Erstmal zur Definition:
Garantie = freiwillige Garantie eines Hersteller auf sein Produkt. Garantiedauer / Umfang / Ersatzleistung / Abwicklung kann der Hersteller / Händler frei selbst bestimmen.
Gewährleistung:
Gesetzlich vorgeschriebener Umfang an Gewährleistung für ein Produkt durch den Verkäufer. Bei Neuware bis Ende 2001 6 Monate ab Kaudatum (Nachweis daß Produktmangel und nicht Fehlbenutzung liegt beim Kunden), Ab 2002 24Monate (6Monate muß der Verkäufer einen mängelfrei verkauften Artikel nachweisen, danach der Kunde das Gegenteil).
In den Garantiebestimmungen kann der Hersteller / Händler Übertragung auf andere ausschließen. Bei der Gewährleistung darf er das nicht. Diese gilt unabhängig von der Anzahl der Besitzer, und darf nicht eingeschränkt werden (ausname: Bei gebrauchten Artikeln dürfen Händler die Gewährleistung auf min. 12 Monate kürzen).
Jetzt kannst Du selbst entscheiden:
Handelt es sich um Garantie oder Gewährleistung?
Bei Garantie:
Hat der Hersteller die Übertragung auf andere genemigt (nachfragen)?
Wenn ja:
Ist übertragbar,
Wenn nein:
ist nicht übertragbar
Wenn Gewährleistung:
ist übertragbar - egal was der Hersteller sagt.
Achtung: Gewährleistung gilt nur vom Händler zum Kunden, Garantie vom Garantiegeber (kann der Händler oder der Hersteller oder Importeur oder sonstwer sein). Der Hersteller muss dem Händler keine Gewährleistung oder Garantie bieten. Die o.G. Regeln über Garantie und Gewährleistung gelten nur von einem gewerblichen Händler zu einem privaten Kunden. Gewerbe zu Gewerbe hat seine eigenen Gesetze.