Hallo zusammen,
auch der Erlaubnisbescheid des Straßenverkehrsantes ist nun eingetroffen.
Die STVO und STVZO sind einzuhalten.
Es dürfen nur Gruppen von 12 Fahrern starten (Anmerkung von mir das setzt den §27 der STVO Außerkraft "Verbände")
Radwege und Merzeweckstreifen müssen benutzt werden.
Das Rechtsfahrgebot ist zu beachten.
Es muss hintereinander gefahren ( Anmerkung von mir das setzt einen Teil des §2 STVO Außerkraft)
Wir müssen noch einmal darauf hinweisen die Veranstaltung ist kein Rennen
Die Teilnehmer müssen eine Startnummer tragen.
Auf anderen Wegenutzern ist Rücksicht zunehmen.
Das sind nur einige der wichtigsten Auflagen das Amtes. Im Anhang könnt ihr die gesamte Auflagen Sammlung nachlesen.
Gruß
der Orgateam
auch der Erlaubnisbescheid des Straßenverkehrsantes ist nun eingetroffen.
Die STVO und STVZO sind einzuhalten.
Es dürfen nur Gruppen von 12 Fahrern starten (Anmerkung von mir das setzt den §27 der STVO Außerkraft "Verbände")
Radwege und Merzeweckstreifen müssen benutzt werden.
Das Rechtsfahrgebot ist zu beachten.
Es muss hintereinander gefahren ( Anmerkung von mir das setzt einen Teil des §2 STVO Außerkraft)
Wir müssen noch einmal darauf hinweisen die Veranstaltung ist kein Rennen
Die Teilnehmer müssen eine Startnummer tragen.
Auf anderen Wegenutzern ist Rücksicht zunehmen.
Das sind nur einige der wichtigsten Auflagen das Amtes. Im Anhang könnt ihr die gesamte Auflagen Sammlung nachlesen.
Gruß
der Orgateam