Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, wie man so schön sagt - die StVZO ist da sehr eindeutig und lässt wenig Spielraum für Interpretationen:
§ 67 StVZO: Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden;
2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 StVO beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
3. Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;
4. anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.
Das heißt also im Klartext, dass wirklich nur und ausnahmslos Rennräder unter 11 kg von den üblichen Beleuchtungsvorschriften ausgenommen sind. Und auch die Fahrer dieser Rennräder haben ihre Akkuleuchten immer mitzuführen -es sei denn, sie nehmen an genehmigten Radrennen teil.
Wer also ein 7 kg Mtb fährt, müsste es streng genommen mit Dynamo und fest montierten Lampen ausrüsten, um der StVZO zu entsprechen, da ein Mtb nun mal kein Rennrad ist. Es sei denn, es fände sich ein Richter, der so ein Mtb auch als Rennrad definiert.
Soweit die Theorie. Natürlich werden die allermeisten Polizisten bei einer Kontrolle zufrieden sein, wenn überhaupt Licht am Rad ist und man wird ungeschoren davon kommen. Das ist aber eben immer von der Tagesform und der Fahrradfreundlichkeit des kontrollierenden Polizisten abhängig.
Ausserdem gibt es in vielen Polizeibehörden sogenannte Beleuchtungswochen -meistens zu Beginn der Radsaison und im Herbst- wo gezielt die Beleuchtung von Fahrrädern kontrolliert wird, auch und besonders vor Schulen. Und da wird dann eben alles rasiert, was nicht den Vorschriften entspricht.
Natürlich habe ich an meinem Mtb auch "nur" Batterieleuchten und führe die auch nur mit, wenn ich im dunkeln fahre.
Zumindest sollte aber jeder, der das macht, wissen, dass es eben nicht erlaubt ist.