Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Nochmals danke für die rege Beteiligung!
Der Käufer möchte nun das Rad zurückschicken und die Bilder die Tage per Email schicken! Mein Sohn hat nun von einem Freund den gleichen Rahmen aufgetrieben, jedoch will der Käufer diesen nicht haben, da er befürchtet, dass dieser wieder brechen wird. Ich vermute Kaufreue, da er anfangs meinem Sohn noch mitteilte, dass er eigentlich nach genau diesem oder einem vergleichbaren Rahmen gesucht hätte.
Da mein Sohn für Ersatz gesorgt hat, muss er doch den Ersatzrahmen nehmen, oder?! Und kann wegen plötzlichen Nichtgefallen nicht das ganze Rad zurückschicken.
Zweifelhaft ist, ob mein Sohn das überhaupt müsste! Er will eben auch keine schlechte Bewertung und das Risiko eine Rechtstreites eingehen.
Dass dieser Zusatz nicht rechtskräftig ist, kann ja sein. Aber eine andere Option hat man nunmal als privater Verkäufer nicht, einen potentiellen Käufer im Vorfeld über die Lage eindeutig in Kenntnis zu setzen.
Einen Kaufvertrag macht man evtl. bei einer Abholung / Übergabe, bei einem Verkauf, der (wie hier im Forum üblich) ausschliesslich auf Mailanfragen, Vorabüberweisung und anschliessendem Warenversand beruht, gibt es im Regelfall keinen Kaufvertrag. Somit wäre das Geschäft an sich ja schon nicht rechtskräftig und der Käufer könnte jederzeit auf eine Rücknahme bestehen.
Ich sehe in diesem Zusatz die einzige Möglichkeit, sich als privater Verkäufer vor solchen "Käufern" zu schützen.
Rechtsberatung im MTB-Forum - wo es von Halbwissenden nur so wimmelt! Haben hier alle Jura studiert?
MfG
Sorry, aber das kann man nur so direkt sagen:Nochmals danke für die rege Beteiligung!
Der Käufer möchte nun das Rad zurückschicken und die Bilder die Tage per Email schicken! Mein Sohn hat nun von einem Freund den gleichen Rahmen aufgetrieben, jedoch will der Käufer diesen nicht haben, da er befürchtet, dass dieser wieder brechen wird. Ich vermute Kaufreue, da er anfangs meinem Sohn noch mitteilte, dass er eigentlich nach genau diesem oder einem vergleichbaren Rahmen gesucht hätte.
Da mein Sohn für Ersatz gesorgt hat, muss er doch den Ersatzrahmen nehmen, oder?! Und kann wegen plötzlichen Nichtgefallen nicht das ganze Rad zurückschicken.
Zweifelhaft ist, ob mein Sohn das überhaupt müsste! Er will eben auch keine schlechte Bewertung und das Risiko eine Rechtstreites eingehen.
Nochmals danke für die rege Beteiligung!
Der Käufer möchte nun das Rad zurückschicken und die Bilder die Tage per Email schicken! Mein Sohn hat nun von einem Freund den gleichen Rahmen aufgetrieben, jedoch will der Käufer diesen nicht haben, da er befürchtet, dass dieser wieder brechen wird. Ich vermute Kaufreue, da er anfangs meinem Sohn noch mitteilte, dass er eigentlich nach genau diesem oder einem vergleichbaren Rahmen gesucht hätte.
Da mein Sohn für Ersatz gesorgt hat, muss er doch den Ersatzrahmen nehmen, oder?! Und kann wegen plötzlichen Nichtgefallen nicht das ganze Rad zurückschicken.
Zweifelhaft ist, ob mein Sohn das überhaupt müsste! Er will eben auch keine schlechte Bewertung und das Risiko eine Rechtstreites eingehen.
ich würde mich (bei gutem Gewissen) entspannt zurücklehnen und evtl. auf Kulanz (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) 50 Euro anbieten um weiteren Ärger zu vermeiden. oder die Zusendung des aufgetriebenen Rahmens, mit der Prämisse, Käufer baut den selber oder auf eigene Kosten ein.
ich kauf gern kaputte bikes.
Genauso ist es richtig. So habe ich es auch geahndhabt. das mit den 50⬠ist in sofern richtig, als das evtl. Anwaltskosten dann vermieden werden.![]()
Vielen Dank für eure Unterstützung und vor allem für die Tipps, die es zu beachten gilt, wenn ein Rahmentausch durchgeführt werden sollte!
Achja, Bilder sind immer noch keine da!