@ Schildbürger
Deine Vergleiche hinken gewaltig. offenbar hast Du noch nicht ganz verstanden, worum es hier geht.
Eine Ausbildung zum Piloten kannst du, im Gegensatz zu der Ulp-Ausbildung,nicht nur bei der Lufthansa machen und auch nicht nur dort verwenden. Als ausgebildeter Pilot bist und bleibst Du Pilot und kannst mit der Ausbildung bei jeder Airline fliegen.
Zumal die LH nur einen Teil der Kosten umlegt, da sie ja selbst eben auch einen Nutzen von der Ausbildung hat. Zudem werden bei der LH die Kosten nur auferlegt, wenn Du einen Arbeitsplatz erhälst. Somit ist garantiert, dass Du auch die Möglichkeit erhälst, die Kohle erstatten zu können.
Allerdings interessant zu erfahren, das es auch in anderen Bereichen solch grenzwertigen Maßnahmen wie Kostenumlegung gibt!!!
Die von dir angesprochene generelle Bindung an ein Unternehmen habe ich doch bereits angesprochen.
Der Arbeitgeber zahlt die Ausbildung, weil er eben auch einen Nutzen davon hat. Sollte der AN das Unternehmen frühzeitig verlassen wollen, so hat der AG den erwünschten Nutzen nicht, der AN sehr wohl erreicht. Um dieses Ungleichgewicht auszugleichen, müsste die Ausbildung dann tatsächlich zurückbezahlt werden.
Dies muss allerdings vertraglich geregelt sein. Das ist hier nicht der Fall. Somit greift der Verweis auf die Rechtsprechung nicht, denn du erhälst keine Garantie auf eine gewisse Anzahl an Touren. Es ist nicht festgelegt, wie lange Du für Ulp beschäftigt sein wirst und in welchem Zeitraum die Ausbildung dann abgegolten wäre.
Zumal es sich nicht um eine anerkannte Aus-oder Weiterbildung handelt, sondern um eine betriebsinterne Maßnahme zum Durchsetzen eines identischen Standarts. Das würde man im Normalfall eine Einarbeitungsphase nennen!!!!
Ein Beispiel für eine regulär stattfindende Maßnahme findet sich im Bereich der Pflege:
Eine Bekannte hat in ihrem Unternehmen als Altenpflegerin gearbeitet. Ihr wurde angeboten, eine Ausbildung, bei einem
externen Anbieter, zur Pflegedienstleitung zu machen. Diese Ausbildung zur PDL ist in jedem Unternehmen deutschlandweit anerkannt. Sie kann mit diese Qualifikation also
nicht nur in ihrem Betrieb, sondern bei jedem Altenheim tätig werden. Es ist also eine Aus- und Weiterbildung und nicht eine Maßnahme zum erreichen gewisser firmeninterner Strukturen.
Um sicherzustellen, dass sie sich diese Ausbildung nicht einfach bezahlen lässt und mit der erworbenen Qualifikation schnellsmöglichst woanders anfängt, der AG somit keinen Nutzen von der in sie investierten Kohle hat, wurde folgende vertragliche Vereinbarung getroffen:
1.Sie bekommt die Ausbildung in voller Höhe inkl. Anreise, Unterkunft etc. bezahlt.
2.Nach einer folgenden Beschäftigungsdauer von 5 Jahren hat der Ag seinen Nutzen soweit gezogen, dass die enstandenen Kosten gedeckt sind.
3.Die Beschäftigungsdauer wird seitens der AG garantiert. (d.h. keine betriebsbedingte Kündigung möglich).
4. Sollte sie das Unternehmen auf eigenen Wunsch vorzeitig verlassen oder Grund zur außerordentlichen Kündigung geben (z.B. Diebstahl), hat sie die Kosten der Ausbildung zurück zu erstatten. Und zwar anteilig. Sprich Summe der Ausbildung geteilt durch 5 Jahre multipliziert mit den ursprünglich noch ausstehenden Jahren der Beschäftigung.
Bei Ulp sieht das dann so aus:
Du lässt dich kostenpflichtig ausbilden um dem betriebsinternen Wunsch nach Standarts zu genügen und erlangst eine Qualifikation ohne Nutzen in der freien Wirtschaft. Du bekommst die Möglichkeit, das vorgestreckte Geld durch eine Tätigkeit im Unternehmen wiederzubekommen. Eine Garantie auf eine langfristige Zusammenarbeit bekommst Du ebensowenig, wie die Garantie, das Geld überhaupt abarbeiten zu können.
Der AN muss in Vorkasse gehen, ohne zu wissen, ob er 1, 10 oder 100 Touren für Ulp wird fahren können/dürfen. Der An trägt das volle Risiko, das eigentlich Ulp tragen müsste. Zumal Ulp das Risiko auf ein Minimum reduzieren könnte, indem sie den Leuten einen festen Arbeitsvertrag mit festgeschriebenen Arbeitszeiten/zu leistenden Arbeitsstunden geben würden. In diesen Verträgen ließe sich problemlos festhalten, dass die Kosten der erfolgten ``Weiterbildung´´ nach x Touren/Stunden abgegolten ist und Ulp die eine Beschäftigung bis zu diesem Zeitraum garantiert.
Unterm Strich schiebt Ulp das komplette unternehmerische Risiko auf den AN ab. Und deswegen bin ich so gespannt, was die Arbeitsgerichte dazusagen werden. Auch bestünde, rein theoretisch wie bereits gesagt, die Möglichkeit, die Gewinnspanne durch diese bezahlte Ausbildung zu optimieren. Wir haben hier keine Summen vorliegen, wer sagt uns also, dass die Summe für die Ausbildung bzw. der Rückerstattungsbetrag realistisch ist? Ich will hier keinen Betrug unterstellen, sonder lediglich darauf hinweisen, dass
aus meiner Sicht ein seriöses Angebot anders aussieht!
Übrigens: Als AG wäre Ulp dazu verpflichtet, die zur Ausübung der Tätigkeit notwendigen Gerätschaften und die Schutzkleidung zu stellen. Sprich einnicht freiberuflicher Guide müsste ein Bike und zumindest den
Helm bezahlt/gestellt bekommen.
Und damit klinke ich mich aus der aktiven Disskusion aus!