Ebay-Kleinanzeigen Betrug vermutet. Was kann ich machen?

Offensichtlich haben sich hier viele die Eingangsfrage nicht durchgelesen. Daher hier noch mal

Er oder sie schreibt nichts davon, sich zu ärgern das "Schnäppchen" nicht bekommen zu haben. Geschweige denn zu überlegen, auf Herausgabe klagen zu wollen.
Ich finde es wirklich gut, dass du hier noch mal klärend eingreift! Danke! :love:
 
Ist halt Kleinanzeigen und kein "wünsch dir was". Wenn die vorab Kommunikation mit dem einen Interessenten schon zäh ist und sich dann kurzfristig jemand anderes meldet, der entscheidungsfreudig und freundlich ist... an wen verkauft man dann lieber, wenn noch keine Kauf-Zusage des ersten vorliegt?! Hab auch schon mal ein Rad wieder raus genommen und später wieder eingestellt. Ging mir einfach nur auf den Senkel.

Meine Freundin schlägt sich gerade mit einer Interessentin für einen 30EUR inkl. Versicherter Versand Rucksack rum. Eigentlich dies, eigentlich das, Preisschmerzgrenze ohne eigenes Angebot zu machen, Lebensgeschichte... Hab ihr gesagt, brich ab und riskier eine schlechte Bewertung. Sie ist aber leidensfähiger als ich.
 
Aber das ist doch genau der Punkt: nur weil sich Leute wie unzuverlässige Arschlöcher verhalten muss man doch nicht selber so agieren...
Naja, mit seinem Zeug kann man doch machen was man will - auch verkaufen an wen man will. Reservierung hin oder her. Deshalb ist man doch kein unzuverlässiges Arschloch. Sich Betrug unterstellen lassen zu müssen, nur weil man eine Entscheidung trifft die der Käufer nicht nachvollziehen kann, ist auch kein feiner Zug
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, er formuliert einen Betrugsverdacht weil der Verkäufer 20 Minuten, nachdem der Interessent nach dem Eigentumsnachweis fragte, das Rad plötzlich an einen Bekannten verkauft hatte.

Fairerweise muss man sagen 2 Stunden und nicht 20 Minuten. Das er das Rad in der Spanne von der Frage nach dem Eigentumsnachweis zu seiner erneuten Antwort (knapp 2 Std nach der vorherigen) verkauft hat, ist reine Spekulation. So wie im übrigen alles hier ob er das Rad nun wirklich jemand anderen verkauft hat oder ob es sich um einen Fall von Nepper, Schlepper, Bauernfänger handelt ;-)
 
Ebay kleinanzeigen ist teilweise extrem nervig, Leute die zu und dann wieder absagen.... Ich handhabe das mittlerweile so, dass ich keine verbindlichen Zusagen an Käufer mache, wer als erster bezahlt bekommt den angebotenen Artikel.
Andersrum sehe ich das genauso, wenn ich etwas unbedingt haben möchte muss ich mich schnell entscheiden und handeln.
Ob das Rad jetzt geklaut war? Sicher besteht die Möglichkeit aber wie will man das rausfinden? Den Verkäufer mal vorsichtshalber anzeigen?
 
Natürlich lohnt es sich nicht, bei einem Fahrrad für 900€ sowas auszufechten, aber wo bleibt da Moral und Verbindlichkeit?
Bei ebay Kleinanzeigen???
Ich hab mal an meinem Geburtstag den ganzen Tag auf einen Käufer gewartet...der leider nicht auftauchte und was mich am meisten ärgerte, es auch nicht für nötig hielt mir kurz Bescheid zu geben, dass er es sich doch anders überlegt hat.
Ich meine, das ist ja völlig in Ordnung, wenn man sich kurzfristig doch anders entscheidet, aber kann man da nicht einfach kurz Bescheid geben!?

An den 20min würde ich mich jetzt nicht aufhängen...kann ja sein, dass der Bekannte es sich auch überlegte und ausgerechnet in dem Zeitfenster dann zusagte. Gibt´s alles!

Trotz alledem muß ich aber sagen, dass ich im großen und ganzen auf eK bis jetzt überwiegend viele gute Erfahrungen gemacht habe.
Klar gibts viele die unzuverlässig sind, aber ich verkaufe meistens nur und möchte auch im Vorfeld meistens mal kurz mit dem Käufer sprechen, damit ich einigermaßen merke, ob es ihm ernst ist und das hat bis jetzt zu 99% immer gut geklappt. Und da hab ich auch echt teure Sachen verkauft (Rohloff original verpackt) und immer nur per Überweisung!!!
Gibt erfreulicherweise nicht nur Idioten auf eK und ich finde, dass man das bei einem netten Telefonat oft schon ein bisschen abschätzen kann!
 
Auf EK ist der Deal dann in trockenen Tüchern wenn man das Geld oder die Ware in der Hand hat - vorher nicht.

Da mag man rechtstheoretische Besinnungsaufsätze verfassen - es ändert im Grunde herzlich wenig.
So siehts aus, weil viele "Benutzer" Ebay-Kleinanzeigen als "beihnahe Rechtsfreien Raum" betrachten, ohne Anstand und angemessenem Verhalten!
Wenn einen solche bekannten Geschäftsgebaren stören sollte man sich ganz weit davon vernhalten!
Es ist so oft so frustrierend wie manche Zeitgenossen glauben einem die kostbare Lebenszeit die uns zur Verfügung steht , stehlen zu müssen!
 
Auf EK ist der Deal dann in trockenen Tüchern wenn man das Geld oder die Ware in der Hand hat - vorher nicht.

Da mag man rechtstheoretische Besinnungsaufsätze verfassen - es ändert im Grunde herzlich wenig.


Und das ist eben falsch, es können auf Kleinanzeigen extrem schnell wirksame Kaufverträge entstehen an die man sich halten muss, dafür gibt es gesetze in Deutschland.

Das geht dann bis zu Schadensersatz wenn er das gleiche Fahrrad woanders für mehr kauft oder oder…
 
Nein, er formuliert einen Betrugsverdacht weil der Verkäufer 20 Minuten, nachdem der Interessent nach dem Eigentumsnachweis fragte, das Rad plötzlich an einen Bekannten verkauft hatte.
Ja eben, das jemand spontan innerhalb von 20 min. vorbeikommt, weil man nach einer Namennummer order Rechnung fragt.. Ist schon was obskur..
 
Er, 7.7. 17:57
Hallo Herr X, Sonntag 9 00 Uhr ist kein Problem.
Ja technisch in Ordnung. Ja ist hinten ein 11er Paket und vorne zwei.
Es ist alles noch alles Erstausstattung, auch Reifen, Kette, Bremsbeläge.
Soll ich reservieren?

Ich, 7.7. 19:37
Hallo,
ja bitte reservieren. Ich komme am Sonntag 9.oo Uhr vorbei. Wie ist Ihre Adresse.
900,- in bar habe ich dann dabei.

Haben Sie von dem Rad die Rechnung oder können Sie mir die Rahmennummer geben.
Ich will sicher sein, dass ich da nicht ein geklautes Rad kaufe.
Ich bin da vorsichtig, weil mir ein ähnliches selbst geklaut wurde.

Er, 19:57
Sorry aber ich habe gerade im Bekanntenkreis jemanden, der das Rad gekauft hat.

Könnt ihr mal bitte aufhören von 20 Minuten zu fabulieren? Er könnte das Rad auch genauso um 17:58 Uhr verkauft haben und nicht erst 19:37 Uhr...
 
Und das ist eben falsch, es können auf Kleinanzeigen extrem schnell wirksame Kaufverträge entstehen an die man sich halten muss, dafür gibt es gesetze in Deutschland.

Das geht dann bis zu Schadensersatz wenn er das gleiche Fahrrad woanders für mehr kauft oder oder…

Theorie und Praxis…

Davon ab, dass im konkreten Fall hier noch gar kein Vertag zu Stande gekommen ist:

EK hat von mir außer einer Wegwerf-E-Mail und einer wechselnden IP keine Daten. Viel Erfolg bei dem Versuch da an eine ladungsfähige Adresse zu kommen um eine eventuelle Klage zustellen zu lassen.

„Ja aber dann muss der Provider ja die Daten rausgeben…“ - wegen irgendeinen gebrauchten Artikels (Stückschuld) so einen Aufriss? Dann kann der VK immer noch behaupten der Artikel wäre „kaputt“ gegangen usw. usf..

Was außer verschwendeter Zeit und Nerven soll da bitte bei rumkommen?

P.S.
Mir hat mal jemand gedroht mich zu verklagen, weil ich ihm eine defekte Waschmaschine (Wert: 0,00 €) nicht schenken wollte - auf die Anzeige warte ich heute noch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann die Entscheidung, an jmd anders zu verkaufen in diesem Fall durchaus verstehen. Wenn der potentielle Käufer mit seiner Frage nach Rechnung & Rahmennummer indirekt möglichen Diebstahl unterstellt, ist es durchaus legitim von ihm Abstand zu nehmen.
Ich verkaufe solchen Leuten auch nix. Als Verkäufer weis ich dass mein Zeug sauber ist und muss niemanden etwas beweisen. Da such ich mir lieber einen „unkomplizierten“ Käufer.
 
Kann die Entscheidung, an jmd anders zu verkaufen in diesem Fall durchaus verstehen. Wenn der potentielle Käufer mit seiner Frage nach Rechnung & Rahmennummer indirekt möglichen Diebstahl unterstellt, ist es durchaus legitim von ihm Abstand zu nehmen.
Ich verkaufe solchen Leuten auch nix. Als Verkäufer weis ich dass mein Zeug sauber ist und muss niemanden etwas beweisen. Da such ich mir lieber einen „unkomplizierten“ Käufer.
Jepp, finde ich auch. Ich meine Rahmennummer kannst du dir vor Ort anschauen und nach Rechnung fragen fände ich jetzt auch nicht so schlimm.

Aber nach: „Ich will sicher sein, dass ich da nicht ein geklautes Rad kaufe.
Ich bin da vorsichtig, weil mir ein ähnliches selbst geklaut wurde.“

Da würde ich auch garantiert nix mehr an den verkaufen :cool:
 
Ich finde es etwas schade wie einige hier einen legitimen Anfangsverdacht diskreditieren und dem der hier deswegen um Meinungen fragt sogar noch ein eigenes Fehlverhalten unterstellen. Ich unterstelle einfach mal dass keinem von ihnen mal ein Bike geklaut wurde und sie auch nicht wissen wie häufig das vorkommt und was für Probleme das mitunter für die Opfer mit sich bringt.

Ist es etwas seltsam, dass einer Verkäufer nach einem konstruktiven Austausch sehr schnell nach der Frage nach Rechnung und Rahmennummer abspringt? Definitiv. So ein Verhalten kann durchaus ein Indiz dafür sein, dass das Rad geklaut ist.

Ist das ganze aber ein Beweis? Natürlich nicht, es gibt sicher noch andere mögliche Erklärungen (selbst ohne Rechnung gebraucht gekauft und keine Lust das zu erläutern / tatsächlich ein Bekannter der es haben will / jemand der ein paar Euro mehr geboten hat...).

Das beste wäre vermutlich die Sache im Blick zu behalten: Was ist mit den anderen Angeboten des Verkäufers? Gibt es evtl. weitere Indizien die nicht auf den ersten Blick erkennbar waren (die Anzeige ist zumindest für den der im Austausch war normalerweise auch noch abrufbar wenn sie schon auf verkauft geschaltet wurde)? Taucht das Rad vom gleichen Verkäufer oder einem anderen plötzlich wieder auf? Evtl. auch mal das Forum checken ob das Rad evtl. mal jemandem geklaut wurde usw.

Ich finde es sehr gut wenn sich in solchen Fällten jemand engagiert - wie gesagt ohne einzelne Indizien gleich als Beweis zu betrachten, aber eben trotzdem mit einer gewissen Sensibilität wenn bei Gebrauchtkäufen der Ablauf Anlass für eine gewisse Skepsis gibt.
 
und nach Rechnung fragen fände ich jetzt auch nicht so schlimm.
Der MTB is von 2018, was interessiert da die Rechnung - außer es geht um die Sache mit den Komponenten.
Ich finde es etwas schade wie einige hier einen legitimen Anfangsverdacht diskreditieren und dem der hier deswegen um Meinungen fragt sogar noch ein eigenes Fehlverhalten unterstellen.
Es ist ebayKleinanzeigen ... es ist ihm kein Schaden entstanden ... er will wissen, was er tun kann? Nichts. Weiter fröhlich sein, das Rad fährt jetzt ein anderer.
 
Dann kann der VK immer noch behaupten der Artikel wäre „kaputt“ gegangen usw. usf..
Das würde ihn aber nicht aus der Bredouille bringen, wenn vorher ein gültiger Vertrag geschlossen worden ist.

Grundsätzlich stimme ich aber Dir und den anderen Vorrednern zu: Man wird seine Rechte im allgemeinen nur dann durchsetzen, wenn das Ergebnis die Mühe rechtfertigt und man sich seiner Sache sicher ist. Insbesondere bei EK wird ein Gericht Formulierungen im Kommunikationsverlauf eventuell anders auslegen als man selbst und einen geschlossenen Vertrag erkennen, obwohl man selbst noch keinen vermutet, oder umgekehrt.
 
Das würde ihn aber nicht aus der Bredouille bringen, wenn vorher ein gültiger Vertrag geschlossen worden ist
Dann gibt es immer noch den 275 BGB - wir reden bei gebrauchten Artikeln immer noch über eine Stück und keine Gattungsschuld.

„Auf dem Weg zur Post läuft der Hund des Nachbar dem VK zwischen die Beine und er kommt zu Fall. Die chinesische Ming-Vase die der Käufer für 5,-€ erworben hatte geht dabei zu Bruch…“

Ist der VK noch leistungspflichtig?

Sind alles hochgradig „spannende“ Konstrukte mit denen man Studenten quälen kann - der Bezug zur Praxis ist aber relativ klein. Was macht man wenn der VK behauptet der Gegenstand wurde ihm gestohlen?…

Fakt ist num mal:
Wenn der VK auf EK nicht will, dann schaut man in die Röhre. Außer man hat einfach zu viel Zeit und Langeweile im Leben.

Kann es sein, dass das Rad geklaut war?

Möglich.

Kann es aber einfach auch nur sein, dass der VK keinen Bock mehr auf den Käufer hatte wenn der mit solchen Formulierungen um die Ecke kommt?

Wahrscheinlich.


Es gibt da einfach zu viele Menschen auf EK die die Sache unnötig kompliziert machen. Ich verkaufe ein paar ungenutzte Winterstiefel für Kinder - die potentielle Käuferin verlangt noch zusätzliche Fotos, jemand soll die anziehen und ich soll ein Video davon machen, damit sie sieht wie es „getragen“ aussieht. Ja ne ist klar… 🤪

Habe auch erst kürzlich ein Bike über EK verkauft - keine Ahnung ob ich irgendwo im Keller noch die RE gehabt hätte.

Käufer kommt - macht Probefahrt, drückt mir das Geld in die Hand - fertig. Wenn der mit RE oder Rahmennummer angefangen hätte wäre er ohne Bike nach Hause gegangen.
 
Wenn der VK auf EK nicht will, dann schaut man in die Röhre. Außer man hat einfach zu viel Zeit und Langeweile im Leben.
In der Praxis läuft es meistens darauf hinaus.

Was aber oft unterschätzt wird: Je höher der Preis der Artikels bzw. je höher ein Schaden, desto eher ist die benachteiligte Partei bereit, Aufwand in Kauf zu nehmen, um ihr Recht durchzusetzen, bis hin zur Beschreitung des Klagewegs. Das hat nichts mit Langeweile zu tun.

Was nur Wenige berücksichtigen, sind die emotionalen Aspekte. Ich zum Beispiel bin bereit, Aufwand in Kauf zu nehmen, wenn mich jemand verarschen will. Das macht niemand mit mir, egal ob der Artikel 5 EUR oder 5000 EUR gekostet hat, und (fast) egal, in welchem Verhältnis der zur Durchsetzung des Rechts zu betreibende Aufwand im Verhältnis zum Schaden steht. Davon ist die jeweilige Gegenpartei in den vergangenen Jahrzehnten schon zwei, drei Mal ziemlich überrascht worden - und hat entsprechende Mehrkosten tragen müssen.

Aber zum eigentlichen Thema: In Übereinstimmung mit den meisten anderen Beiträgen bin ich auch der Meinung, daß hier noch kein gültiger Vertrag geschlossen worden ist. Insofern sehe ich für den OP keine rechtlichen Optionen.

Wäre ich der OP, würde ich die Sache so betrachten:
  • Falls es Betrug war:

    Gut, daß es nicht geklappt hat.

  • Falls es Betrug war:

    Hat mich der Vorgang so weit aufgewühlt, daß ich um des Seelenfriedens willen überwachen möchte, ob dieselbe Anzeige nochmals auftaucht? Und wenn ja, welche Optionen habe ich in diesem Fall (faktisch nämlich keine)? Und ist mir das die Zeit wert, und vor allem den Streß, der dadurch erzeugt wird, daß ich mich im Rahmen einer langfristigen "Überwachung" immer wieder ausgerechnet mit genau dem Vorgang beschäftigen muß, der mir meinen Seelenfrieden raubt?

  • Falls es kein Betrug war:

    Schade, daß es nicht geklappt hat. Mir ist ein Schnäppchen durch die Lappen gegangen. Ich habe daraus gelernt, daß ich in Zukunft darauf achten muß, möglichst schnell einen eindeutig formulierten gültigen Vertrag zu schließen, was im Rahmen des Chats auf EK problemlos möglich ist.
Mich persönlich würde der Vorgang nur dann ausreichend ärgern, um weitere Zeit und Emotionen zu investieren, wenn ein Vertrag zwischen mir und dem Anbieter so verletzt worden wäre, daß mir ein Schaden entstanden ist. Das ist hier nicht der Fall. Das Auffinden von Betrügern im Netz, ohne selbst betroffen zu sein, also ausschließlich um Andere vor zukünftigem Schaden zu bewahren oder um die Betrüger zu erziehen oder zu bestrafen, gehört nicht zu meinen Hobbies.

Ich würde aber niemanden verurteilen, der dieses Hobby hat oder einfach der Gerechtigkeit einen so hohen Stellenwert beimißt, daß er das einfach tun muß. Ganz im Gegenteil: Wahrscheinlich brauchen wir Leute wie Edward Snowden und Julian Assange auch im Kleinen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diesen Begriff kenne ich zwar nicht, aber ein geschlossener Vertrag ist grundsätzlich erst einmal gültig, egal ob gebraucht oder nicht oder Einzelstück oder nicht.
Sorry - aber mit dieser Aussage zeigst Du, dass alle weiteren Ausführungen von Dir da eher Wunschdenken als geltendes Recht sind.

Wird Leistung nach 275 BGB verweigert hat die andere Partei ggf. Anspruch auf Schadenersatz nach 283 BGB - ABER es wird über den 280 abgefrühstückt:


§ 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung​

(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.


Ein Unfall wie mit dem Hund hat der VK nicht zu vertreten. Also nix mit Schadenersatz für die Ming-Vase und Regress gegenüber dem Hundehalter.
 
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