... schlagen sich die Leute gegenseitig den Schädel zu diesen Themen ein. Wer möchte, kann das gerne dort tun.
So kann man eine Diskussion auch beenden, indem man sie einfach abwürgt.
Ich darf dich an meine Ausgangsfrage erinnern: ich wollte wissen, warum mich der Bikerouter an einer spezifischen Stelle so abstrus routet und ich wurde darauf hingewiesen, dass da mehrere "Hindernisse" in der OSM vermerkt wären, welche die Passage verhindern würden. So weit, so schlecht.
Abgesehen davon, dass ich diese "Hindernisse" in der OpenTopoMTB-Karte gar nicht angezeigt bekomme (die Karte, mit der ich den Bikerouter zu 95 Prozent nutze), wird der Nutzen einer Routing-Engine arg beschränkt, wenn draußen Honks irgendwas auf OSM eintragen, das mit der Realität wenig zu tun hat. Und dann kommt es halt automatisch zu Situationen, wo der eine meint, ein Stoppschild ist ein Stoppschild und der andere, das kannste mal schön ignorieren, denn es ist ohnehin illegal. Aus der Praxis kann ich dir verraten, das führt nicht nur im Internet zu Diskussionen, sondern auch auf dem Waldweg.
Ich mag mich aber nicht an akademischen Diskussionen beteiligen, sondern bin heute bei Nieselwetter mit Null Sicht in die Praxis gegangen.
Ich weiß, es gehört nicht zwingend hierher - aber da müsst ihr jetzt durch.
Und wer Lust dazu hat, darf gerne meine originale, unbereinigte Trackaufzeichnung (hier im Anhang) selber mal in den Bikerouter importieren und versuchen, mit irgendeinem Profil diese nachzustellen. Viel Spaß dabei!
@zossebart @Bener
Das ist das Gatter vor der Rauhalm, das verhindert, dass der Bikerouter mich drüberführt:
Das Gatter mag im Sommer bei Weidebetrieb geschlossen sein, aber man kann es jederzeit öffnen und wieder schließen. Ein Verbotsschild steht weder davor noch danach.
Auf den nächsten beiden Bildern erahnen wir die Stelle mit dem "Gurnbach". Keine Ahnung, was da in der OSM getaggt ist, ist in Wirklichkeit eine ziemlich feuchte Wiesensenke, wo sich der Pfad im zertrampelten Hochmoor in größeren Pfützen und kleineren Tümpeln verliert, um zu einer Holzbrücke zu führen, welche einen kleinen Bachlauf überquert. Danach bleibt es noch für etwa 20 Meter recht feucht, dann kann man wieder aufsitzen und weiterfahren. Auch hier weit und breit kein Verbotsschild oder irgendein Hinweis einer Naturschutzbehörde, die empfindliche Natur zu schonen.
Wo wir schon dabei sind, Beispiele für Sinnhaftigkeit oder nicht zu bemühen:
Wie wäre denn ein Stromzaun zu vermerken (hier geschlossen)?
(und hier geöffnet)
Und dieses Gatter?
Oder eine temporäre Sperre? (Ok, lassen wir das, die Frage war rhetorisch.)
Hier übrigens eines dieser typisch bayerischen, illegalen Verbotsschilder: Zufahrt zur Weidalm auf Forststraße. Hier macht jemand auf ziemlich dicke Hose, nur dass er dafür überhaupt kein Mandat hat. Man könnte auch Rechtsbeugung dazu sagen...
Vor diesem Hintergrund wird man schonmal nach dem "Warum" der Bikerouter-Ergebnisse fragen dürfen.