Gibt es eine Regelung für Hunde im Wald?

Grinsekater

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Gibt es bestimmte Vorschriften die Hundehalter im Wald befolgen müssen?

Gestern lief mir ein unangeleinter Vierbeiner auf einem Waldweg vors Rad. Fast hätte ich ihn in zweigeteilt...

Wie steht da die Rechtslage?
Müssen Hunde auf öffentlichen Waldwegen angeleint sein?
Wäre ich oder der Hundehalter schuld gewesen?
 
Im Wald müßte grundsätzlich eine Mindestgeschwindigkeit von 30km/h gelten und Gegenverkehr muß selbstverständlich verboten sein.
 
Für 50Kg Alupapier aus Zigarettenschachteln gibt's auch 'nen Rollstuhl:rolleyes:.

Die Regelung besagt, dass sich der Hund eben auf dem Weg und nicht im Wald aufzuhalten hat und in Rufweite (ca. 50m) seines Besitzers aufzuhalten hat.
 
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An der Leine denke ich wird rechtlich für den Hundehalter die besser Wahl sein. Ich denke da besonders an verschreckte Pferde den Reiter abwerfen können. Das ist auch meine Hemmschwelle beim Runterheitzen von uneinsichtigen Kurven im Gehölz.

Mit 25 hinterrücks an 'nem Vierbeiner vorbeizufahren und den zu erschrecken is' freilich keine gute Idee. Nach meiner Erfahrung hebelt da der Jagdtrieb jegliches Hundetraining aus und die Hetzerei geht los. Ich hab's zwar auch nicht kapiert aber die Hasso's finden den vorderen Reifen immer besser als den hinteren.

Goldene Regel (für mich): erstmal immer (immer) abbremsen. Wenn mich der Hund nur beobachtet ignorier' ich ihn und genehmige mir ruhig 'nen Schluck aus der Flasche. Direkten Blickkontakt vermeiden, aber im Augenwinkel behalten und langsam vorbeifahren (nein, wir flüchten NICHT!) . Hat auch in den meisten Fällen funktioniert.

Wo ich noch nicht weiterkomme sind die Hunde die mich bellend 1km lang durch den Wald verfolgen und nach mir schnappen. Für's Absteigen hab' ich nicht den Schneid, und den Vierbeiner fluchend Befehle erteilen hat auch nicht geklappt.

(und ja, .. ich hab' da einen ganz speziellen Freund auf meiner Trainingsrunde.)
 
Das sind echt fragen, die die welt bewegen...:rolleyes:

Also mal ganz abgesehen von der riesen Schweinerei die es gegeben hätte bei dem kleinen Viech habe ich keinerlei Lust auf irgendwelche verrückten Schadensersatzansprüche weil Kleinfiffi ein überaus teurer Rassefiffi ist.

Kurzzeitig, als der Vierbeiner angesprungen kam, habe ich überlegt ob ich es überhaupt noch schaffe zu bremsen oder ob ich einfach draufhalte um nicht über den Lenker zu gehen.

Und ja es war genug Platz um mit der (immer noch moderaten) Geschwindigkeit an den Leuten vorbeizufahren (die sich sich sogar umsahen und mich bemerkten) und nein der Hund war nicht vorher zu sehen.


Rusher schrieb:
Leinenpflicht im Wald besteht in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Hamburg (hier wird sogar eine kurze Leine gefordert!), in Berlin außerhalb von gekennzeichneten Auslaufgebieten, in Nordrhein-Westfalen außerhalb von Wegen und in Sachsen-Anhalt vom 01. März - 15. Juli sowie in Niedersachsen vom 01. April - 15. Juli.
Letztere zeitlich begrenzte Leinenpflicht gilt in diesen beiden Ländern auch in der freien Feldflur.

Herzlichen Dank für eine normale und aufschlusreiche Antwort! Genau so eine Seite hatte ich gesucht.
 
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in Berlin ist es VERBOTEN, Hunde ohne Leine im Wald rumlaufen zu lassen. Es ist ausschließlich gestattet, Hunde auf Bürgersteigen und in extra ausgeschilderten und umfriedeten Hundeauslaufgebieten ohne Leine laufen zu lassen. Das ist die Theorie. Beim Verbot, Hunde durch den Wald rennen zu lassen, geht es u.a. um bodenbrütende Vögel und Niederwild. Wie gesagt, reine Theorie, die Hundehalter sind recht uneinsichtig, auf der Straße sowohl auch im Wald.
Wenn aufgedonntere Tussen ihre Köter auf die Straße sche***** lassen, dann Klopapier nehmen, um dem Köter den A**** zu säubern, was soll man da sagen? Ich habe die Tante angesprochen, die antwortete mir, sie bezahle ja Steuern. Ich mußte dann antworten, daß ich auch Steuern zahle und ihr nicht ins Wohnzimmer sche****. Nun ja, das war mir dann doch eine Owi-Anzeige wert.........
 
Ich habe die Tante angesprochen, die antwortete mir, sie bezahle ja Steuern.

Das is wirklich immer der beste Spruch... :D
Gibt aber wirklich viele die einfach keine Ahnung haben wofür sie zahlen. Was man aber ehrlich sagen muss - wenn man seinen Hund anmeldet und dann dementsprechend Steuer zahlt könnte man ruhig eine Art Infoheft mitgeben damit man unter anderem auch weiß wie das in der jeweiligen Stadt/Region/Bundesland mit der Leinenpflicht ist etc.

In Leipzig muss man 100 Eusn locker machen wenn der Hund nicht angeleint ist... bei zweien sins dann 200 Euro.

Ansonsten muss ich sagen das wir unseren im Wald immer ohne Leine laufen lassen - sobald Radfahrer oder Pferde oder Wasauchimmer kommen wird er rangeholt, hingesetzt und mit Streicheln+Leckerli bei Laune gehalten :D bei größerer Entfernung wird er da hingesetzt wo er grad is.

Wenn der Radler natürlich mit voller Trompete ankommt kann das schonmal knapp werden (gibts in Leipzig so ein Ars** der mit seinem dicken Rocky bei breitem und sonst freiem Parkweg schon mehrfach extremst knapp an unserem Hund vorbei is, beim nächsten mal werde ich ihn mir definitiv angeln)
 
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Also in Bayern ist es so:

Hunde dürfen im Wald (für Stadt- u. Gemeindegebiete sowie im Außenbereich oder evtl. Parks gelten nach Art. 18 Abs. 1 LStVG evtl. spezielle Satzungen/Verordnungen die die jeweilige Kommune erlassen kann) frei rumlaufen, wenn die Regelungen des bay. Wald- und Jagdrechts beachtet werden (wegen Schutz des Wildes).

Aaaaaaaberrrrr :D

1. Jäger dürfen wohl auf Hunde schießen, wenn sie unangeleint dem Wild nachrennen (und der Jagdtrieb kommt bei jedem Hund mal raus - nicht beim ersten oder zweiten Mal - aber dann halt beim dritten Mal!). Wenn ich Hundehalter wäre (was ich nicht bin), dann wäre mir pers. das Risiko, dass mein Fiffy abgeknallt wird, einfach zu groß.

2. Können in Bayern die Gemeinde nach Art. 18 Abs. 2 LStVG zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum (was ein evtl. Hund eines anderen Hundehalters wäre) eine Anordnung für den Einzelfall treffen (Leinenzwang, Maulkorbpflicht, Führen nur von einer "fähigen" Person, ausbruchsichere Unterbringung,...). Bußgelder bis 1000 € sind hier möglich. Müsstest halt den Hundehalter kennen oder aber die Polizei zwecks Personalienfeststellung verständigen. Leider kapieren es manche Leute sonst wohl nicht.... :(

Gruß
MoW
 
Gleiches Problem hatten wir vorgestern bei einer kniffligen Tour,der Hund kam aus dem Wald gesprungen weil er sich oder das Herrchen wahrscheinlich bedroht fühlte und ist n´em Kumpel fast in´s Vorderrad gerannt!
Hätte der nicht beherzt gebremst wäre der Wauwau wahrscheinlich auch geteilt worden!

Wir hatten zwar Geschwindigkeit drauf, aber der Hund hätte mit Sicherheit auch angeleint sein müssen!

Wenn wir Wanderer oder Hunde, Pferde etc. sehen machen wir auch immer langsam und bis jetzt gab´s auch nie Probleme, aber den Fifi konnte man wirlich einfach nicht vorher sehen!

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