Kann ein Vermieter Bike in Wohnung verbieten?

Egal, was die Gesetze erlauben, in Deutschland kriegen die Leute doch sofort alle Muffensausen und geben klein bei, wenn einer sich als Autoritätsperson aufspielt und mit Schikane droht. Das sollte sich mal ein Vermieter in Italien oder Frankreich erlauben, mit Schimpf und Schande hätte man ihn aus dem Dorf getrieben. :mad:
 
Wenn muss natürlich unterscheiden zwischen "erlaubt", "nicht verboten" und "geduldet". ;) "Verboten" isses nicht! ;) Und nicht alles, was im Mietvertrag steht, hat auch Gültigkeit.
 
Egal, was die Gesetze erlauben, in Deutschland kriegen die Leute doch sofort alle Muffensausen und geben klein bei, wenn einer sich als Autoritätsperson aufspielt und mit Schikane droht. Das sollte sich mal ein Vermieter in Italien oder Frankreich erlauben, mit Schimpf und Schande hätte man ihn aus dem Dorf getrieben. :mad:

So ungern wie ich es sage, aber recht hast Du und da ist das Thema egal ist halt typisch Deutsch.
 
Immer wieder lustig.
Natürlich kann der Vermieter mir das verbieten,nur rechtlich ist das unwirksam. Sten Ef hats geschrieben. Ab der Wohnungstür ist es das Reich des Mieters und der Vermieter kann nichts machen.
Was verboten ist, ist das abstellen jeglicher Sachen in Treppenhäuser und Gängen aus Brandschutzgründen.
Bitte nicht verwechseln, wenn der Hotelbesitzer das unterstellen des Bikes im Zimmer verbietet.:daumen:
 
Natürlich kann der Vermieter mir das verbieten,nur rechtlich ist das unwirksam.

Das meinte ich mit, "nicht alles was im Mietvertrag steht, hat auch Gültigkeit" :daumen:

Aber den "normdeutschen Gutmenschen" kann man damit beeindrucken und vermieterseitig wird da in allen Belangen (Haftung, Renovierung) einiges versucht, was man getrost missachten kann. :D
 
In Deutschland sieht die Mehrheit von Duckmäusen es leider so das Alles was nicht explizit erlaubt ist verboten ist.
Ich sehs andersrum von der Mentalität her für Mich was Mir oft Stress beschehrt ^^
 
Auch wenns so wäre das Sie es verbieten kann, braucht man nur eine gute Hausratversichung.

Meine Versichung kommt für den Gesamtenwert es Rades auf inkl. Zubehör. Ich habe es auch schriftlich das beim Diebstahl des Rades der komplette Kaufpreis erstattet wird egal wie alt das Rad wird.

Bin natürlich mal gespannt wenns soweit ist.

Mfg
Mathes
 
Habt ihr nicht verstanden das die Eigentürmerin Angst von Schäden hat , auf denen Sie Sitzen bleibt ? Das wird zu Diskussionen kommen, aber wie die Mehrheit hier schon geschrieben hat, das Rad kann in die Wohnung.
Ich würde der Damen mitteilen das sie sich keine Sorgen machen soll, das Bike wird nichts beschädigen und man wird sorgsam damit durch den Flur schieben. Ein Kinderwagen kann doch ebenso Schaden anrichten , oder ?

Ignoriere einfach das Gequassel von "Verboten", nimm es locker, da kommt nichts außer den Ängsten der alten Dame. Verhalte dich freundlich und bestimmt, beharre auf dein Recht und gut ist.
Im übrigen sollte man Räder im Räderkeller abschließen, mit 2 Schlössern die den Namen verdienen.

bye Ralf
 
... so ich scheiß erstmal weiterhin drauf und nehm mein Rad weiterhin mit in die Wohnung, steht nichts von im Mietvertrag. Es gibt zwar einen Radkeller, dort stehen ziemlich wild die Räder rum/lehnen aneinander (keine Radständer/Wandhalter ) und dort auch sicherlich keiner auf die anderen Bikes achtet, zum anderen sammeln sich da auch noch Zeitungsstapel (Sammler, welcher für die Abgabe Kohle kriegt). Also sprich der Raum doch etwas eng ist. Im Prinzip unzumutbarer Abstellplatz für die etwas wertvolleren Räder.
 
Auch wenns so wäre das Sie es verbieten kann, braucht man nur eine gute Hausratversichung.

Meine Versichung kommt für den Gesamtenwert es Rades auf inkl. Zubehör. Ich habe es auch schriftlich das beim Diebstahl des Rades der komplette Kaufpreis erstattet wird egal wie alt das Rad wird.

Bin natürlich mal gespannt wenns soweit ist.

Mfg
Mathes

Hallo zusammen,

nach einige Probleme mit dem Hausmeister wegen Fahrradverbot im Haustreppen und (:blah:) Aufzug denke ich auch, ich werde die Räder im Keller unterstellen, mit schlösser... und Hausratversicherung, (trotz Einbruch und Diebstahl vor 3 Jahren). Was Hast Du für eine, Mathes? Mit Kaufpreiserstattung konnte ich nicht finden...
grüßle aus FFM
G
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit dem Abstellverbot im Treppenaufgang hat meist was mit Brandschutz-Verordnungen zu tun (Fluchtwege müssen frei gehalten werden). Das gilt dann aber auch für ähnlich sperrige Gegenstände.
 
Zurück