Xcelerate schrieb:
Ich hab was ganz interessantes gehört: Bei uns hier sind dieses Jahr viele Wege, die zuvor gesperrt waren, für Biker freigegeben worden. Jetzt hab ich erfahren wie es dazu gekommen ist: die Bauern haben jetzt eine Versicherung, die sie vor klagenden Bikern schützt. Somit kann es den Bauern egal sein wenn es einen biker auf den Wegen "aufbaut".
Ich hab bisher immer geglaub die sperren die Wege weil die Biker ja was kaputt machen könnten. Nein - die hatten Angst vor Klagen. Durch diese Versicherung (ich glaube die kommt vom Land oder so?!?) kann man hier schon fast überall Biken.
hi !
da das vielleicht damals noch nicht jeder mitbekommen hat:
anfang bis mitte der 90er gab es gewaltige probleme beim biken in österreich, wo man uns auf keinen wegen sehen wollte, egal wie breit oder befestigt sie waren. uns ist selbst 1993 und 94 bei verschiedenen touren schon passiert, dass der almbauer oder jäger uns fortgejagt hat.
grund dafür war tatsächlich das österreichische grundhaftungsrecht, wonach jeder waldbauer mehr oder weniger unabhängig von seinem verschulden bei einem unfall zur rechenschaft gezogen werden konnte.
irgendwann hat man aber gemerkt, dass das biker-touri-geld nicht schlechter als das von den wanderern ist und hat auf initiative (und ich glaube auch kosten) der tourismusverbände großflächig die wegstrecken versichert. und deswegen kann man heute in österreich zumindest in den ferienregionen fast überall biken.
ja so war das liebe kinder...
in deutschland haftete der grundeigentümer bisher eigentlich nur, wenn er seiner sicherungspflicht als eigentümer nicht nachgekommen ist. z.b. wenn er ein loch in den der öffentlichkeit freigegebenen weg gegraben hat und dies nicht ausreichend kenntlich gemacht und gegen hineinfallen abgesichert hat.
das scheint mit dem jetztigen urteil doch ein wenig arg weit ausgelegt worden zu sein. aber warten wir dann mal den inhalt des urteils ab, das uns hoffentlich bald vorliegt.