Gasse - Rechtsfrage

racejo

Mondrakete
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16. Januar 2007
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Ort
Innsbruck
Servus,
ich hab heute einen nicht so erfreulichen Zusammenprall mit einem Fußgänger gehabt.

Situation war wie folgt:
2-2,5 Meter breiter Weg mit Geländer in der Mitte, Marktplatz, Asphaltiert Drei Fußgänger. Einer links vom Geländer, anderen beiden rechts. Kein Schild der STVO aufgestellt. Ich halte kurz oben an, sehe mir den Weg an. Wähle den linken Weg. Fahre langsam an Fußgänger vorbei, dieser haut mir die Schulter beabsichtigt in die Seite (Drehung), verletzt wird niemand.
Darauf halte ich an, um den Fußgänger über sein Fehlverhalten aufzuklären. Fußgänger droht mit Anzeige bei der Polizei, weil ich den Weg benutze. Ich fahre weg. Höre noch meinen Namen.
Als ich Zuhause war, haben sie mich dann angerufen, Polizei bla bla.
Standen dann grade noch vor meiner Tür.
"Sollten sie den Weg noch einmal benutzen kommt die Polizei"

Ist es rein rechtlich erlaubt diesen Weg zu befahren?
FG_Schl_gr_12.jpg


Am Wegeinstieg ist noch ein antikes Schild, welches besagt, dass Fuhrwerke den Weg nicht befahren dürfen, das wird man rechtlich aber kaum geltend machen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie es aussieht, hat der Fußganger dich erkannt - deswegen wurde ich an deiner Stelle
kurzer treten. Das ganze Sieht wie Fußgängerzone aus, und weis der Geier wie bei euch Regeln sind

PS: warum hast du keine Gegenanzeige wegen versuchten Körperverlezung abgegeben?
 
um Deine Frage nach der Zulässigkeit beantworten zu können, müsste man schon etwas mehr dazu wissen, wo sich der Weg genau befindet. Sieht tatsächlich aus wie eine Fussgängerzone.
 
Also oberhalb ist ein Marktplatz, da dürfen Autos fahren. Unterhalb dürfen auch Autos fahren. Ein Schild ist am Weg angebracht, logisch ist natürlich, dass da lkeine Autos fahren dürfen...

Das uralte Schild kann nach Gerecht doch nicht mehr gültig gemacht werden?
Ist eher eine Touristenattraktion ;)
 
Kannst Du vielleicht mal ein Foto/Bild des Schildes posten? Quasi als Anschauungsmaterial. Hilfreich wären auch Fotos, die den Beginn des Weges ab den Straßen, auf denen noch Autos fahren dürfen, zeigen.

In meiner Heimatstadt gibt es einen vergleichbaren Weg (historische Häuser, Pflaster, Mittelgeländer), der an beiden "Eingängen" jeweils nur über Bürgersteige von den Straßen erreichbar ist, Bürgersteige und Weg haben dasselbe Pflaster, so dass hier ohne weitere Beschilderung von einem reinen Fußweg auszugehen wäre. Allerdings hat man hier wohl etwas mehr Verständnis für Radfahrer und hat das blaue Schild für einen gemeinsamen Rad-/Fußweg aufgestellt.
 
Mal abgesehen vom Fehlverhalten des Fußgängers: Wenn der 2m breite Weg in der Mitte durch das Geländer geteilt ist bleibt nur 1m Platz. Muss man sich da unbedingt an einem Fußgänger vorbeiquetschen?
 
da man davon ausgehen kann das du dem Kindesalter schnon entwachsen bist darfst du auf dem Fahrrad nur auf der Strasse oder auf extra dafür gekennzeichneten Wegen fahren (das blaue Schild kennt man ja ;) ). Solltest du um in diese Gasse zu kommen über einen Fußgängerweg gelangt sein, kannst du dir ja den Rest denken....
 
Hm,... schade dass keine Schilder mehr gepostet wurden.

Lage dürfte, so wie Du es schilderst, so sein:. Bei dem Durchgang bzw. der Gasse handelt es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche, auf der sich grundsätzlich mal jeder bewegen darf, solange es nicht durch ein Schild ausgeschlossen (vgl. VZ 250 oder speziell 254) oder mittels blauem VZ 239 "Fußgänger" auch nur für diese freigegeben ist.

Zuständig für die Beschilderung an der dortigen Stelle ist Deine Stadtverwaltung/Gemeindeverwaltung. Ggf. wendest Du Dich mal an den zuständigen SB dort und schilderst ihm mal den Vorfall - kann halt passieren, dass es dann künftig für Radfahrer gesperrt wird....

Gruß
MoW
 
Hi, ich hab mir in der zwischenzeit einen Kreuzbandriss geholt. Daher hab ich auch nicht mehr gepostet. Jetzt hab ich aber auch mal Zeit zum Bilder machen, die werde ich auch mal machen.
 
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