ah ok, dachte ich mir vom Zusammenhang schon. Anders herum wäre schlechter gewesen.
Ich würde dann auch den von stephan beschriebenen Weg gehen.
Es hört sich so an, als sei der Verkäufer minderjährig, stimmt das?
In diesem Fall würde ich den Brief, höflich und mit gehobener Wortwahl (da können Dir hier sicher Leute helfen, z.B. auch jemand von den Admins), an seine Eltern richten und adressieren, gar nicht direkt an ihn.
Weiter würde ich erwähnen, dass alle Versuche der Kontaktaufnahme mit dem Sohn(Verkäufer) bisher gescheitert seien und dieser bisher auf keine Deiner Anfragen reagiert habe. Deswegen nun der postalische Weg.
Die Frist würde ich nicht kürzer als eine, aber nicht länger als zwei Wochen ansetzen. Ich bin kein Jurist, denke aber dass 10-14 Tage normal sind. Dann eben erwähnen: Sollte binnen dieser Frist keine gütliche Einigung zustande kommen, siehst Du dich gezwungen, rechtliche Schritte zu ergreifen und die Angelegenheit Deinem Anwalt zu übergeben. Oder so ähnlich
Edit: Zu langsam, da kam mir der Böse Reiter (oder der Reiter des Bösen) schon etwas zuvor.