Abend
Folgendes. Wir sin bis jetz ab un zu mim BMX zum Streetn mim Zug (Nahverkehr DB) in die Stadt und mussten nie einen Fahradzuschlag zahlen. Die letzten 2 Tage hat uns der Schaffner immer 3 pro Bike abgeknüpft. In den AGBs der DB steht jedoch nur das für Fahräder gezahlt werden muss. Laut StVO zählen BMX jedoch nicht als Fahrrad sondern als Sportgerät.
Kann / Hat die Bahn da ihre eigenen Gesetze oder sind wir im Recht wenn wir fürs BMX nicht zahlen wollen?
gruz
chris
Folgendes. Wir sin bis jetz ab un zu mim BMX zum Streetn mim Zug (Nahverkehr DB) in die Stadt und mussten nie einen Fahradzuschlag zahlen. Die letzten 2 Tage hat uns der Schaffner immer 3 pro Bike abgeknüpft. In den AGBs der DB steht jedoch nur das für Fahräder gezahlt werden muss. Laut StVO zählen BMX jedoch nicht als Fahrrad sondern als Sportgerät.
Kann / Hat die Bahn da ihre eigenen Gesetze oder sind wir im Recht wenn wir fürs BMX nicht zahlen wollen?
gruz
chris

aber ob es dann hier au kostenlos is is die andere frage. aber is doch aus stoff oder? wäre echt ne überlegung wert *g*
und immer rad ganz zamklappn nur um dann grad mal 10 min zug zu fahrn. ich weiß ned 
. und für hartnäckige db-fuzzies hat er immer nen satz stützräder dabei