Ersatz nach Unfall - nur Zeitwert?

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12. September 2006
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Hallo,

hatte vor einiger Zeit einen Zusammenstoß mit einem Auto. Schuldfrage ist zu 100% zu Lasten des Autofahrers geklärt. Mein Hardtail hat nach einem Kostenvoranschlag einen wirtschaftlichen Totalschaden, da der Rahmen evtl. verzogen und das Bike neun Jahre alt ist. Aber eben immer gut gepflegt, alle Verschleißteile neu etc. Darüber liegen aber keine Quittungen vor.

Was muss die Versicherung zahlen? Der Zeitwert nach neun Jahren reicht doch nie und nimmer für ein halbwegs ordentliches Bike! Was tun nun?

Danke für eure Tipps.
 
Hast du selber ein Kfz und bist beim ADAC oder nem ähnlichen Verein, dann kannst du dir da sogar eine kostenfreie Rechtsberatung holen.

Für Autos kann man sich ja auch ein Gutachten über den Fahrzeugwert vor dem Ubfall geben lassen, vielleicht geht das ja auch bei einem freundlichen, professionellen Fahrrad-Schrauber...
 
Äh, sorry. Sollte kein neues Thema, sondern eine Antwort werden. War wohl gestern Abend schon ein wenig spät...
 
es gibt auch die Möglichkeit über 'Wiederbeschaffungswert' den Schaden zu ermitteln. War bei einem Kumpel so. Er hatte ein sehr gut gepflegtes Rennrad und ihm wurden die Kosten zur Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Rahmens erstattet.
 
Geh doch zu einem Radhändler und lasse dir einen Kostenvoranschlag machen, was es kostet, das Rad wieder Top in schuss zu bringen, den reichst du dann bei der Versicherung des Autofahrers ein...
 
das ist ''relativ einfach'' - Du gehst zu Deinem Händler lässt Dir die ganzen Rechnungen geben, stelllst den Betrag zusammen
der muss möglichst hoch (unglaubwürdig hoch) werden
reichst das der Versicherung ein - die wird behaupten ein Radl kostet max. 300 Euros und schlägt Dir den nächsten Prüfingenieur vor, den muss die Versicherung zahlen (einschliesslich Frachtkosten für Dein Radl) und den ermittelten Zeitwert kriegst Du, mehr nicht, basta
 
Hallo,

hier sollte man folgendes beachten:

Die gegnerische Versicherung ist lt. allg. Rechtssprechung verpflichtet, dem Geschädigten den Vermögensschaden auszugleichen. Als Vermögensschaden wird regelmäßig der Wiederbeschaffungswert eines Ersatzes von gleicher Güte und Qualität verstanden.

Vermögensschaden bezieht sich demnach grds. immer auf den Schaden, den mein Vermögen erleidet :heul: , um eine entsprechende Sache wieder zu beschaffen (Wiederbeschaffungswert) und nicht auf den marktüblichen Restwert einer Sache.

D.h. wenn das zerstörte Bike ein top gepflegtes, gut ausgestattetes (XT-Niveau) Radl war, wäre der Wiederbeschaffungswert der eines vergleichbaren, heutigen XT-ausgestatteten Bikes (ca. 1000 - 1500€ bei Hardtail), der marktübliche Restwert läge vllt. bei 200,-€.
Nicht ersetzt werden allerdings besondere Wünsche betreffend den Hersteller des Ersatzes ("es muß unbedingt ein XXX-bike sein") :mad: .

Gleichwertiger Ersatz heißt:
Es muß die gleichen Nutzungseigenschaften haben. Ein Anspruch auf gleiches Material ist ab einer bestimmten Konstellation nicht mehr gegeben. D. h. wenn das zerstörte Radl einen (auch) hochwertigen marktüblichen Stahlrahmen aus Mitte der '90-er hatte, wäre der heute marktübliche Ersatz ein guter Alu-Rahmen.

Wenn allerdings der allgemeine Zustand des Bikes vor dem Unfall schon kurz vor Schrott war (ein tauglicher Gutachter kann das auch nach einem Unfall beurteilen), wird die Versicherung auch nur Ersatz auf dem Niveau "kurz vor Schrott" leisten, weil die Wiederbeschaffung eines "Schrott"-Radls eben mit 100,-€ erledigt ist.

Wer also mit relativ hochwertigen, wenn auch jahrealten, und technisch topgepflegten Rädern unterwegs ist, sollte aus eigenem Interesse immer relativ aktuelle Bilder seiner Bikes besitzen und auch bei seinem Vertrauenshändler regelmäßig mit dem Bike vorbeischauen. Dieser kann dann zusammen mit den Bildern jederzeit für die Versicherung bestätigen, dass die gemachten Angaben stimmen :daumen:

Und dann muß man einfach der Versicherung, wenn's sein muß auch mit Anwalt, klar machen, dass sie Ersatz leisten muß. Da ist manchmal etwas Geduld und Hartnäckigkeit erforderlich :D :D
 
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