Bikemarkt - Rückgabe, Umtausch etc.

Nochmals danke für die rege Beteiligung!

Der Käufer möchte nun das Rad zurückschicken und die Bilder die Tage per Email schicken! Mein Sohn hat nun von einem Freund den gleichen Rahmen aufgetrieben, jedoch will der Käufer diesen nicht haben, da er befürchtet, dass dieser wieder brechen wird. Ich vermute Kaufreue, da er anfangs meinem Sohn noch mitteilte, dass er eigentlich nach genau diesem oder einem vergleichbaren Rahmen gesucht hätte.
Da mein Sohn für Ersatz gesorgt hat, muss er doch den Ersatzrahmen nehmen, oder?! Und kann wegen plötzlichen Nichtgefallen nicht das ganze Rad zurückschicken.

Zweifelhaft ist, ob mein Sohn das überhaupt müsste! Er will eben auch keine schlechte Bewertung und das Risiko eine Rechtstreites eingehen.

Ich mag mich ja täuschen, aber der Käufer hat meiner Ansicht nach eine ganz krumme Nummer vor.
Bloß nicht drauf einlassen !!!
 
Dass dieser Zusatz nicht rechtskräftig ist, kann ja sein. Aber eine andere Option hat man nunmal als privater Verkäufer nicht, einen potentiellen Käufer im Vorfeld über die Lage eindeutig in Kenntnis zu setzen.
Einen Kaufvertrag macht man evtl. bei einer Abholung / Übergabe, bei einem Verkauf, der (wie hier im Forum üblich) ausschliesslich auf Mailanfragen, Vorabüberweisung und anschliessendem Warenversand beruht, gibt es im Regelfall keinen Kaufvertrag. Somit wäre das Geschäft an sich ja schon nicht rechtskräftig und der Käufer könnte jederzeit auf eine Rücknahme bestehen.
Ich sehe in diesem Zusatz die einzige Möglichkeit, sich als privater Verkäufer vor solchen "Käufern" zu schützen.

Genau das meinte ich mit meinem letzten Beitrag.

Das ganze mal als medizinische Analogie: Jemand klagt über rote Striemen am Arm, die sich langsam vorarbeiten, in Kombination mit Atemnot und Herzrasen.
Antwort: "Das ist ganz bestimmt Fußpilz. Ich würde drei Löffel Senf einnehmen und zwei Wochen abwarten. Wenn es dann nicht weg ist, vielleicht noch einen Kamillentee trinken."

Leute: Wenn man überhaupt keine Ahnung von irgendwas hat - muss man dann unbedingt etwas dazu schreiben?
 
Rechtsberatung im MTB-Forum - wo es von Halbwissenden nur so wimmelt! Haben hier alle Jura studiert?

MfG

Es geht hier nicht um Rechtsberatung, sondern darum, alle Möglichkeiten zusammen zu tragen. Der eine weiß mehr und der andere weniger. Zusammen ergänzt man sich und es kommt was rundes bei raus. Gefährliches Halbwissen, als solches gekennzeichnet, halte ich daher immernoch für sinnvoller als gar nichts zu schreiben.
Insofern: Danke Geisterfahrer für die Korrektur :daumen:
 
Nochmals danke für die rege Beteiligung!

Der Käufer möchte nun das Rad zurückschicken und die Bilder die Tage per Email schicken! Mein Sohn hat nun von einem Freund den gleichen Rahmen aufgetrieben, jedoch will der Käufer diesen nicht haben, da er befürchtet, dass dieser wieder brechen wird. Ich vermute Kaufreue, da er anfangs meinem Sohn noch mitteilte, dass er eigentlich nach genau diesem oder einem vergleichbaren Rahmen gesucht hätte.
Da mein Sohn für Ersatz gesorgt hat, muss er doch den Ersatzrahmen nehmen, oder?! Und kann wegen plötzlichen Nichtgefallen nicht das ganze Rad zurückschicken.

Zweifelhaft ist, ob mein Sohn das überhaupt müsste! Er will eben auch keine schlechte Bewertung und das Risiko eine Rechtstreites eingehen.
Sorry, aber das kann man nur so direkt sagen:
Ihr habt keine Ahnung also lasst die Kommunikation sein. Vor allem die schriftliche. Ihr habt ein gütliches und rechtlich eigentlich nicht ausschlagbares Angebot gemacht mit dem Rahmentausch. Mehr könnt und müsst ihr eh nicht tun.
Was soll auch passieren? Wenn der Käufer das Rad zurück schickt tauschst du den Rahmen und schickst ihm das intakte Rad wieder zurück, fertig. Dann kann er ja versuchen sein Geld einzuklagen, das wird ihm nicht gelingen.

Ob nun der Rahmen schon gebrochen war (oder sein sollte) oder ob der Käufer für den Riss gesorgt hat "da er befürchtet, dass dieser wieder brechen wird" hört sich danach an) geht aus dem was du schreibst nicht hervor. Auch der Punkt mit dem Angebot des Käufers ist wirr, erst gibt er sich mit 100Euro zufrieden und würde das Rad wohl mit Riss behalten und jetzt will er nichtmal nen intakten Rahmen...:confused:
Insofern würde ich mir da wegen einem Rechtsstreit auch keine Sorgen machen.

Fotos sind übrigens sehr gefährlich. Wer sagt denn das der Käufer nicht das gleiche Rad hat und ihm selber der Rahmen gebrochen ist...jetzt versucht er mit seinem alten Schrott Gewinn zu machen...
 
Egal, was letztlich bei rauskommt, wenn der Verkäufer ihm bekannte Mängel offen gelegt hat, hat er nichts zu befürchten. Wenn der Mangel tatsächlich beim Kauf vorgelegen hat und bei der Begutachtung nicht gesehen wurde (weder vom Käufer noch vom Verkäufer), kann man dem Verkäufer zumindest keine Arglistige Täuschung anlasten. Da müsste der Mangel zumindest so weit offenkundig sein, dass man davon ausgehen muss, dass der Verkäufer hätte Kenntnis haben müssen.

Ich hatte damals auch nen Rahmen verkaufen wollen, wo mir ein Riss erst auf dem Verkaufsfoto aufgefallen ist (ist natürlich dann nicht mehr verkauft worden). Manchmal sind Schäden sehr unscheinbar und schwierig zu entdecken.

Ich stimme basti313 zu, dass die Reaktion des Käufers nach dem Angebot des Rahmentausches sehr merkwürdig ist.

Letztlich muss nun der Käufer den Beweis erbringen, dass der Schaden schon beim Verkauf bestand. Ein Bild ist in dem Falle höchstens ein Indiz. Ohne den Rahmen live zu sehen, kann das Foto ja auch von einem baugleichen Rahmen stammen.
 
ich frage mich gerade ,warum der volljährige sohn,der anscheinend im forum angemeldet ist(bikemarkt)und verkaufsangebote verfassen kann, sich nicht selbst informiert...?
 
Nochmals danke für die rege Beteiligung!

Der Käufer möchte nun das Rad zurückschicken und die Bilder die Tage per Email schicken! Mein Sohn hat nun von einem Freund den gleichen Rahmen aufgetrieben, jedoch will der Käufer diesen nicht haben, da er befürchtet, dass dieser wieder brechen wird. Ich vermute Kaufreue, da er anfangs meinem Sohn noch mitteilte, dass er eigentlich nach genau diesem oder einem vergleichbaren Rahmen gesucht hätte.
Da mein Sohn für Ersatz gesorgt hat, muss er doch den Ersatzrahmen nehmen, oder?! Und kann wegen plötzlichen Nichtgefallen nicht das ganze Rad zurückschicken.

Zweifelhaft ist, ob mein Sohn das überhaupt müsste! Er will eben auch keine schlechte Bewertung und das Risiko eine Rechtstreites eingehen.

sofern Gewährleistungspflicht besteht, hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung. d.h., mangelfreie Sache oder Reparatur. Nachbesserung sprich Reparatur geht grds. 2x (falls der Freund des Freundes vom Sohn zufällig auch noch den selben Rahmen hat...). Kosten trägt der Verkäufer, auch die der Verbringung (Transport). Vorsicht, schickt ihr nur den Rahmen hin, geht der Knabe u.U zum Händler und läst den umbauen. diese Kosten gingen zu euren Lasten.

aber, der Verkäufer haftet nur für die Mangelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe. ob hier der Mangel schon beim Kauf vorhanden war, müsste der Käufer beweisen. war der allein, wirds schwer.

ich würde mich (bei gutem Gewissen) entspannt zurücklehnen und evtl. auf Kulanz (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) 50 Euro anbieten um weiteren Ärger zu vermeiden. oder die Zusendung des aufgetriebenen Rahmens, mit der Prämisse, Käufer baut den selber oder auf eigene Kosten ein.
 
Es ist wohl sehr wahrscheinlich, dass hier jemand den Thread abonniert hat, aber tunlichst vermeiden wird,
sich selbst zu Wort zu melden!
Wie sonst ist zu erklären, dass selbiger nun plötzlich auf die Idee kommt,
wie von vielen hier als "normale Reaktion" angenommen,
das Rad nun doch komplett zurücksenden zu wollen. :D
Ihm ist offensichtlich entgangen, dass es für diesen Wunsch nun zu spät ist.

Das großzügige, fast ängstliche Zugehen auf den Käufer seitens der Verkäufer
erinnert an die Abzockerrechnungen ohne Vertragsgrundlage,
die dennoch von so vielen aus Angst bezahlt werden. :rolleyes:

Bitte nicht!
 
ich würde mich (bei gutem Gewissen) entspannt zurücklehnen und evtl. auf Kulanz (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) 50 Euro anbieten um weiteren Ärger zu vermeiden. oder die Zusendung des aufgetriebenen Rahmens, mit der Prämisse, Käufer baut den selber oder auf eigene Kosten ein.

Genauso ist es richtig. So habe ich es auch geahndhabt. das mit den 50€ ist in sofern richtig, als das evtl. Anwaltskosten dann vermieden werden. :daumen:
 
Genauso ist es richtig. So habe ich es auch geahndhabt. das mit den 50€ ist in sofern richtig, als das evtl. Anwaltskosten dann vermieden werden. :daumen:

Tja, und vielleicht will der Käufer genau darauf hinaus: 100,- fordern, 50,- bekommen. Ist doch besser als nichts und viele Verkäufer lassen sich aus Angst vor möglichen Folgekosten auch noch auf so einen Blödsinn ein.

Jetzt mal ernsthaft, das Rad wurde bei der Übergabe vom Käufer begutachtet und es wurden keine Mängel festgestellt. Soll er doch zum Anwalt rennen, da kommt nichts bei raus, garantiert !!!
 
Dass sich mein Sohn nicht direkt gemeldet hat, liegt zum einen daran, dass ich das in Eigeninitiative getan habe(mittlerweile liest mein Sohn natürlich mit) und zweitens daran, dass so nicht auf den Artikel zurückgeschlossen werden kann. Das könnte nur zu blöden Missverständnissen führen! Aus dem selben Grund habe ich weder Artikelbeschreibung noch irgendwelche Dialoge zwischen meinem Sohn und Käufer online gestellt. Dies geschah auch zum Schutze des Verkäufers ...

Mein Sohn wird das Rad auf keinen Fall zurücknehmen und sollte der Käufer den Rahmen nicht umtauschen wollen, so wird mein Sohn die Kommunikation einstellen. Nächste Instanz wäre der Erhalt der schriftlichen Aufforderung seines Anwalts.

Vielen Dank für eure Unterstützung und vor allem für die Tipps, die es zu beachten gilt, wenn ein Rahmentausch durchgeführt werden sollte!

Achja, Bilder sind immer noch keine da!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde den Rahmen nicht tauschen. Dann sitzt ihr auf einem Rahmen den man auf den Müll bringen kann.
 
Vielen Dank für eure Unterstützung und vor allem für die Tipps, die es zu beachten gilt, wenn ein Rahmentausch durchgeführt werden sollte!

Achja, Bilder sind immer noch keine da!


Noch ein Tipp zum Rahmentausch, lasst den Blödsinn sein!

Es entstehen doch nur weitere Kosten für euch. Am Ende habt ihr zwei (vermutlich vollständig intakte) Rahmen verkauft und der Käufer lacht sich ins Fäustchen.
Die Rechtsgrundlage ist ziemlich eindeutig zu euren Gunsten, also warum sich auf sowas einlassen? Insbesondere da immer noch keine Bilder da sind, würde ich die Kommunikation direkt einstellen und auch das Angebot des Rahmentausches direkt zurückziehen (mal ganz im Ernst, wie kommt man denn bitte überhaupt auf so eine Idee?).
Gutgläubige Menschen werden viel zu oft von Ganoven ausgenutzt, fallt doch bitte nicht auf sowas herein.
 
Seh ich genau so - der Käufer ist in der Bringe-Schuld (und das sollten nicht nur leere Worte sondern konkrete Fakten sein). Lasst Euch nicht verunsichern. Es gibt leider solche A....löcher, die "vorne lächeln und von hinten treten" :rolleyes:.
 
Die Tatsache, dass offenbar noch immer keine Fotos vom angeblich defekten Rahmen vorliegen, ist doch wohl für jeden Beweis genug, dass es sich hier um eine ausgesprochen fadenscheinige Angelegenheit handelt.
Aber vermutlich wurde der Käufer kurz zuvor in einem Digitalkamera-Forum ebenfalls betrogen und hat dort eine defekte Kamera gekauft, weswegen nun die Bilder nicht gemacht werden können. Ärgerliche Sache sowas.
 
Und die Tatsache, daß hier die TE nicht schreibt, wie es weitergegangen ist, ist auch mal wieder typisch. Erst nach Hilfe fragen und sich Ratschläge holen und dann noch nicht einmal eine Rückmeldung, wie ich sowas liebe...:rolleyes:
 
Es gibt bisher auch noch keine Neuigkeiten! Der Käufer hat sich nicht mehr gemeldet und auch keine Bilder geschickt... Wie vermutet hat es sich wohl um Kaufreue oder Abzocke gehandelt!
 
meiner meinung nach nichts unternehmen, sol lange keine beweise seinerseits vorliegen. ansonsten falls immernoch zweifel über rechte und pflichten bestehen, vieleicht mal ein gespräch mit einem anwalt suchen.

mfg
 
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