Haftpflicht bei Bikeunfall

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Easy

Guest
Hallo,

am Wochenende hatten wir bei einer Tour einen Unfall. Ein Freund ist mir seitlich ins Rad reingefahren und dabei meinen Lenker verrissen. Ich bin natürlich dabei schwer auf den Asphalt gestützt.

Neben einigen Plessuren ist vor allem das Rad geschädigt worden. Das Vorderrad hat einen starken Achter, der Reifen ist aufgeschlitzt, der Helm natürlich kaputt (zum Glück hatte ich einen auf!!!!), die Schaltung verborgen und ob der Rahmen auch eins abbekommen hat, wird heute eine Bikewerkstatt wohl klären können.

Ich habe dem anderen - der seine Schuld sofort im vollen Umfang eingestanden hat - gesagt, er soll die Rechnung bei seiner Haftpflicht einreichen.

Nun habe ich erfahren, dass dies wohl bei Freizeitunfällen nicht so einfach wäre. Was ist zu beachten und wie muss es formuliert werden, damit es keine Probleme bei der Erstattung des Schadens gibt? Ich habe as ungute Gefühl, dass ich auf meine Kosten sitzen bleibe, wenn von der Haftpflicht des anderen nichts kommt.

easy
 
Easy schrieb:
am Wochenende hatten wir bei einer Tour einen Unfall. Ein Freund ist mir seitlich ins Rad reingefahren und dabei meinen Lenker verrissen. Ich bin natürlich dabei schwer auf den Asphalt gestützt.

Neben einigen Plessuren ist vor allem das Rad geschädigt worden. Das Vorderrad hat einen starken Achter, der Reifen ist aufgeschlitzt, der Helm natürlich kaputt (zum Glück hatte ich einen auf!!!!), die Schaltung verborgen und ob der Rahmen auch eins abbekommen hat, wird heute eine Bikewerkstatt wohl klären können.

Ich habe dem anderen - der seine Schuld sofort im vollen Umfang eingestanden hat - gesagt, er soll die Rechnung bei seiner Haftpflicht einreichen.

Nun habe ich erfahren, dass dies wohl bei Freizeitunfällen nicht so einfach wäre. Was ist zu beachten und wie muss es formuliert werden, damit es keine Probleme bei der Erstattung des Schadens gibt? Ich habe as ungute Gefühl, dass ich auf meine Kosten sitzen bleibe, wenn von der Haftpflicht des anderen nichts kommt.
Deine Befürchtung ist leider nicht unberechtigt:

http://www.veloclub-lechhausen.de/versicherungen_und_radsport.html
http://212.227.38.137/web/bike-spor...&file=article&sid=10755&mode=&order=0&thold=0
http://212.227.38.137/web/bike-spor...s&file=article&sid=1238&mode=&order=0&thold=0
http://212.227.38.137/web/bike-spor...s&file=article&sid=1237&mode=&order=0&thold=0
http://www.rad-net.de/modules.php?name=html&f=bdr/mitgliedschaft.htm

Armin
 
Easy schrieb:
Hallo,

am Wochenende hatten wir bei einer Tour einen Unfall. Ein Freund ist mir seitlich ins Rad reingefahren und dabei meinen Lenker verrissen. Ich bin natürlich

versicherung zahlt auf keinem fall...
probiers auf freundschaftlicher, kollegialer und privater basis auszumachen... es darf nicht das gefühl rüberkommen, daß du ihn abzocken wills, sonst bleibst du komplett auf die ganzen kosten selber sitzen

in solchen fällen kann man nur sagen "pech gehabt"
 
Ich war mit dem Rennrad auf der Strasse unterwegs und ein anderer (mir vorher nicht bekannter) Radfahrer verursachte einen Zusammenstoss bei dem ich gestürzt bin. Folge: Bike + Kleidung kaputt + Arztrechnung + Schmerzen. Desen Haftplichtversicherung hat den Schaden problemlos bezahlt. Muss allerdings dazu sagen, dass der Unfallverursacher nicht aus sportlichen Gründen unterwegs war, sondern das Fahrrad als Verkehrsmittel benutzt hat.
 
Mich hat vor einigen Jahren mal einer auf einem Radweg abgeräumt. Er war schuld und seine Haftpflicht (Allianz) hat den Schaden von ca. 800DM ohne Einwände übernommen.
Macht es einen Unterschied ob man auf öffentlichen Strassen oder im gesperrten Gelände unterwegs ist?
Das es sich bei euch um Freunde/Bekannte handelt würd ich der Versicherung nicht unter die Nase reiben. ;-)
 
Es war mitten in einer Ortsdurchfahrt - also auf einer öffentlichen Straße.

Er hat mich seitlich überholt und ist zu dicht an mich rangefahren und hat dabei mit seinem Lenkerhörnchen in meinen Lenker/Bremshebel eingehakt.
 
Er kann ja genauso gut aus ner Seitenstraße gekommen sein und die Vorfahrt nicht beachtet haben, dann is er seitlich in dich rein und du bist dadurch zu Fall gekommen.
 
Waldschleicher schrieb:
Das es sich bei euch um Freunde/Bekannte handelt würd ich der Versicherung nicht unter die Nase reiben. ;-)

Das bewußte (vorsätzliche) Weglassen von Tatsachen zum Zwecke des Erlangens einer Versicherungsleistung kann empfindliche strafrechtliche Konsequenzen für die Beteiligten haben. Ich sehe deshalb solche Empfehlungen, auch wenn sie mit einem Augenzwinkern versehen sind, als äußerst problematisch an und hoffe, daß niemand an ein Kavalier0sdelikt glaubt (falls doch, lohnt sich ein Blick ins Strafgesetzbuch).
 
ich habe mal das bike meiner nichte beschädigt-das bike stand, und ich bin dagegengefahren-das hat meine haftpflicht damals übernommen. (war im jahr 2000)
k.
 
HelmutK schrieb:
Das bewußte (vorsätzliche) Weglassen von Tatsachen zum Zwecke des Erlangens einer Versicherungsleistung kann empfindliche strafrechtliche Konsequenzen für die Beteiligten haben. Ich sehe deshalb solche Empfehlungen, auch wenn sie mit einem Augenzwinkern versehen sind, als äußerst problematisch an und hoffe, daß niemand an ein Kavalier0sdelikt glaubt (falls doch, lohnt sich ein Blick ins Strafgesetzbuch).


Hmmm, ist schon klar, wobei ich aber nicht denke, dass sich der Sachverhalt großartig ändert, wenn es nun ein Bekannter ist oder ein Fremder. Der Schaden wird sich laut Werkstatt auf ca. 250,- € belaufen:
neuer Helm, neues Vorderrad einschl. Reifen, Schaltauge richten etc. Rahmen und Gabel scheinen okay zu sein.
 
Easy schrieb:
Hmmm, ist schon klar, wobei ich aber nicht denke, dass sich der Sachverhalt großartig ändert, wenn es nun ein Bekannter ist oder ein Fremder. Der Schaden wird sich laut Werkstatt auf ca. 250,- € belaufen:
neuer Helm, neues Vorderrad einschl. Reifen, Schaltauge richten etc. Rahmen und Gabel scheinen okay zu sein.

Mir hat mal jemand erzählt, dass Versicherungen bei Schäden im Fahrradbereich unter 2.000 Euro ziemlich kulant verfahren wird. Dein Schaden ist ja noch deutlich geringer.
 
HelmutK schrieb:
Das bewußte (vorsätzliche) Weglassen von Tatsachen zum Zwecke des Erlangens einer Versicherungsleistung kann empfindliche strafrechtliche Konsequenzen für die Beteiligten haben. Ich sehe deshalb solche Empfehlungen, auch wenn sie mit einem Augenzwinkern versehen sind, als äußerst problematisch an und hoffe, daß niemand an ein Kavalier0sdelikt glaubt (falls doch, lohnt sich ein Blick ins Strafgesetzbuch).

"freund, bekannter und fremder" sind aber recht dehnbare begriffe;)
 
Hallo,

ob Bekannt oder nicht, das ist unerheblich! Ein Fahrradfahrer hat dich mit einem zu geringen Abstand überholt. Dabei ist er mit Dir kollidiert.

Verschulden ist vorhanden. Versicherer zahlt.

Gruß
 
Easy schrieb:
Hmmm, ist schon klar, wobei ich aber nicht denke, dass sich der Sachverhalt großartig ändert, wenn es nun ein Bekannter ist oder ein Fremder. Der Schaden wird sich laut Werkstatt auf ca. 250,- € belaufen:
neuer Helm, neues Vorderrad einschl. Reifen, Schaltauge richten etc. Rahmen und Gabel scheinen okay zu sein.

Rechtlich ist es eher unerheblich, ob der Unfallverursacher ein Bekannter oder ein Fremder war. Entscheidend ist vielmehr, ob und was man zusammen gemacht hat (DIMB team hat hierzu ja ausreichend Links gepostet). Welche Ratschläge Du nun befolgst, muß Du für Dich entscheiden und Dein unfallverursachender Freund mit Haftpflichtversicherung muß sich halt überlegen, was er macht.
 
gurkenfolie schrieb:
"freund, bekannter und fremder" sind aber recht dehnbare begriffe;)
Das ist nicht der springende Punkt. Es spielt auch keine Rolle, ob ein Unfall im Gelände oder im öffentlichen Strassenverkehr stattgefunden hat. Es geht alleine darum, dass der (Haftpflicht-)Versicherungsschutz i.d.R. dort endet, wo Radsportler auf eine gemeinsame Trainingsrunde starten (-> "erlaubte Risiken", die zum Wesen des Sports gehören, weshalb sie der Sportler in Ausübung des Sports stillschweigend akzeptiert).

Armin
 
DIMB team schrieb:
Das ist nicht der springende Punkt. Es spielt auch keine Rolle, ob ein Unfall im Gelände oder im öffentlichen Strassenverkehr stattgefunden hat. Es geht alleine darum, dass der (Haftpflicht-)Versicherungsschutz i.d.R. dort endet, wo Radsportler auf eine gemeinsame Trainingsrunde starten (-> "erlaubte Risiken", die zum Wesen des Sports gehören, weshalb sie der Sportler in Ausübung des Sports stillschweigend akzeptiert).

Armin

Ich versuche mich mal mit einer etwas anderen Erklärung. Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung, sofern eine solche abgeschlossen ist, beginnt dann, wenn der Versicherungsnehmer für einen von ihm verursachten Schaden aus einer sog. unerlaubten (d. h. rechtswidrigen) Handlung (§ 823 BGB) haftet. Hat man also keine Haftpflichtversicherung, so zahlt man den Schaden aus eigener Tasche, was in extremen Fällen dazu führen kann, daß die wirtschaftliche Existenz ruiniert ist.

Gerade bei der gemeinsamen Sportausübung sind Unfälle mit - manchmal sogar schwersten - Verletzungen (es geht ja nicht immer nur um Sachschäden) nie auszuschließen. Die Rechtsprechung ist aber hier der Meinung, wie von Armin richtig angeführt, daß z. B. bei der gemeinsamen Sportausübung zu akzeptieren ist, daß es auch zu Unfällen/Schäden kommen kann und deshalb das Merkmal der Rechtswidrigkeit in der Regel nicht vorliegt. Wäre dies anders, so könnte sich z. B. ein Boxer oder Fußballsspieler (der/die Gegner sind ja häufig Fremde) nur vor dem Wettkampf hinstellen und ausdrücklich sagen, daß er nicht damit einverstanden ist, daß er z. B. bewußtlos geschlagen wird (Boxer) oder bitteschön nicht durch ein Foul zu Schaden kommen möchte (Fußballer; bei besonders brutalen Fouls haben Gerichte allerdings schon ab und zu eine Haftung bejaht).

Die von Armin angeführte Rechtsprechung hat insofern einen recht sinnvollen Hintergrund. Würde man im Sport nach den gleichen Grundsätzen haften, wie sie im normalen Leben angewendet werden, so wären die gemeinsame Sportausübung und jeder Wettkampf unmöglich oder die Haftpflichtversicherungsprämien für Sportler ziemlich teuer.
 
Hi,

also so wie der derzeitige Stand der Dinge ist, wird die Versicherung wohl ohne große Probleme zahlen.

easy
 
Kleiner Tip noch, nach meinem Verständnis: Ihr ward doch sicher mit dem MTB unterwegs?
Also ward Ihr, wenn Ihr auf der Straße gefahren seid, schlicht und einfach auf dem Weg zu einer sportlichen Betätigung und nicht bei selbiger. Somit ist das ein ganz simpler Verkehrsunfall...

Wenn Ihr mit zwei Autos an den Waldrand gefahren wärd, wäre es ja auch kein Sportunfall. Mit dem RR sieht's natürlich anders aus...

Der Nikolauzi
 
ich nehme mal an, dass der wichtigste Grund in der Tat wohl die Kullanz war.
Der Unfallverursacher hat alle Versicherungen dort abgeschlossen, kennt den Vertreter wohl schon länger und hat dabei keine allzugroße Rechnung präsentiert (ca. 250,-). Hinzu kam die Tatsache, dass es mitten im Ort passiert ist und die Frage nach dem Zweck der Fahrt erst gar nicht gestellt wurde.

naja, auf jeden Fall habe ich noch dicke fette Blutergüsse und auf die Reparatur meines Lieblings muss ich auch noch warten - schnüff. :heul:

Naja vielleicht wird es am Wochenende wieder was...

vielen Dank für die Tipps! :daumen:

easy
 
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