Grenztrail in Luzern: Rechts darf man fahren, links nicht

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Re: Grenztrail in Luzern: Rechts darf man fahren, links nicht
Ist schon faszinierend das der tolle Superandy es schafft mit solch hirnrissigen Beitraegen sein EGO zu pushen. Er, der staendig bilder von sich und seinem E-Bike , selbst im Regen postet? Danke fürs trail öffentlich machen@Superandy. Wir lieben dich…
 
Das interessiert keinen Luzerner MTB'ler Wir fahren da schon seit 1985 runter also viel blabla. Denke wenn man ein normaler Mensch ist und die Wege rücksichtsvoll nutzt ist das alles kein Problem. Ich toleriere alle auf dem Weg und bis jetzt hat das auch sonst jeder mit mir gemacht.
jetzt nicht mehr, da das offiziel in der Ride drinn ist. Kannst dir vorstellen wie lange es geht , biss es einen ü50 hipster da hinhaut und dann die diskussionen losgehen. Der Weg wird jetzt garantiert auch besser..
 
jetzt nicht mehr, da das offiziel in der Ride drinn ist. Kannst dir vorstellen wie lange es geht , biss es einen ü50 hipster da hinhaut und dann die diskussionen losgehen. Der Weg wird jetzt garantiert auch besser..
... ich bin mit 66 einer dieser abschätzig genannten ü50 Hipster und fahre seit Jahrzehnten den Grenzweg mit Genuss ... immer noch ohne Absteigen ... selbst wenn jemand stürzen sollte, was soll die Konsequenz sein? ... Klage wegen der Wegbeschaffenheit? ... auch bei eigens erstellten Biketrails gilt Eigenverantwortung ... der Grenzweg könnte allenfalls "saniert" werden, weil sich Wanderer darüber beschweren, man könne stolpern und die Schuhe würden dreckig werden(!)
... das war bereits andernorts im Gelände der Fall gewesen ... schade um die naturbelassenen Wege
 
Ist schon faszinierend das der tolle Superandy es schafft mit solch hirnrissigen Beitraegen sein EGO zu pushen. Er, der staendig bilder von sich und seinem E-Bike , selbst im Regen postet? Danke fürs trail öffentlich machen@Superandy. Wir lieben dich…
... problematisch ist nur, dass Falschinformationen gestreut werden
... auch auf der fälschlicherweise als legal bezeichneten Hergiswiler Trailseite besteht ein Bikeverbot, wie in den Gemeinden Horw und Kriens ... diese Verbote sind gemeindespezifisch ... bis heute hat dies die wenigsten Biker gekümmert
... keine anderen Gemeinde in NW hat ein Bikeverbot ... allerdings sind die Nidwaldner Wanderwege nicht gerade bikefreundlich aufgestellt
... Andy wollte mit dem Video aufzeigen, wie absurd die Situation sei, wegen des im Kanton Luzern geltenden Waldgesetzes des LAWA
... das Video ist alleine schon wegen der falschen Aussage kontraproduktiv
... Detail am Rande: Die Schichtdicke bei gekiesten Wanderwege betrage 30-40 cm (Andy gibt sich als Experte), 10-15 cm ist korrekt, allenfalls noch eine Schutzschicht von 5 cm
... die Schlusssequenzen des Videos mit dem Polenweg über den Lopper passen nicht zum Thema
... der Polenweg ist aus anderen Gründen problematisch ... zu viele Biker erträgt es dort nicht
... im Aufstieg ab der Lopperkapelle haben die E-Bike-Fahrer neben dem Weg eine Rille gefräst, das dürfte nicht auf Verständnis stossen ... es gibt leider zu viele Biker, die sich nicht zu benehmen wissen, damit bringen sie alle Biker in Verruf
 
... ich bin mit 66 einer dieser abschätzig genannten ü50 Hipster und fahre seit Jahrzehnten den Grenzweg mit Genuss ... immer noch ohne Absteigen ... selbst wenn jemand stürzen sollte, was soll die Konsequenz sein? ... Klage wegen der Wegbeschaffenheit? ... auch bei eigens erstellten Biketrails gilt Eigenverantwortung ... der Grenzweg könnte allenfalls "saniert" werden, weil sich Wanderer darüber beschweren, man könne stolpern und die Schuhe würden dreckig werden(!)
... das war bereits andernorts im Gelände der Fall gewesen ... schade um die naturbelassenen Wege
Du bist doch kein hipster…..
 
Anscheinend sind die Schwitzer aber mal deutlich schlauer, wenn sie erkannt haben, dass sich ohne legale Angebote, kein Verbot durchsetzen lässt :daumen:
Noch schlauer wären sie, wenn sie erkennen würden, dass Angebote Verbote unnötig machen.
Also ich weiß dass es zb legale Trails gibt
Sofern man mit "Trails" ausschließlich bergab führende, exklusive Radfahrstrecken meint: Ja, da gibt es tatsächlich ein paar. Wenn man dagegen einfach nur schmale, naturbelassene Wege fahren will, ist das in BaWü praktisch überwiegend illegal.
 
Sorry, der Weg ist eh als Wanderweg ausgeschildert und darf als solcher gem. Art.43 Abs 1 des Strassenverkehrsgesetzes NICHT mit Fahrzeugen und auch nicht mit MTBs befahren werden. Als Wanderer würde ich jeden von Euch aufhalten, fotografieren und anzeigen. Und wer einfach weiterfährt und sich nicht freiwillig bei der Kapo meldet, zahlt auch noch die Verfahrenskosten. Das gibt dann eine saftige Busse 😊
Der einzige, welcher eine saftige Busse -respektive Geldstrafe- erhalten würde, wärst du und zwar wegen Nötigung und gegebenenfalls einhergehender Tätlichkeit. Die Busse für die Übertretung wegen des verbotenen Befahrens eines Wanderweges -was übrigens durch kantonale Gesetzgebung aufgehoben werden kann-, wäre dann im Vergleich zu deiner Geldstrafe ein Klacks... Als Privatperson hast du genau niemanden aufzuhalten, welcher lediglich eine Übertretung begeht. Bei Vergehen und Verbrechen sieht es dann wiederum ein wenig anders aus.
 
Sorry, der Weg ist eh als Wanderweg ausgeschildert und darf als solcher gem. Art.43 Abs 1 des Strassenverkehrsgesetzes NICHT mit Fahrzeugen und auch nicht mit MTBs befahren werden. Als Wanderer würde ich jeden von Euch aufhalten, fotografieren und anzeigen. Und wer einfach weiterfährt und sich nicht freiwillig bei der Kapo meldet, zahlt auch noch die Verfahrenskosten. Das gibt dann eine saftige Busse 😊
Du würdest jeden aufhalten, wer glaubst du wer du bist?
Da würde ich dir zur absoluten Vorsicht raten bei den meisten Leuten die ich so kenne....
Wie stellst du dir sowas den vor ..
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz neu angemeldet und eine Rechtsauffassung verbreiten, die nicht mal von offiziellen Stellen in CH so gesehen wird.
Aua.

Und ganz grundsätzlich: wenn auf Wanderwegen das SVG gelten würde, hätten Wanderer sich an den Art. 49 zu halten.
Es kommt aber seltsamerweise niemand darauf, dass dieser hier gelten würde.
Auch wenn Tiefe7 völlig daneben liegt und offenbar auch ist, stimmt deine Aussage auch nicht ganz. Das SVG ist auf allen öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen rechtsgültig. Sprich: Alles -vom Pfad bis zum grossen, privaten Kiesplatz- was nicht umfriedet und nicht ausschliesslich durch einen beschränkten Personenkreis betreten/befahren werden kann, ist öffentliche Verkehrsfläche. Sogar Skipisten unterliegen dem SVG...
 
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