Abend
Folgendes. Wir sin bis jetz ab un zu mim BMX zum Streetn mim Zug (Nahverkehr DB) in die Stadt und mussten nie einen Fahradzuschlag zahlen. Die letzten 2 Tage hat uns der Schaffner immer 3 pro Bike abgeknüpft. In den AGBs der DB steht jedoch nur das für Fahräder gezahlt werden muss. Laut StVO zählen BMX jedoch nicht als Fahrrad sondern als Sportgerät.
Kann / Hat die Bahn da ihre eigenen Gesetze oder sind wir im Recht wenn wir fürs BMX nicht zahlen wollen?
gruz
chris
Folgendes. Wir sin bis jetz ab un zu mim BMX zum Streetn mim Zug (Nahverkehr DB) in die Stadt und mussten nie einen Fahradzuschlag zahlen. Die letzten 2 Tage hat uns der Schaffner immer 3 pro Bike abgeknüpft. In den AGBs der DB steht jedoch nur das für Fahräder gezahlt werden muss. Laut StVO zählen BMX jedoch nicht als Fahrrad sondern als Sportgerät.
Kann / Hat die Bahn da ihre eigenen Gesetze oder sind wir im Recht wenn wir fürs BMX nicht zahlen wollen?
gruz
chris