Fahrradumbau - SVO-Konform?

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28. Oktober 2016
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Hi Leute,

Im Juni ist mir bei meinem Treckingrad von Fahrradmanufaktur der Rahmen gebrochen (ok, Angebrochen, ich habe es zum Glück rechtzeitig gesehen).

Nun habe ich von bekannten ein Uraltfahrrad von Kettler geliehen bekommen. Dieser hat nur einen normalen Dynamo und macht von anfang an Probleme mit dem Licht.
Zuerst ging Vorderlicht nicht, dann auch das Rücklicht. Nach Inspektion ging beides für einen halben Tag, aber dann wieder nicht.
Inzwischen habe ich an dem Rad folgendes getauscht:
Dynamo
Rücklicht
Vorderlicht
Kabel vom Rücklicht zum Dynamo

Das Vorderlicht macht weiterhin probleme, mal geht es, dann wieder nicht.

Jetzt habe ich mir überlegt, dass ich doch den Nabendynamo meines alten Rades nehme und es in dem geliehenen Rad einbaue, ebenso die Vorderbremse und die Vorderlampe.
Mir wurde jedoch von einem Hobbybastler (Fahrräder) nun gesagt, dass ich das nicht darf. Wenn ich das täte, dann müsste ich es vom TÜV noch zertifizieren lassen, da ich nicht die Originalteile in dem Rad verbauen würde.

Ist das tatsächlich so? Kennt sich da wer vielleicht aus?
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man das Rad nicht fahren darf nur weil das vordere Rad nicht mehr das Origninalrad ist oder weil man eine bessere Bremse eingebaut hat.

Ich meine, dass ich den Rahmen nicht alleine schweißen darf, OK, da glaube ich, dass das problematisch sein könnte, aber die Vorderbremse bzw. die Lichtschaltung?

Nur so: Mein altes Rad hatte keine Rücktrittbremse, das geliehene hat eine, dementsprechend würde ich nur die vordere Bremse tauschen wollen
 
Sagte dein Kumpel das am 1.April? Oder spracht ihr über ein Auto?

Fahrrad hat kein TÜV, keine Nachtragung, keine Bauartzugelassenen Teile (Ausnahme: ebike/Pedelec)
Du darfst den Rahmen auch selber schweißen (wenn du es kannst, Schweißer-Schein), solltest das Bike dann nur keinem mehr verkaufen.

StVO im Straßenverkehr = JA (wenn du keinen Ärger mit der Polizei bekommen möchtest)

Die Anforderungen an ein gemäß StVO zugelassenes Rad für den Straßenverkehr findest Du zB hier:
http://www.adfc.de/3575_1

Den Umbau kannst du selber machen. Es sollte halt nur Hand und Fuß haben. Kommt es zum Unfall, und der Gutachter weißt Dir nach dass z.B die Bremse falsch montiert war und daher keine bzw. eine zu schlechte Bremswirkung vorhanden war, hast du sicherlich ein Problem. Dann lass es besser im Bikeshop erledigen, oder bring es dort zur Inspektion vorbei.
Deinen Kumpel alias Hobby-Schrauber würde ich nach den Aussagen eher meiden...
 
Zuletzt bearbeitet:
Sagte dein Kumpel das am 1.April? Oder spracht ihr über ein Auto?

Fahrrad hat kein TÜV, keine Nachtragung, keine Bauartzugelassenen Teile (Ausnahme: ebike/Pedelec)
Du darfst den Rahmen auch selber schweißen (wenn du es kannst, Schweißer-Schein), solltest das Bike dann nur keinem mehr verkaufen.

StVO im Straßenverkehr = JA (wenn du keinen Ärger mit der Polizei bekommen möchtest)

nicht ganz richtig, bauartzugelassene teile gibts auch an "normalen" bikes, die reflektoren müssen ein prüfzeichen aufweisen was ihren verwendungszweck kennzeichnet.
bei lampen dasselbe, zumindest mit dynamobetrieb. bei akkulampen weiss ichs grad garnicht, da hat sich ja einiges geändert.
 
Da hast Du recht. Alle Teile welche die StVO vorschreibt brauchen eine Zulassung und das Prüfzeichen. Auch Akkulampen im Geltungsbereich der StVO.
Ich meinte jetzt primär "normale" Bauteile wie Lenker, Sattel, Bremse oder Laufrad.
 
Stimmt, da kann sich jeder was wildes zusammenbauen. wichtig sind nur 2 bremsen die unabhängig voneinander funktionieren und es darf keine grobe gefährdung davon ausgehen.

bin mal gespannt wann die privaten dienstleister aka Tüv, Dekra usw. auf den trichter kommen das auch ein fahrrad geprüft werden muss....
da lässt sich ja noch was verdienen.
 
Ok,
er meinte, dass das es probleme geben kann.
Wenn man den Rahmen selber schweißt, und es zu einem Unfall kommt, kann die Versicherung darauf plädieren, dass es eine sollbruchstelle gab (wenn das nicht von einem Fachmann gemacht wurde, bei dem die Qualität so zu sagen zertifiziert wurde). Genauso beim Dynamo und dne Bremsen. Wenn ein Unfall passieren würde (zusammenstoß mit Auto oder so), dann wäre automatisch ich schuld, weil die Teile nicht ide Originalteile wären.
 
Das wundert mich auch, ist ja ein Riesen Markt, und insbesonders beim Thema Straßenbeleuchtung wäre es sogar noch sinnvoll.
Denke wenn das kommt, wird's zuerst die ebikes treffen. Bevor wir unsere MTB's beim TÜV vorstellen müssten schon einige Wanderer aufgrund defekter Bremsanlagen über den Haufen gefahren worden sein.

Was die Vorschriften betrifft: es gibt auch die Aussage, dass die vordere Bremse über den linken Hebel gesteuert werden muss.
Aber so was überprüft doch kein Polizist. Allerhöchstens im Falle eines Unfalls könnte da einer drauf rumreiten.
Bei der Beleuchtung sieht die Sache natürlich anders aus; da gibts mal schnell ein Verwarngeld.
 
Hmm..... bei dem geliehen Rad wird die vordere Bremse von der rechten Hand gesteuert nicht von der linken und das sind die Originalteile. Das Rad ist aber auch 20 Jahre alt. Bezweifle dennoch, dass man das im falle eines Unfalls ankreiden kann
 
Was heißt den Originalteile? Wenn am Neurad eine Shimano-Bremse montiert ist, darfst du auch gerne eine von Formula dran schrauben. Das kann dir keiner verbieten. Es muss halt ordentlich und fachmännisch gemacht sein. Das kann aber auch ein Hobby-Schrauber. Dafür brauchte keine Zulassung oder dergleichen.
 
Hmm..... bei dem geliehen Rad wird die vordere Bremse von der rechten Hand gesteuert nicht von der linken und das sind die Originalteile. Das Rad ist aber auch 20 Jahre alt. Bezweifle dennoch, dass man das im falle eines Unfalls ankreiden kann

Diese Regel wurde mit Einführung der Scheibenbremse geändert, früher war es rechts. Hintergrund ist, dass die rechte Hand i.d.R. die stärkere ist, und gepaart mit der stärkeren Bremswirkung einer Scheibenbremse (im Vgl. zur Felgenbremse) könnte es somit eher zum blockierten VR und dann zum Überschlag kommen.
 
Da hast Du recht. Alle Teile welche die StVO vorschreibt brauchen eine Zulassung und das Prüfzeichen. Auch Akkulampen im Geltungsbereich der StVO.
Ich meinte jetzt primär "normale" Bauteile wie Lenker, Sattel, Bremse oder Laufrad.
Wenn eine Lampe funktioniert, ist das gerade verdächtig. Erfahrungsgemäß ist das Prüfzeichen eine Murks-Garantie.
 
Ihr bringt den TE noch in die Teufelsküche .
Es gibt nur einen der die Umbauten vornehmen darf und gleich auch das Prüfzeugnis ausstellen darf .
Und das ist der Bicycle repair man

 
du darfst ja auch an deinem auto die bremsen selber machen, soll halt nur vorschriftsmässig durchgeführt sein.
originalteile werden auch äusserst selten verbaut. in dem sinne ist das also quatsch.
wäre ja noch schöner.

gibt auch genug einzelne rahmen zu kaufen, den sich einige dann selber aufbauen. wie will man denn da originalteile nachweisen?
 
Diese Regel wurde mit Einführung der Scheibenbremse geändert, früher war es rechts. Hintergrund ist, dass die rechte Hand i.d.R. die stärkere ist, und gepaart mit der stärkeren Bremswirkung einer Scheibenbremse (im Vgl. zur Felgenbremse) könnte es somit eher zum blockierten VR und dann zum Überschlag kommen.
gibts das irgendwo schriftlich das die vorderbremse links sein "muss"?
ich komme ja auch aus dem moppedbereich und hatte am anfang nach 3 jahren bikepause echte probleme mir das umzugewöhnen. habe nur deshalb die bremse nicht umgebaut weil ich ab und zu mal andere bikes fahre und das dann wiedere anders wäre...

aber diese vorschrift ist mir gänzlich neu, gibt ja doch einige die die vorderbremse rechts haben.
 
Im Juni ist mir bei meinem Treckingrad von Fahrradmanufaktur der Rahmen gebrochen (ok, Angebrochen,
http://www.fahrradrahmen-reparatur.de/
Mir wurde jedoch von einem Hobbybastler (Fahrräder) nun gesagt, dass ich das nicht darf. Wenn ich das täte, dann müsste ich es vom TÜV noch zertifizieren lassen, da ich nicht die Originalteile in dem Rad verbauen würde.
Der wollte dich auf den Arm nehmen - oder er hat nicht die geringste Ahnung :rolleyes:
 
gibts das irgendwo schriftlich das die vorderbremse links sein "muss"?
ich komme ja auch aus dem moppedbereich und hatte am anfang nach 3 jahren bikepause echte probleme mir das umzugewöhnen. habe nur deshalb die bremse nicht umgebaut weil ich ab und zu mal andere bikes fahre und das dann wiedere anders wäre...

aber diese vorschrift ist mir gänzlich neu, gibt ja doch einige die die vorderbremse rechts haben.

Hab vor einiger Zeit mal mit Mühen in einem Forum den Link dazu gefunden. Jetzt finde ochs natürlich grad nicht...
In der StVO steht nichts drin. Ich fands nur verwunderlich, dass alle aktuellen Bremsanlagen so konstruiert, bzw. vormontiert sind, dass nur der Anbau Vorne-Links bezogen auf eine "schöne" Zugverlegung Sinn macht/möglich ist. Das war auch bei den V-Brakes schon so, deswegen ist mein Stadtrad das einzige, wo die Vorderbremse mit Links bedient wird; der sonst notwendige Bogen hätte zuviel Reibung erzeugt. Scheibenbremsanlagen musste ich alle auf "Rechts" umbauen, waren ab Werk alle für Links vormontiert .
Werde weiter suchen....
 
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