Ich hab' da was entdeckt, sucht das nicht noch wer...?

Überbieten ist doch schon lange Normalität bei Ebay Kleinanzeigen Schnäppchenbikes geworden. Und Verkäufer bekommen ja auch noch Gebote, wenn sie den Artikel schon längst rausgenommen haben

Der alltägliche Wahnsinn bei der Schnäppchenjagt.
 
Das musst Du nicht akzeptieren: habt Ihr Euch auf einen Preis geeinigt und Du sogar schon bezahlt, ist das Dein Artikel und der Verkäufer ist verpflichtet, zu liefern. Andernfalls kannst Du ihn sogar verklagen ...
Leider ist Recht haben und Recht bekommen dann immer so eine Sache. Muss man sich dann auch fragen, wie viel einem die Lebenszeit wert ist, die man dann mit so etwas verbringt.

Man kann es ja auch so sehen: Man hätte ansonsten vom Unwissen einer anderen Person profitiert und daraus eigenen Gewinn geschlagen, das verschiebt die moralische Frage dann auch auf eine realistische Ebene :)
 
Ist aber - wie geschrieben - rechtlich anfechtbar; beim Aldi kann der Verkäufer nach dem Bezahlen auch nicht den Preis ändern und Geld oder den Artikel zurückfordern. Ich finde es albern, sich da mit Moral zu trösten ... und Zeit muss man da auch nicht investieren: üblicherweise reicht es, die Rückerstattung abzulehnen und mit einer Anzeige zu drohen.

Nachtrag: ich weiß, daß das sehr hart klingt, aber mir geht das Aufweichen sämtlicher ehedem klar definierter rechtlichen Regelungen echt auf den Wecker ... schickt ein anderer Verkäufer einen komplett falschen Artikel und entschuldigt sich, dass er das nicht gewusst habe, will ihn aber nicht zurücknehmen - muss man das auch akzeptieren? Wo führt das hin: Anarchie hab' ich mir in der Pubertät gewünscht ...
 
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"Besichtigung und Verkauf von Freitag, den 15.7."

Findet am Freitag eine Auktion statt?

Aber beim Klein hat er dann wieder einen Sammlerpreis angegeben. Der Verkäufer scheint sich also auszukennen
 
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Post vom Verkäufer: "ich weiß es ist nicht die feine englische Art aber ich kann dein Angebot nicht annehmen. Die Leute reißen sich um das Fahrrad und bieten mir teilweise viel mehr als 50,-. Ich überweise dir die 50,- zurück und entschuldige mich für die Unannehmlichkeiten."

Jemand hat wohl 150 Euro geboten und der Verkäufer ist schwach geworden. Nun scheint der Bieter sein Gebot zurückgezogen zu haben und das Bike steht wieder zum Verkauf
 
Überbieten ist doch schon lange Normalität bei Ebay Kleinanzeigen Schnäppchenbikes geworden. Und Verkäufer bekommen ja auch noch Gebote, wenn sie den Artikel schon längst rausgenommen haben

Der alltägliche Wahnsinn bei der Schnäppchenjagt.

Meine persönlichen Knigge-Regeln für den Kauf und Verkauf würden in etwa so aussehen:

1. Der Verkäufer stellt den Artikel zu einem fairen Preis ein der auch für ihn passt, d.h. mit dem er gut leben kann und bei dem er auch bleibt (dazu natürlich mit möglichst guter Beschreibung, aussagekräftigen Fotos, Hinweisen zu den Verkaufsbedingungen, möglichst freundlicher, klarer und zügiger Antwort bei Fragen etc.).

2. Wenn der Preis „zu niedrig“ ist verzichtet man als zu spät gekommener (potentieller) Käufer darauf zu versuchen denjenigen der vor einem selbst eine verbindliche Kaufabsicht geäußert hat, mit höheren Preisangeboten auszustechen.

3. Wenn so ein Versuch erfolgt verzichtet man als Verkäufer auf das extra Geld, verkauft an den der zuerst dran war zum veranschlagten Preis und lernt daraus für die Zukunft.

4. Wenn die ersten drei Punkte schon schief gelaufen sind, gibt man als Verkäufer wenigstens demjenigen der zuerst dran war die Chance noch mal nachzubessern (da befinden wir uns m.E. aber schon etwas im Sumpf der Gier).


Das ganze ist natürlich durchaus abhängig von den konkreten Begebenheiten. Wenn z.B. jemand dringend ein Bike braucht und mit einem etwas höheren Angebot jemanden aussticht der schon mehr als genug Räder hat, habe ich da trotz des „Regel-Verstoßes“ durchaus Verständnis. Wie Bertolt Brecht schon feststellte „Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral“.


Schön sind dann im konkreten auch solche Abläufe: Ich habe für einen Artikel im Bikemarkt mal vom zweiten oder dritten der sich gemeldet hatte angeboten bekommen dass er mir mehr zahlt wenn ich an ihn verkaufe. Da die erste Anfrage noch nicht endgültig geklärt war, habe ich dem ersten der angefragt hatte mitgeteilt dass es weitere Interessenten gibt, darunter auch einen der mir sogar mehr zahlen würde (das aber keine Auswirkung auf den Preis hat, den wir schon veranschlagt hatten) und er mir daher bitte möglichst rasch zu- oder absagen soll (wie gesagt aber ohne dass ich den Preis für ihn erhöht habe!). Er hat dann verbindlich zugesagt, aber zum ursprünglich veranschlagten Preis von sich aus noch etwas drauf geschlagen (es ging damals alles auch komplett als Spende weiter).
So macht das ganze Spaß.

* Weibliche Schreibweise, Gender-Sternchen etc. bitte nach Bedarf überall dazu denken.



Zum Thread-Thema:

Hier gibt es ein wie ich finde für 85,- Euro preislich ganz faires Bogner mit XT in 94148 Kirchham:
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s...untainbike-xt-ausstattung/2153273005-217-7473

Und wenn mal jemand polierte Teile für ein Projekt sucht, die Verkäuferin hier hat immer wieder was und ich denke gegen eine Aufwandsentschädigung kann man bei ihr evtl. auch Teile polieren lassen:
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s...-mt60-kurbelgarnitur-retro/2153235804-217-310
 
"Besichtigung und Verkauf von Freitag, den 15.7."

Findet am Freitag eine Auktion statt?

Aber beim Klein hat er dann wieder einen Sammlerpreis angegeben. Der Verkäufer scheint sich also auszukennen
Wohl kaum, also das Auskennen.

Und hoffentlich gibt es eine Auktion. Das möglichst viel Gewinn bei rumkommt - ne Haushaltsauflösung hat eigentlich nie einen positiven Hintergrund
 
Das musst Du nicht akzeptieren: habt Ihr Euch auf einen Preis geeinigt und Du sogar schon bezahlt, ist das Dein Artikel und der Verkäufer ist verpflichtet, zu liefern. Andernfalls kannst Du ihn sogar verklagen ...
Was aber (realistisch) keiner macht... Stichwort Lebenszeit und unnötiges Beschäftigten mit weniger netten/sympathischen Zeitgenossen.
 
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Das musst Du nicht akzeptieren: habt Ihr Euch auf einen Preis geeinigt und Du sogar schon bezahlt, ist das Dein Artikel und der Verkäufer ist verpflichtet, zu liefern. Andernfalls kannst Du ihn sogar verklagen ...
Dein juristisches Fachwissen in allen Ehren, bei Streitwert von 50 Euro lacht dich der Anwalt erst aus, verpasst dir dann einen Arschtritt und verklagt dich selbst dann wegen Belästigung und geprellten Fuß den du ihm durch deinen Arsch verpasst hast. Wutbürgertum sollte sinnvoller eingesetzt werden.
 
Ein Damen Muddy Fox Mixte
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/fahrrad-von-muddy-fox-fuer-damen/2154344315-217-4903mit weißer Sugino Kurbel
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