Die Schwerpunkte unserer Ausbildung sind:
- soziale Kompetenz
- Haftung und Betretungsrecht im Alpenraum
- wie laufen die von ULPbike organisierten Transalptouren ab
- Führungstechniken
- Handeln in Notfallsituationen
- Rettungskette
Dauer sind 2 Wochenenden im April und Mai 2011.
Wenn ich mir deinen weiteren Text durchlesen, denke ich, dass ich das schon richtig aufgefasst habe.Hallo Bagdad Biker,
Du scheinst was prinzipiell falsch verstanden haben.
Ihr verdient anschließend ja auch reichlich daran. Die Auftragsbücher sind voll, wie Du selber bestätigst.Die Ausbildung, die wir mit unseren angehenden Guides (also quasi unausgebildeten Guides, ...... machen kostet Geld.
Denke das ist nicht ganz verwerflich. Wenn jemand heute z.B. studiert/sich ausbildet zahlt er das ja auch erst mal selbst und bekommt das in Form eines Gehaltes später von seinem Arbeitgeber wieder zurück. Ist im Prinzip also die gleiche Sache, ....
Wer seit Ihr? Samariter? Ihr werdet das Guidegehalt und diese ominösen Rückvergütungen vermutlich so berechnet haben, dass ihr beinahe am Hungertuch nagtnur dass wir die Kosten, die für die neuen Guides durch unsere Ausbildung entstehen zusätzlich zum Guidegehalt wieder zurück vergüten,
Eine Garantie gibt es also nicht!Dieses Jahr haben alle Guides, die bei uns die Ausbildung gemacht haben auch genügend Einsätze bekommen, im Gegenteil wir haben eher nachtelefoniert und gebeten, dass die mehr machen.
Sich mit den womöglich moralisch noch anstößigern Geschäftsgebahren einiger Mitbewerber zu vergleichen und sich dann damit zu profilieren, stellt ein Armutszeugnis aus und macht Eure Vorgehensweise keinesfalls besser.Also ich glaube moralisch brauchen wir uns da nichts vorzuwerfen. Im Gegenteil, schau mal was die Konkurrenzunternehmen im Bike oder Skibereich mit Ihren potentiellen Guides machen, da haben wir schon sehr hohe Standards.
[...]
Eben nicht. Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Mit einem Studium öffnet man sich Türen in verschiednen Bereichen. Das Studium ist quasi ``universell´´ einsetzbar. Zumal der Ausbildungsträger i.d.R. ja auch nicht (späterer) Arbeitgeber ist.
Die von Euch angebotene/geforderte Ausbildung ist nirgendwo anders wirklich erforderlich und wohl auch nur bedingt dienlich.
Sie nutzt lediglich Euch!
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Eine Garantie gibt es also nicht!
[...]
Halten wir unterm Strich fest: Ihr bildet Guides in einer Ausbildung aus, die nur in eurem Unternehmen verwendbar ist. Die in jedem Falle Euch dienlich ist, dem Arbeitnehmer aber nur, wenn er dann auch lange genug bei Euch beschäftigt sein sollte. Ihr knebelt zudem damit die Menschen an Euer Unternehmen, entzieht sie dem freien Markt.
Ihr lasst Euch diese Ausbildung bezahlen und rückvergütet diese Zahlung, sofern die Auftragslage dies zulässt und entsprechend viele Aufträge eingehen sollten.
Bei der ganzen Sache finde ich den Nutzfaktor doch recht einseitig verteilt. Das hat was von moderner Sklaverei! Wenn Ihr den ersten Prozess vorm A.-Gericht führt, gib mir doch bitte bescheid. Würd mich ja brennend interessieren, was die Richter von Euren Methoden halten.
Die Tatsache, dass diese Ausblidung nur Euch dienlich und nur bei Euch, dem späteren AG durchführbar ist, schließt es aus ein Entgelt dafür zu forden.
Ich sag nur das Stichwort Kartellamt. Das ist kein heißes Eisen, dass Ihr da anfasst, das Teil glüht sogar!
Ich bitte um Verständnis, dass ich Touren woanders buchen würde!
Es geht ja nicht um eine Guideausbildung, sondern darum, dass der AG eine ganz spezielle Ausbildung fordert/vorschreibt, die dann ganz zufällig (natürlich gegen Kohle) nur bei ihm zu erwerben ist.Ein Studium ist nicht unbedingt mehr oder weniger universell einsetzbar als sone Guide-Ausbildung.
Nö. Von 400 ⬠Job bis Vollzeitkraft ist die Rede.So wie ich das lese spricht Ulp zum gröÃten Teil Teilzeit/Gelegenheitsguides an, da steht von Guide Seite aus idR der Spaà / Urlauf mit Zubrot / Erfahrungsgewinn doch im Mittelpunkt.
Im Prinzip doch, denn der Guide ``muss´´ für Ulp guiden um die Kohle für die Ausbildung, die ihm bei anderen Anbietern vermutlich nicht oder nur mit geringem Stellenwert anerkannt wird, zu verdienen.Ich denke es ist auch üblich, dass teils für mehrere Anbieter geguidet wird, da wird niemand einem "Arbeitsmarkt"entzogen.
,,Hey ich bin Guide und will bei Euch arbeiten´´Wieso sollte der Guide nur bei Ulp "zu gebrauchen" sein?
Stimmt, aber was für eins...von Ulp steht hier ein Angebot.
Zum Glück bin ich im Handwerk und nicht als Guide (nein will keiner werden und hab auch nicht mit dem Gedanken gespielt) tätig. Da wird zwar auch mit harten Bandagen gekämpft, aber zumindest hat da keiner Nägel im Handschuh.Ich sehe da weder nen heiÃes, noch nen glühendes Eisen sondern nur ne gewisse Paranoia bei dir.
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/fortbildungskosten.htm
Rückzahlung von Fortbildungskosten
Ãbernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Fortbildung / Weiterbildung des Arbeitnehmers, so hat er ein berechtigtes Interesse daran, die so erworbenen Kenntnisse / Fähigkeiten des Arbeitnehmers im Betrieb zu nutzen.
Der Arbeitgeber wird deshalb versuchen, den Arbeitnehmer nach Abschluss der Fortbildung / Weiterbildung für eine gewisse Zeit an den Betrieb zu binden.
Eine solche Bindung kann der Arbeitgeber z.B. dadurch erreichen, dass er mit dem Arbeitnehmer vereinbart, dass dieser die Fortbildungskosten an den Arbeitgeber zurückbezahlen muss, wenn er vor einem bestimmen Zeitpunkt aus dem Betrieb ausscheidet.
...
Bitte weiter lesen.
Wenn jemand z.B. nur eine Tour führt, wird von diesem "Einkommen" nie die Kosten erstatten können die für die >geforderte< volle Ausbildung fällig werden.Um da nun die Kosten und den Zeitaufwand für die angehenden Guides überschaubar zu halten haben wir eine eigene Guideausbildung konzipiert. Diese müssen all unsere Guides machen, die Kosten erstatten wir je geführter Tour für ULPbike wieder zurück.
...Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt es darauf an,
* wie lange die Fortbildung / Weiterbildung gedauert hat,
* wie teuer die Fortbildung / Weiterbildung war.
Hierzu gelten folgende Faustregeln:
* Fortbildungsdauer: bis 1 Monat
--> Bindungsdauer: höchstens 6 Monate
--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.12.02
Aber Hallo!http://www.lufthansa-pilot.de/ausbildung/finanzierung/finanzierung.php
Die Finanzierung Ihrer Lufthansa-Pilotenschulung
Die Schulungskosten werden von Lufthansa komplett vorfinanziert. D.h. Ihr Darlehensbetrag wird für die Dauer der Schulung und darüber hinaus bis zum Beginn eines Arbeitsverhältnisses als Flugzeugführer innerhalb oder auÃerhalb des Lufthansa-Konzerns zins- und tilgungsfrei gestellt. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss, wenn Sie einen Arbeitsvertrag erhalten, beginnen Sie nach vier Monaten mit der Rückzahlung Ihres Eigenanteils von 60.000 â¬
Dieser Anteil macht nur etwa ein Drittel der tatsächlich entstehenden Kosten aus.
Und damit klinke ich mich aus der aktiven Disskusion aus!
...eine Ausbildung vorzuweisen ist bei mancher Outdoorhaftpflicht ein Muss, ansonsten geht das im Falle eines Unfalles eher in Richtung "Grobe Fahrlässigkeit"...
...Aus verschiedenen Gründen, die ich Dir gerne per E-Mail (ulp@ulpbike.de) näher erkläre, akzeptieren wir die dimb Ausbildung nicht...