Kann ein Vermieter Bike in Wohnung verbieten?

Hast wohl keine Mieter im eigenen Haus oder zumindes keine die im Mieterschutz sind. Als Vermieter hast Du im allgemeinen die A....karte gegenüber Mietern. Von wegen sie kann machen was sie will weil es ihr Eigentum ist. Sobald man Mieter ins Haus nimmt hat man als Vermieter die gleiche Anzahl oder vielleicht sogar mehr Regeln einzuhalten als der Mieter.


Die Gute hat überhaupt keine Chance das zu verbieten, da keine Gefahr für das Haus oder Personen entsteht.


<<<<<< Hat recht! :daumen:

Grüße Jan
 
Man kann auch Ärger vermeiden wenn man beim Abschluss des Mietvertrages einfach nochmal beim Vermiter nachfragt. Ganz unabhängig davon wer welche Rechte hat und was wo in welchem Paragraphen steht und ohne Rechtsanwalt, auch wenn es nichtmehr der deutschen Kultur entspricht ;). Hab diesbzgl. bei der Wohnungssuche nie Probleme gehabt.

grüße
Jan
 
ich schrieb "kann". sie KANN wenn es einen geeigneten Raum gibt (in diesem Fall vorhanden).

das rechtsgefühl und tatsächliche recht gehen oft getrennte wege...

schlimm ist, dass Leute so argumentieren ohne selbst Ahnung davon zu haben; die Nutzungsrecht einer Wohnung steht dem Mieter zu, solange diese nicht vertragswidrig ist kann der Eigentümer rein gar nichts dagegen tun.
Demnach müsste das Aufbewahren eines Bikes in der Wohnung vertragswidrig sein; vertragswidrig liegt u.a. vor, wenn die Mietsache hierdurch gefährdet wird - Beschädigung (nein), Lärm/ Geruchsbelästigung (nein); sowas liegt regelmäßig (Einzelfallentscheidung) nicht vor, sodass ein Mieter sein Bike in die Wohnung mit nehmen kann (siehe auch Palandt §541 Rn.6 f).

man muss sich nur überlegen zu welcher Konsequenz das Ergebnis führt: wie sie wollen Gehhilfe mithineinnehmen, nein;
oder:
der Schrank ist viel zu schwer der muss in den Keller :spinner:
 
Fahrräder in der Wohnung oder im Keller
In seiner Wohnung oder im Keller darf der Mieter ein Fahrrad abstellen,
soweit eine geeignete Unterstellmöglichkeit dafür vorhanden ist. Die Mietsache
wird dadurch weder beschädigt noch beeinträchtigt und auch für andere
Mieter ist keine Benachteiligung damit verbunden.
Entgegenstehende Festlegungen, z.B. in der Hausordnung, sind in der Regel
unwirksam.
Oft regelt die Hausordnung, wo Fahrräder abgestellt werden dürfen, z.B. in
eigens dafür eingerichteten Räumen.
Aber selbst wenn es im Haus einen Fahrradraum gibt, kann z.B. die Aufbewahrung
eines wertvollen Sportrades im Keller des Mieters nicht untersagt werden.

von hier
 
Fahrräder in der Wohnung oder im Keller
In seiner Wohnung oder im Keller darf der Mieter ein Fahrrad abstellen,
soweit eine geeignete Unterstellmöglichkeit dafür vorhanden ist. Die Mietsache
wird dadurch weder beschädigt noch beeinträchtigt und auch für andere
Mieter ist keine Benachteiligung damit verbunden.
Entgegenstehende Festlegungen, z.B. in der Hausordnung, sind in der Regel
unwirksam.
Oft regelt die Hausordnung, wo Fahrräder abgestellt werden dürfen, z.B. in
eigens dafür eingerichteten Räumen.
Aber selbst wenn es im Haus einen Fahrradraum gibt, kann z.B. die Aufbewahrung
eines wertvollen Sportrades im Keller des Mieters nicht untersagt werden.
von hier
Mieterverein Dresden und Umgebung e.V.:lol:, dass ist ja eine super Quelle:lol:

ist doch alles auslegungssache
nein, aber mit dem Rest hast du recht:)
ach wäre es herrlich wenn mein Vermieter uns in der WG untersagen würde unsere fünf Bikes zu entfernen :)
 
Das Örtliche Altersheim währe die Lösung die Ich vorschlagen würde ;)
So schiebt man Probleme von sich und löst Sie dadurch förmlich auf wie Metal in Buttersäure.
 
also ich würde der alten sagen das sie sich dann einen anderen mieter suchen kann........ähm dann wird sie woll wegen des miehtgeldes das du ihr zahlst nachgeben.............
 
loa3u3al.jpg


Letzendlich dürfte diese LMAA Mentalität oft das Beste sein im Leben.
Einfach ins eine Ohr rein (wenn überhaupt aufgeklappt) und ins andere raus ;)
 
So, wecken wir die alte Threadleiche wg. aktueller Sachlage mal wieder auf. Kam heute mitm Rad wie jeden Tag von der Arbeit, Mieter ausm Haus ist vor mir rein, hat mich noch gesehen. Dann kam von dem paar blöde Kommentare, wie der Radkeller ist schön trocken, abschließbar usw. andere Mieter stellen ihre Räder da auch ab. Ich so, na das Rad kostet aber nen bissl was , und hab da schon so einige Fälle von Radklau aus Kellern gehört/erlebt. Der daraufhin "Sie wissen, das Fahrräder in der Wohnung verboten sind. Einige Mieter haben sich schon aufgeregt." (Anm. hatte vorher ein paar Flecken an der Treppenhauswand verursacht, die aber nach Hinweis anderen Mieters erst entfernt). In dem Haus wohnen 95% alte senile sture Leute. Jetz hab ich nen bissl Schiss das die zur Wohnungsgenossenschaft rennen und petzen. Die achten in dem Haus auf penible Sauberkeit und Ordnung. Einerseits isses mir nen bissl egal, sollen die mich raushauen. Können die mir was anhaben, im Mietvertrag steht nichts, das man Räder nicht mit in die Wohnung nehmen darf. Wie kann ich denen klar machen, das man auch ein wertvolles Rad in der Wohnung parken darf. (am besten mit §§), Rechnung vom Canyon hab ich auch noch :D.
 
So, wecken wir die alte Threadleiche wg. aktueller Sachlage mal wieder auf. Kam heute mitm Rad wie jeden Tag von der Arbeit, Mieter ausm Haus ist vor mir rein, hat mich noch gesehen. Dann kam von dem paar blöde Kommentare, wie der Radkeller ist schön trocken, abschließbar usw. andere Mieter stellen ihre Räder da auch ab. Ich so, na das Rad kostet aber nen bissl was , und hab da schon so einige Fälle von Radklau aus Kellern gehört/erlebt. Der daraufhin "Sie wissen, das Fahrräder in der Wohnung verboten sind. Einige Mieter haben sich schon aufgeregt." (Anm. hatte vorher ein paar Flecken an der Treppenhauswand verursacht, die aber nach Hinweis anderen Mieters erst entfernt). In dem Haus wohnen 95% alte senile sture Leute. Jetz hab ich nen bissl Schiss das die zur Wohnungsgenossenschaft rennen und petzen. Die achten in dem Haus auf penible Sauberkeit und Ordnung. Einerseits isses mir nen bissl egal, sollen die mich raushauen. Können die mir was anhaben, im Mietvertrag steht nichts, das man Räder nicht mit in die Wohnung nehmen darf. Wie kann ich denen klar machen, das man auch ein wertvolles Rad in der Wohnung parken darf. (am besten mit §§), Rechnung vom Canyon hab ich auch noch :D.

Ein Rad hat in der Wohnung nix zu suchen. Und der Vermieter ist nun mal Chef in seiner Wohnung. Das mußt du akzeptieren. Nur weil du Miete bezahlst, heißt das nicht, dass du machen kannst, was du willst. Sonst könnte ja jeder mit der selben 'Begründung' sein Motorrad statt in der Tiefgarage abzustellen, mit in dass Wohnzimmer nehmen.
 
Ein Rad hat in der Wohnung nix zu suchen. Und der Vermieter ist nun mal Chef in seiner Wohnung. Das mußt du akzeptieren. Nur weil du Miete bezahlst, heißt das nicht, dass du machen kannst, was du willst. Sonst könnte ja jeder mit der selben 'Begründung' sein Motorrad statt in der Tiefgarage abzustellen, mit in dass Wohnzimmer nehmen.


Wasn Blödsinn.

Ich bin ja selbst Vermieter und meine Rechte hören dort auf, wo die Wohnungstür anfängt.

Ich kann lediglich das Abstellen im Flur verbieten.

Solange der Flur nicht beschädigt wird, hat man keine Handhabe dagegen.

Das einzige, was ich in den Wohnungen verbieten kann und und auch rigoros durchsetze, ist das Verbot von Haustieren.

Beschädigungen in der Wohnung werden beim Auszug eh in Rechnung gestellt bzw. von der Kaution abgezogen.

Mir persönlich ist es sogar lieber, wenn meine Mieter ihre Bikes mit in die Wohnung nehmen, da ich so keinen Fahrradstandplatz anbieten muss...
 
Ein Rad hat in der Wohnung nix zu suchen. Und der Vermieter ist nun mal Chef in seiner Wohnung. Das mußt du akzeptieren. Nur weil du Miete bezahlst, heißt das nicht, dass du machen kannst, was du willst. Sonst könnte ja jeder mit der selben 'Begründung' sein Motorrad statt in der Tiefgarage abzustellen, mit in dass Wohnzimmer nehmen.

Ok, dann überweise mir einfach 2500,00 Eu dann stell ich mein Bike auch in Keller. Leg die Kohle unters Kopfkissen und wenns geklaut wird kauf ich mir davon einfach was neues.











:D

Edit: Seh grade, hab die Bike noch hier liegen..:daumen:
 
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