Dynamopflicht Abschaffung Bundesratsvorlage

DarkGreen

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Hallo, die Abschaffung der Dynamopflicht bei der Fahrradbeleuchtung ist anscheinend in Sicht. Es gibt dazu eine Beschlussvorlage für die nächste Sitzung des Bundesrates am 5.Juli 2013:
http://www.bundesrat.de/cln_350/Sha...raw,property=publicationFile.pdf/445-1-13.pdf

Wird ja langsam Zeit.
Allerdings sollen demnach Batterielichter unzulässig sein, nur Akku zulässig. Ob diese Einschränkung sinnvoll ist erscheint mir fraglich - vor allem für Leue die ein solches Licht nur sehr selten verwenden, alle anderen werden eh aus Kostengründen zum Akku greifen.
Bin jetzt überfragt of es Batterielichter gibt, die ne Zulassung gemäß der bisherigen Ausnahmeregelung "für Rennräder bis 11kg" haben.
Zumindest für die müsste meiner Meinung Bestandsschutz gelten. Wenn keine neuen Prüfzeichen an Leuchten mit Batterie vergeben werden, so meinetwegen.

Im übrigen gelten für DE wohl weiterhin die Regeln:
*Mitführpflicht auch am Tag
*Prüfzeichenpflicht
 
Sorry Katzenbilderfreund, aber ich habe echt keine Zeit mir hier alle Threads durchzulesen, vor allem nicht solche wie den verlinkten mit absolut nichtssagendem Titel. Also mecker vielleicht lieber den an der seinem Thread so nen Namen verpasst.
 
Hallo, die Abschaffung der Dynamopflicht bei der Fahrradbeleuchtung ist anscheinend in Sicht. Es gibt dazu eine Beschlussvorlage für die nächste Sitzung des Bundesrates am 5.Juli 2013:
http://www.bundesrat.de/cln_350/Sha...raw,property=publicationFile.pdf/445-1-13.pdf

Wird ja langsam Zeit.
Allerdings sollen demnach Batterielichter unzulässig sein, nur Akku zulässig. Ob diese Einschränkung sinnvoll ist erscheint mir fraglich - vor allem für Leue die ein solches Licht nur sehr selten verwenden, alle anderen werden eh aus Kostengründen zum Akku greifen.
Bin jetzt überfragt of es Batterielichter gibt, die ne Zulassung gemäß der bisherigen Ausnahmeregelung "für Rennräder bis 11kg" haben.
Zumindest für die müsste meiner Meinung Bestandsschutz gelten. Wenn keine neuen Prüfzeichen an Leuchten mit Batterie vergeben werden, so meinetwegen.

Im übrigen gelten für DE wohl weiterhin die Regeln:
*Mitführpflicht auch am Tag
*Prüfzeichenpflicht

die sollen den schweizer Text abschreiben, und gut ist es.


echt, es ist diesem Lande nicht möglich, mal irgendwas, mal irgendwie einfach und leicht verständlich ohne 189 Unterparagraphen und 91 Zusatzregelungen zu gestalten. :o
 
erwartungsgemäß nur wieder deutscher Unsinn geworden:

http://www.spiegel.de/reise/deutsch...cht-revolution-am-fahrradlenker-a-909881.html


wer glaubt

"Die Verfasser der Neuordnung haben einen Paragrafen in der zugegeben sehr komplizierten Verordnung übersehen, der vorschreibt, dass die Beleuchtungsanlage fest am Rad angebracht und ständig betriebsbereit sein muss".

zieht sich die Hose mit einem Kranwagen an...

passt wieder ins Bild zu anderweitigem Umgang mit Fahrradfahrern. für die Blöden kann man jetzt ja behaupten "wieso, die Dynamopflicht wurde doch abgeschafft". :rolleyes:
 
Nun ja, da wurde mal wieder Unfug verzapft. Ob seitens der Journalisten oder seitens des Gesetzgebers sei mal bis auf weiteres dahingestellt.

Ja klar, so wie bisher bei den Rennrädern hat gemäß der Neuregelung die Leuchte bei Dunkelheit fest am Rad zu sein. Deshalb sind Helm- bzw. Stirnlampen oder ein Rücklicht am Rucksack allein auch weiterhin nicht zulässig. Waren sie bisher an Rennrädern bis 11kg auch nicht.
Ständig betriebsbereit mußte bisher auch bei den Rennrädern sichergestellt werden. Indem eben die Mitführpflicht galt, der Rennradler also jederzeit in der Lage sein sollte die Lampe ans Rad zu tun. Und für ausreichend Akkuladung bzw. Reservebatterien musste man auch bisher sorgen. Oder halt wenn das alles schiefging bei Dunkelheit schieben. So wie man das genauso muss, wenn das Dynamolicht kaputt sein sollte.

Somit sehe ich nicht inwiefern "fest am Rad" oder "ständig betriebsbereit" mit Akku- oder Batterielicht kollidiert aber nicht mit Dynamobeleuchtung. "fest am Rad" dient dem Ausschluss der Stirnlampe und des Rucksackrücklichtes, aber nicht dem Ausschluss von Leuchten die während ihres Einsatzes sehr wohl fest am Rad sind.
Das ist was anderes als "ständig fest am Rad" und letzteres erfüllen Dynamoleuchten streng genommen genauso wenig, man kann auch sie abnehmen, Nabendynamo-Laufräder mit Schnellspanner sogar ohne Werkzeugeinsatz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich gehe mal davon aus, daß das juristisch heißt:
Lampen müssen am Rad sein, nicht im Rucksack. Auch tagsüber.

Aber das zeigt mal wieder, wie engagiert unsere Vertreter beim Thema Rad sind...:mad:
 
Im Spiegel ist da gerade ein Artikel mit sehr ausgiebieger Diskussion über die Stecklichter.
Fazit: die Politiker sind wie üblich totale Nulpen ohne Sachkompetenz. Das Gesetz ist wieder totaler Murks.
 
Das ist doch immer so das Unsere netten tollen Politiker,
keinen Plan davon haben was die da so verzapfen!

Die Herren und Damen sollten lieber ihre Gehirnmasse anmachen!

Oft bringt das nur nachteile.
Die sollten mal das Volk Fragen bevor die so scheiß machen.
 
Ich gehe im Moment eher davon aus, das in diesem KONKRETEN Fall der Spiegel den Unfug verzapft hat mit seiner Auslegung des Textes. Wenn im Text immer noch irgendwo die 6V rumschwirren sollten, so wäre dieses Detail in der Tat grober Unfug. In Bezug auf die ursprüngliche Initiative ist erfreulicherweise die Begrenzung auf Akkus entfallen.

Letztlich geht es in Kurzfassung darum: die bisherige Sonderregelung für Rennräder bis 11kg wird auf alle Räder ausgeweitet. Und im Rahmen der Sonderregelung war es bei den Rennrädern bisher stets ausreichend, das das Licht bei Tageslicht mitgeführt wurde. Ohne am Rad zu sein. Aber in einsatzbereitem Zustand - also mit ausreichend geladenen Akkus oder Reservebatterien. Und beim Fahren in Dunkelheit muss das Licht dann fest am Rad sein.

Die Frage, um die es letztlich geht, beinhaltete die bisherige Sonderregelung kein Dynamo am Rennrad auch eine Sonderregelung von den 2 Punkten "fest am Rad", "ständig einsatzbereit". Und dies war eben gemäß meiner Auffassung nicht der Fall, wie bereits oben ausgeführt.

Ein Armutszeugnis bleibt es trotzdem, das eine solche Neuregelung so lange braucht, und es den Herren nicht gelingt sie verständlicher und nicht fehlinterpretierbar zu formulieren.

Wobei ich da auch nicht besser bin. :D
 
Wenn im Text immer noch irgendwo die 6V rumschwirren sollten, so wäre dieses Detail in der Tat grober Unfug.

"(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der
Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung
mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer
Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung)
oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle
ausgerüstet sein..."
http://www.bundesrat.de/cln_330/nn_2372724/SharedDocs/Drucksachen/2013/0401-500/445-13_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/445-13%28B%29.pdf

Die Spannung ist also nur für die Batterie vorgegeben, nicht für den Akkubetrieb. Für mich heißt das, bei einer 6-V-Leuchte kann ich zwischen Batterie und wiederaufladbarem Speicher (Akku) wählen und bei z.B. 4,5 Volt muss ich einen Akku verwenden. Es sei denn, mein Rad wiegt unter 11 kg. Da kann ich nach wie vor im Scheinwerfer (nicht im Rücklicht) Leuchten mit weniger als 6 Volt betreiben. § 67 (11) gilt ja weiter.

Noch eine Sache finde ich merkwürdig: In dem Bundesratsbeschluss ist jeweils von "einer Batterie" und "einem wiederaufladbaren Energiespeicher" die Rede. Im "Rennradparagrafen 67" heißt es im Unterschied dazu "brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden"

Solche Formulierungsunterschiede sind doch sicher nicht zufällig. Aber was für einen Sinn kann es haben, dass das Licht an einem Mountainbike aus einer einzigen Batterie kommen muss, während es beim Rennrad aus mehreren, zusammengeschalteten Batterien kommen darf. :confused:

Die neue Verordnung ist unverständlich und unlogisch. Eigentlich sollte man sich mit dem Unsinn gar nicht weiter befassen, wenn nicht die Gefahr bestünde, dass irgend eine pfiffige gegnerische Versicherung dir eine Mitschuld anhängt, weil deine Batterie keine gestzeskonforme Spannung hatte, oder so.
 
Das da immer noch was mit 6V steht ist Schmarrn. Ebenso Schmarrn ist, wenn es mit der Neuregelung überhaupt noch ne Sonderregelung für Rennräder gibt.

Was weiterhin vorerst ungeklärt bleibt sind die Fragen "fest am Rad", "ständig betriebsbereit".

Nun, habe noch mal in die STVZO geschaut, demnach gilt das nichtständige Anbringen als Sonderregelung für Rennräder - und wenn diese ja nicht gestrichen wird bleibt das also anscheinend so. Damit wäre die Spiegel lesart korrekt, die gesamte Änderung daneben. Die Konsequenzen die sich aus meiner Sicht logischerweise daraus ergeben würden sind nicht wohl mal den Bundesrats-Deppen klar:

*insbesondere folgendes Detail: es gäbe dann 2 verschiedene Regelstandards nach denen die Prüfzeichen für Batterie- / Akkulichter zu vergeben wären, damit sie das vorgeschriebene Prüfzeichen erhalten. Je nach dem ob das Akkulicht / Batterielicht auf nem "Rennrad" oder nem "nicht Rennrad" zum Einsatz kommt.
Damit wäre die Konfusion perfektioniert.
 
Zuletzt bearbeitet:
musst du mal so sehen:
sind ne menge juristen dabei die gesetze zu machen.
für die gibt es gar keinen grund das klar und präzise zu halten.
die verdienen dann später bei den streitigkeiten.
für die damen und herren steht das immer auf gewinn.
 
Ist so auch nicht war, es gibt, so weit ich weiss nur ein zitierfähiges Urteil - konkret über den Unfall zwischen 2 Radfahrern - wo beide unzureichend beleuchtet waren - wo überhaupt die Sache ob denn die mangelhaften Leuchten Prüfzeichen hätten, überhaupt ne Rolle gespielt hat.

Ansonsten hiess es in anderen Urteilen in DE wohl immer: Licht oder kein Licht am Rad. Angesichts des gemeinhin akzeptierten miserablen Standard, den das 6V Glühobst setzte - auch kein Wunder.

Hier Infos zu dem einen Urteil:
http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1/presse/archiv/2010/02711/
 
Zuletzt bearbeitet:
allein die kurze Diskussion hier zeigt, wie unsinnig diese Regelung geworden ist.

Was weiterhin vorerst ungeklärt bleibt sind die Fragen "fest am Rad", "ständig betriebsbereit".

ich interpretiere das so, wie meine bereits vorhandene Rückleuchte am Ganzjahresrad. B&M Akku-Rücklicht mit Standlicht, fest am Gepäckträger verschraubt, Akkus immer drin, auf Knopfdruck einschaltbar (oder Dunkel-Sensor).

meine nicht fest verschraubte B&M Frontleuchte (Stecklicht) ist damit weiter nicht zulässig...

Deutsch halt. :lol:

wenn dann demnächst noch der Fahrrad-TÜV hier eingeführt wird...
 
wenn dann demnächst noch der Fahrrad-TÜV hier eingeführt wird.
Plus Helmpflicht , Warnwestenpflicht und vor allem Haftpflichtversicherung .
Und dann noch eine speziell geschulte Truppe an Ordnungsamtmitarbeitern als Stylepolizisten .
 
Plus Helmpflicht , Warnwestenpflicht und vor allem Haftpflichtversicherung.

nicht zu vergessen die besteuerung von fahrrädern nach ihrem gewicht, die sogenannte kraftfahrsteuer. wird sich nach gewicht des rads bemessen, ein schwereres rad bedeutet ja mehr kraftaufwand für die fortbewegung und dementsprechend mehr nahrungsaufnahme (wie beim auto gilt kraft kommt von kraftstoff, im falle des fahrrads also aus dem essen :P) und entsprechend höhrerer co2-ausstoß bei anbau, ernte, transport und verarbeitung der nahrungsmittel...^^
 
Das Verkehrsministerium wies die Befürchtung zurück. „Da die gewählte Formulierung Spielraum für Interpretationen lässt, werden wir diesen Passus gegebenenfalls mit einer Erläuterung versehen, damit klar ist, dass auch nicht dauerhaft montierte Akkubeleuchtungen zugelassen sind. Das war ja unser Ziel“, sagte die Sprecherin. „Die technischen Voraussetzungen für die Beleuchtung werden parallel konkretisiert, da ist bereits ein Gutachter am Werk.“ Die Formulierungen werden bis zum Herbst geglättet.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/fahrradbeleuchtung-jetzt-sind-auch-batterielampen-erlaubt,10809148,23637504.html

13 Jahre an einer neuen Verordnung gearbeitet, die "Spielraum für Interpretationen" lässt. :rolleyes:
Wir haben einen Gesetzgeber, der nicht in der Lage ist, ein Gesetzestext zu formulieren, der eindeutig aussagt, wie eine Fahrradbeleuchtung auszusehen hat. Wir haben ein Parlament, welches im Schnelldurchlauf Gesetze passieren lässt, die ca. 30 Millionen Bundesbürger betreffen, wo im Anschluss von einem Gutachter "die technischen Voraussetzungen konkretisiert" werden. (Was soll das überhaupt heißen?)

Zum Glück geht es hier nur um Fahrräder.
 
Na ja und die sind halt in den Augen vieler nicht viel mehr als Spielzeuge, keineswegs gleichwertige Fahrzeuge im Straßenverkehr im Vergleich zu KFZ. Und diese Haltung ist auch hier sehr verbreitet. Und viele Radfahrer verhalten sich im Verkehr nicht anders als Fußgänger, freilich auf 2 Rädern. Da haben wir uns das zu nem gewissen Teil auch selber zuzuschreiben.
 
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