Man darf gegen die Einbahnstraße fahren wenn ein entsprechendes Schild dran steht sonst nicht. In diesem Fall geht es aber nicht um Einbahnstraßen sondern um Fahrradwege neben der Fahrbahn (also geteilter für Fußgänger und Radfahrer). Auf solchen Wegen darf man mit dem Fahrrad nur in der Richtung der Straße fahren, quasi wie das Rechtsfahrgebot.