das wohl Ländersache bleiben wird.

.
 

Anhänge

  • PM-CDU-Bleser.pdf
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  • PM-FDP-HapK(1).pdf
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  • PM-SPD-Wolff.pdf
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