Servus,
ich hab heute einen nicht so erfreulichen Zusammenprall mit einem Fußgänger gehabt.
Situation war wie folgt:
2-2,5 Meter breiter Weg mit Geländer in der Mitte, Marktplatz, Asphaltiert Drei Fußgänger. Einer links vom Geländer, anderen beiden rechts. Kein Schild der STVO aufgestellt. Ich halte kurz oben an, sehe mir den Weg an. Wähle den linken Weg. Fahre langsam an Fußgänger vorbei, dieser haut mir die Schulter beabsichtigt in die Seite (Drehung), verletzt wird niemand.
Darauf halte ich an, um den Fußgänger über sein Fehlverhalten aufzuklären. Fußgänger droht mit Anzeige bei der Polizei, weil ich den Weg benutze. Ich fahre weg. Höre noch meinen Namen.
Als ich Zuhause war, haben sie mich dann angerufen, Polizei bla bla.
Standen dann grade noch vor meiner Tür.
"Sollten sie den Weg noch einmal benutzen kommt die Polizei"
Ist es rein rechtlich erlaubt diesen Weg zu befahren?
Am Wegeinstieg ist noch ein antikes Schild, welches besagt, dass Fuhrwerke den Weg nicht befahren dürfen, das wird man rechtlich aber kaum geltend machen können.
ich hab heute einen nicht so erfreulichen Zusammenprall mit einem Fußgänger gehabt.
Situation war wie folgt:
2-2,5 Meter breiter Weg mit Geländer in der Mitte, Marktplatz, Asphaltiert Drei Fußgänger. Einer links vom Geländer, anderen beiden rechts. Kein Schild der STVO aufgestellt. Ich halte kurz oben an, sehe mir den Weg an. Wähle den linken Weg. Fahre langsam an Fußgänger vorbei, dieser haut mir die Schulter beabsichtigt in die Seite (Drehung), verletzt wird niemand.
Darauf halte ich an, um den Fußgänger über sein Fehlverhalten aufzuklären. Fußgänger droht mit Anzeige bei der Polizei, weil ich den Weg benutze. Ich fahre weg. Höre noch meinen Namen.
Als ich Zuhause war, haben sie mich dann angerufen, Polizei bla bla.
Standen dann grade noch vor meiner Tür.
"Sollten sie den Weg noch einmal benutzen kommt die Polizei"
Ist es rein rechtlich erlaubt diesen Weg zu befahren?
Am Wegeinstieg ist noch ein antikes Schild, welches besagt, dass Fuhrwerke den Weg nicht befahren dürfen, das wird man rechtlich aber kaum geltend machen können.
Zuletzt bearbeitet: