Sollte ein offizielles Verbotsschild (gem. SVG) dort hängen, dann droht dir bei einem Verstoss gegen das Verbot für "Fahrräder und Motorfahrräder" eine Busse von 30 CHF(2.05; Art. 27 Abs. 1 SVG und Art. 19 Abs. 1 Bst. c SSV)
Ferner ist das Befahren von Wegen, die sich für Fahrräder und Motorfahrräder nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, wie Fuss- und Wanderwege, verboten (Art. 43 Abs. 1 SVG). Bei einem Verstoss blüht dir ebenfalls eine Busse von 30 CHF, hierfür braucht es kein explizites Fahrverbotszeichen.
Sollte am Pass ein Naturschutzgebiet ausgeschieden sein mit entsprechenden Bikeverboten, dann könnte allenfalls noch eine Busse nach der kantonalen Bussenverordnung drohen. Die sind teilweise empfindlich teurer.
So viel zu den Formalia... kenne die Praxis der Walliser Polizei dazu nicht, in einigen Kantonen wird davon nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht (abgesehen von Naturschutzgebieten).