Ich habe mal ne´ Frage zur Beleuchtung / Fenix

Es ist wie bei so vielem: Es kommt darauf an.....:ka:

Fakt ist, dass alle nicht STVZO-genormten Lampen die Gefahr bergen, beanstandet zu werden, wobei die Bußgelder, sofern keine Gefährdung oder gar ein Unfall vorliegen, sehr überschaubar sind (bei einem Unfall kann es zudem versicherungsrechtlich sehr blöde werden). Zwar ist die Erfahrung, dass es auch aus Sicht der Rennleitung immer noch besser ist, überhaupt mit Licht unterwegs zu sein, als ohne. Aber alle Lampen dieser Art (auch Lupines, Yindgings etc.) blenden mehr oder weniger stark :cool:, da hilft oft auch das Dimmen nicht sehr viel.
Außer in den klassischen Radfahrerstädten, wo die allgemeine Radfahrermoral ohnehin ein Problem für die Rennleitung ist und folglich auch die Toleranzschwelle deutlich niedriger sitzt, hat man in der Regel keine großen Probleme, wenn man schon mal eine funktionierende Beleuchtung benutzt und es nicht übertreibt....
Ein gewisses Restrisiko bleibt jedoch immer, das muss jeder für sich selbst kalkulieren.
 
Eignet sich eine "Taschenlampe" als Beleuchtung mit Lenkerhalter, -oder verärgert sowas nur den Gegenverkehr und die Rennleitung?

Als Beleuchtung eignet sich die Taschenlampe nicht. Höchstens wenn du die Lampe so weit nach unten drehst, dass der Lichtkegel direkt vor dem Vorderrad liegt.
Die Blendung des Gegenverkehr ist damit viel zu stark, damit hast du die Leistung eines Autoscheinwerfers auf einem Bruchteil dessen Abstrahlfäche.

Von Fenix gibt es auch Fahrradlampen, warum nimmst du nicht etwas zweckmäßiges?
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Es gibt Taschenlampen mit einer asphärischen Linse davor. Damit kann man die Leuchtweite einstellen. Die Dinger haben dann auch recht wenig Streulicht und machen sich so auf dem Lenker besser. Bei den üblichen Reflektorlampen kommt recht wenig Licht auf die Straße. Das war vor 10 Jahren noch ok, da kannte man nichts besseres. Heute geht das aber anders.
 
Es ist lobenswert daß Du Dir Gedanken um den Gegenverkehr machst. Dennoch stellt sich die Frage: Welches "Gelände" ist der Einsatzzweck ? Stadtverkehr oder offroad ? Wenn Stadt, rate ich zu einer Bikelampe von Fenix. Wenn offroad, ist die Taschenlampe ok.
 
Zugelassene Fahrradlampen haben auch kein Licht sondern etwas was manche als Funzel bezeichnen würden, also viel zu dunkel. Insbesondere bei Nässe auf der Strasse in der Stadt, wenn viel Licht geschluckt wird, sind die zugelassenen Radlampen zu dunkel. Ich fahre auch mit 2 Taschenlampen, stelle sie im Ort nach unten und sobald ich draußen bin drücke ich sie wieder hoch. Damit blende ich niemanden, habe somit genug Licht, und alle sind zufrieden.
 
Das habe ich damit auch nicht gemeint. Ich selber fahre mit einer Fenix BC30 auf dem Lenker und einer TN12 am Helm. Ich habe auch noch eine BUMM Ixon IQ, die auf trockener Straße für ausreichend Leistung sorgt.
 
Taschenlampen sind für Straßenverkehr ungeeignet.
Wenn ich die Fenix BT10 auf der niedrigsten Stufe betreibe und den oberen Spot nicht in die Ferne sondern auf die Straße richte, sind Ausleuchtung und Blendwirkung identisch mit der zugelassenen Mirage (Evo) (korrekt ausgerichtet).
Lampen mit Zulassung sind überteuerter Schrott. Insofern sind die Bike-Lampen von Fenix eine Alternative. Außer natürlich in rechtlicher Hinsicht.
 
Nachdem ich schon viermal bei Helligkeit von Autofahrern, die mich und meine Vorfahrt erkannt haben müssen, vom Rad gerammt worden bin (zum Glück nur mit leichteren Verletzungen, aber Totalschaden am Rad), kann ich den Leichtsinn, mit solchen nicht zugelassenen Lampen herumzufahren, nicht verstehen. Mit nicht zugelassener Lampe unterwegs zu sein, bedeutet, nicht "ausreichend" beleuchtet zu sein. Ob nun durch zu wenig Licht oder zu viel (Blendwirkung): Die Verkehrsanwälte kennen die entsprechende Rechtslage, nach der man automatisch mit bis zu 50% Mitschuld dabei ist. Auch wenn man ansonsten völlig unschuldig am Unfall ist und eindeutig Vorfahrt hatte! Heißt wahrscheinlich nur die Hälfte vom Bike ersetzt zu bekommen, die Hälfte von den zerrissenen Klamotten und auch nur die Hälfte vom Schmerzensgeld. Ich bin im Wald ebenfalls mit einem Chinaböller unterwegs. Für die Stadt sollte man einen zweiten, zugelassenen Scheinwerfer am Bike haben!
 
Mußte ich mal verbessern .
Lampen mit Zulassung haben bei gleichem Preis weniger Qualität und Ausfallsicherheit. Entweder ist schrottige Qualität Zulassungsbedingung, oder die Prüfbehörde kassiert dermaßen viel Geld daß für's Produkt Nichts mehr übrig ist. Wenn eine Lampe zuverlässig funktioniert, besteht der Verdacht, daß sie nicht zugelassen ist. :p
 
Klar kostet ein Prüfverfahren für die Zulassung Geld. Was irgendwie im Preis enthalten sein muß. Bei anderen Lampen für das gleich Geld können diese Kosten in die Qualität gesteckt werden.
 
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