Garantierecht, HILFE!!!

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Also ich habe ien Problem, habe im Sommer 2004 nen SUNN Rahmen bei Fahrrad Ruetters in Berlin gekauft, diesen Sommer habe ich festgestellt das er am Steurrohr/Unterrohr 2 kleine Risse an der Schweißnaht hat, bin nur ne 80mm Suntour gefahren!
Ich hin zu dem Laden mit Rechnung etc. sagt der mir das SUNN keinen Deutschland Vertrieb mehr hat und die in Frankreich angerufen haben wegen der Garantie und die meinten die wollen den Rahmen da haben, aber der Laden soll den Versand zahlen, wollen die aber nicht machen, und nun versuchen die mehr einzureden das das alles nix bringen würde oder ich doch den Versand selber zahlen soll.

Meiner Meinung nach habe ich nen Vertrag mit dem Laden, also sind die mein Ansprechpartner und müssen sich um alles kümmern oder??

Hat jemand erfahrung damit und kann mir helfen??

mfg sven...
 
luecke schrieb:
Also ich habe ien Problem, habe im Sommer 2004 nen SUNN Rahmen bei Fahrrad Ruetters in Berlin gekauft, diesen Sommer habe ich festgestellt das er am Steurrohr/Unterrohr 2 kleine Risse an der Schweißnaht hat, bin nur ne 80mm Suntour gefahren!
Ich hin zu dem Laden mit Rechnung etc. sagt der mir das SUNN keinen Deutschland Vertrieb mehr hat und die in Frankreich angerufen haben wegen der Garantie und die meinten die wollen den Rahmen da haben, aber der Laden soll den Versand zahlen, wollen die aber nicht machen, und nun versuchen die mehr einzureden das das alles nix bringen würde oder ich doch den Versand selber zahlen soll.

Meiner Meinung nach habe ich nen Vertrag mit dem Laden, also sind die mein Ansprechpartner und müssen sich um alles kümmern oder??

Hat jemand erfahrung damit und kann mir helfen??

mfg sven...
in meinen augen nicht wirklich dein problem was der shop für probs mit dem vertrieb hat...im grunde hast du vollkommen recht dass ein vertragspartner nicht firma sunn sondern shop xy ist. demnach kannst du nach meiner rechtsauffassung auch diesen heranziehen bezüglich des kaputten rahmens.prob ist allerdings dass du beweisen musst dass der mangel (hier die evt. durch materialfehler hervorgerufen) bei kauf bestand und nicht durch überbelastung herrührt.
vom der art des defekts folgere ich dass du mit dem radl dirt gefahren bist oder ?
 
Naja, Dirt ist übertrieben, ich kann nicht wirklich gut fahren, klar kleine Tables bißchen Freeride leichten DH, in Berlin ist ja nicht wirklich harter DH.
Es handelt sich hierbei aber um den SUNN Le Saint Rahmen der dafür gemacht ist, außerdem bin ich den Rahmen wie gedsagt nur mit ner Suntour 80mm Gabel gefahren, wollte gerade umbauen da habe ich es bemerkt!

mfg sven...
 
frag den laden doch mal gans dezent ob sie sich lieber mit deinem anwalt unterhalten wollen ;) - bei mir hilft das manchmal ^^ - im normalfall ist der laden daüfr verantwortlich garantieabwicklungen zu machen bei dem du den rahmen gekauft hasd...
ich würde einfach ma vorbei latschen und n bischen terror machen wärend viele leute drinnen sind ^^ - negativwerbung will kein laden haben *G*
noch ne sche wärs einfach mal da anzurufen: 03491 40 96 07 - das is son verbraucherschutzhilfetelefon...
hier sit die verbraucherzentrale berlin: 030 2 14 85 - 0

ansonsten wäre wenn garnichts get und der preis des rhamens das rechtfertigt hier ein anwalt für verbraucherscutz in berlin: 030 88 67 78 22
Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller & Collegen - den muss eh der verlierer zahlen deshalb aber nur zu empfeheln wenn du deffinitiv im recht bist ;)

ich würde mich auf jeden erstma bei diesen hilfetelefonen über die exate gesetzeslage informieren bevor ich weiter vorgehe - ich denke die können dir besser helfen als die leute hier im forum ;)
 
Nach § 443 BGB kommt es darauf an wer die garantieerklärng abgeben hat. die ansprüche sind gegen denjenigen, der die garantie eingeräumt hat geltend zu machen.
daneben hast du noch die gewährleistungsrechte, die du gegen den händler geltend machen kannst. allerdings musst du nach einem ablauf von 6 monaten, nachweisen, dass der mangel schon bei übergaben bestanden bzw. angelegt war. ist im zweifel eher schwer nachzuweisen.
allerdings kannst du deinen händler mal auf § 478 BGB hinweisen, wonach dieser von dem unternehmer der ihm wiederum die sache verkauft hat, ersatz der aufwendungen ( § 439 II BGB)verlangen kann. dies geht zwar auch nur dann, wenn der mangel bereits bei übergabe angelegt war, was dich dann aber, für den fall, dass der händler das rad zurückgenommen hat, nicht mehr zu kümmern braucht.
 
Oh mann, Danke schon mal an alle für die hilfreichen Tipps hätte nicht mit soviel kompetenten Antworten gerechnet, Thanx!!!

Also bei SUNN habe ich jetzt direkt angerufen, zum glück haben die jemand da sitzen der sehr gut Deutsch kann :D , die meinten halt auch zu mir das die in Ihren Geschäftsbedingungen zu stehen haben, das sie keine Portokosten übernehmen, nur wenn sie wieder zurückschicken, aber die nette Dame meinte auch gleich das der Laden eigentlich die Kosten tragen müßte.
Na mal schauen morgen werde ich mal die Verbraucherschutzinfo anrufen, mal sehen was die dazu sagen.

Nochmal fettes Thanx!!!

mfg sven...
 
So, der Rahmen geht Montag nach Frankreich zurück, auf meine Kosten, aber mit der Deutschen Post, da kostet es nur 17€ über Land, mal sehen was die zu ihrem Scheiß da sagen.

mfg sven...
 
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