Hallo, die Abschaffung der Dynamopflicht bei der Fahrradbeleuchtung ist anscheinend in Sicht. Es gibt dazu eine Beschlussvorlage für die nächste Sitzung des Bundesrates am 5.Juli 2013:
http://www.bundesrat.de/cln_350/Sha...raw,property=publicationFile.pdf/445-1-13.pdf
Wird ja langsam Zeit.
Allerdings sollen demnach Batterielichter unzulässig sein, nur Akku zulässig. Ob diese Einschränkung sinnvoll ist erscheint mir fraglich - vor allem für Leue die ein solches Licht nur sehr selten verwenden, alle anderen werden eh aus Kostengründen zum Akku greifen.
Bin jetzt überfragt of es Batterielichter gibt, die ne Zulassung gemäß der bisherigen Ausnahmeregelung "für Rennräder bis 11kg" haben.
Zumindest für die müsste meiner Meinung Bestandsschutz gelten. Wenn keine neuen Prüfzeichen an Leuchten mit Batterie vergeben werden, so meinetwegen.
Im übrigen gelten für DE wohl weiterhin die Regeln:
*Mitführpflicht auch am Tag
*Prüfzeichenpflicht
http://www.bundesrat.de/cln_350/Sha...raw,property=publicationFile.pdf/445-1-13.pdf
Wird ja langsam Zeit.
Allerdings sollen demnach Batterielichter unzulässig sein, nur Akku zulässig. Ob diese Einschränkung sinnvoll ist erscheint mir fraglich - vor allem für Leue die ein solches Licht nur sehr selten verwenden, alle anderen werden eh aus Kostengründen zum Akku greifen.
Bin jetzt überfragt of es Batterielichter gibt, die ne Zulassung gemäß der bisherigen Ausnahmeregelung "für Rennräder bis 11kg" haben.
Zumindest für die müsste meiner Meinung Bestandsschutz gelten. Wenn keine neuen Prüfzeichen an Leuchten mit Batterie vergeben werden, so meinetwegen.
Im übrigen gelten für DE wohl weiterhin die Regeln:
*Mitführpflicht auch am Tag
*Prüfzeichenpflicht