Fahrradversicherung und Eigenaufbau

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21. Mai 2009
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Hey,

Wenn ich mir ein Fahrrad aus Einzelnteilen selbst aufbaue und es wird geklaut, zahlt dann die Versicherung?
Ich stelle mir das schwierig vor, da man ja alles einzeln gekauft hat und es kein "Fahrrad" war.

Was sind eure Erfahrungen?
 
du kannst zum örtlichen gehen und eine kleine aufnahme des aktuellen wertes machen lassen. (eine reparatur "vortäuschen" oder wie auch immer dein örtlicher das macht)

bei diebstahl kannst du dich dann darauf berufen.
 
Hey,

Wenn ich mir ein Fahrrad aus Einzelnteilen selbst aufbaue und es wird geklaut, zahlt dann die Versicherung?
Ich stelle mir das schwierig vor, da man ja alles einzeln gekauft hat und es kein "Fahrrad" war.

Was sind eure Erfahrungen?


Foto vom Radl erstellen, eine Teileliste anfertigen, Rechnungen behalten, Gesamtwert ausrechnen, eine anfrage an deiner Versicherung vornehmen. :daumen:

Meine Versicherung hat damit keine Probleme. :D
 
Foto vom Radl erstellen, eine Teileliste anfertigen, Rechnungen behalten, Gesamtwert ausrechnen, eine anfrage an deiner Versicherung vornehmen. :daumen:

genau so geht's und nicht anders

am besten alles (Fotos, Rechnungskopien, etc.) dem Versicherungsfritzen übergeben und sich von der Versicherung schriftlich bestätigen lassen dass sie es auch so zur Kenntniss genommen haben und dir im Ernstfall die Einzelpreise anrechnen und nicht einen Komplettradpreis.
Jede größere (teure) Änderung ebenfalls dokumentieren z.B. wenn eine neue Gabel reinkommt.

Vorher mit dem Versicherungstyp absprechen, wie er das gerne hätte, kann Arbeit sparen.
Und leider wichtig, von diesem Telefonat/Gespräch eine Gesprächsnotiz mit Datum, Uhzeit und Thema/Ergebnis in die Versicherungs Unterlagen legen für den Fall dass in einem Jahr der Typ nicht mehr dort arbeitet oder sich nicht mehr daran erinnern kann/will.

Ein von einem Händler erstelltes "Wertgutachten" hat keinerlei Wert, da es als "Gefälligkeitsgutachten" angesehen wird, insbesondere wenn es hochpreisige Teile sind !
Allenfalls kann man dann auf die Kulanz der Versicherung hoffen. Denn wenn müsste das ein Gutachter der Versicherung machen, aber das lohnt sich auch erst bei (mehreren) Bikes die eine fünfstellige Versicherungssumme haben.

Daran denken, dass Bikes auch über die Hausratversicherung versichert sein können. Nur gibt es dort meistens Obergrenzen, meist wenn es um Diebstahl außerhalb der Wohnung geht. Diese Obergrenze kann man hochsetzen lassen.
Wird die Wohnung ausgeräumt fällt es in die normale Versicherungssumme. Ein Fallstrick kann hier eine Unterversicherung sein.

Für alle Fälle nimm Kontakt zu deiner Versicherung auf und hake dort nach wie es dort geregelt/gehandhabt wird. Der Markt der Versicherungen ist so undurchsichtig, dass es bei deinem Nachbarn schon wieder anders sein kann.

Gruß Björn
 
in anführungsstrichen!
der fahrradhändler muss das rad, wenn er es in die reparatur aufnimmt irgendwie bezeichnen. bei einfach stadträdern wird das meist über marke, rahmenform, schaltungsart und farbe gemacht. damit ist (in diesem segment!) der "wert" meist sehr genau wiederzugeben.

genau so geht's und nicht anders

am besten alles (Fotos, Rechnungskopien, etc.) dem Versicherungsfritzen übergeben und sich von der Versicherung schriftlich bestätigen lassen dass sie es auch so zur Kenntniss genommen haben und dir im Ernstfall die Einzelpreise anrechnen und nicht einen Komplettradpreis.
Jede größere (teure) Änderung ebenfalls dokumentieren z.B. wenn eine neue Gabel reinkommt.

Vorher mit dem Versicherungstyp absprechen, wie er das gerne hätte, kann Arbeit sparen.
Und leider wichtig, von diesem Telefonat/Gespräch eine Gesprächsnotiz mit Datum, Uhzeit und Thema/Ergebnis in die Versicherungs Unterlagen legen für den Fall dass in einem Jahr der Typ nicht mehr dort arbeitet oder sich nicht mehr daran erinnern kann/will.

Ein von einem Händler erstelltes "Wertgutachten" hat keinerlei Wert, da es als "Gefälligkeitsgutachten" angesehen wird, insbesondere wenn es hochpreisige Teile sind !
Allenfalls kann man dann auf die Kulanz der Versicherung hoffen. Denn wenn müsste das ein Gutachter der Versicherung machen, aber das lohnt sich auch erst bei (mehreren) Bikes die eine fünfstellige Versicherungssumme haben.

Daran denken, dass Bikes auch über die Hausratversicherung versichert sein können. Nur gibt es dort meistens Obergrenzen, meist wenn es um Diebstahl außerhalb der Wohnung geht. Diese Obergrenze kann man hochsetzen lassen.
Wird die Wohnung ausgeräumt fällt es in die normale Versicherungssumme. Ein Fallstrick kann hier eine Unterversicherung sein.
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Gruß Björn
danke für diese ausführliche antwort.
ob das als gefälligkeitsgutachten gewertet wird ist zwar meiner meinung nach fraglich, aber möglich :) gerichtlichen bestand hätte das ganze aber tatsächlich wohl nicht.

Für alle Fälle nimm Kontakt zu deiner Versicherung auf und hake dort nach wie es dort geregelt/gehandhabt wird. Der Markt der Versicherungen ist so undurchsichtig, dass es bei deinem Nachbarn schon wieder anders sein kann.
ja.

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Daran denken, dass Bikes auch über die Hausratversicherung versichert sein können. Nur gibt es dort meistens Obergrenzen, meist wenn es um Diebstahl außerhalb der Wohnung geht. Diese Obergrenze kann man hochsetzen lassen.
Wird die Wohnung ausgeräumt fällt es in die normale Versicherungssumme. Ein Fallstrick kann hier eine Unterversicherung sein.
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Gruß Björn
ich war davon ausgeganen, dass der TE keine zusätzliche versicherung für sein rad abgeschlossen hat sondern die hausratversicherung meint. ja; dabei ist die obergrenze in jedem fall zu beachten!

zu meinem ersten beitrag:
[...]
Was sind eure Erfahrungen?
meine bisherige erfahrung mit rädern die nie einen wert von über 800€ hatten (für die ich eine versicherungsanspruch geltend machen wollte).
 
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