KFZ überhört Martinshorn - Polizei bleibt untätig?

DarkGreen

Stadtschlampenflüsterer
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Mag manchem nicht als Bikethema erscheinen, ist es aber indirekt doch.

Also gestern habe ich es erlebt: fuhr auf Radweg neben einer 4 spurigen innerörtlichen Hauptstrasse. Von hinten kommt weit hörbar ein Polizeiwagen mit Martinshorn angerast. Stück vor mir ein KFZ das nicht reagiert. Polizeiwagen fährt bis dicht auf, bremst ab, und hupt noch mal zusätzlich. Dann fährt der Wagen doch zur Seite. Der Polizeiwagen vorbei und geht der Sache nach, weswegen er ursprünglich das Martinshorn angeworfen hat.

Nun meine Frage: Klar, die Streife hat in dem Moment vermutlich wichtigeres zu tun, als das mutmaßliche Verkehrsdelikt z.B. nach §23 Abs 1 STVO sofort zu ahnden. Aber wie wird das gehandhabt? Machen die dann wenigstens (üblicherweise) nen Photo oder schreiben sich das Kennzeichen auf und erstatten später eine Anzeige mit den entsprechenden Folgen?
Etwas weiterer Rahmen, wie wenn es kein Polizeiwagen, sondern ein Krankenwagen oder Feuerwehrfahrzeug ist?

Wäre doch absurd, wenn teilweise nach bloßem Augenschein (Radler trägt Kopfhörer) Bußgelder abverlangt werden - während die tatsächliche Behinderung von Einsatzfahrzeugen (möglicherweise aufgrund zu lauter Musik im Fahrzeug) in der Praxis häufig ungeahndet bliebe.
 
Die Dösigkeit von Verkehrsteilnehmern aller Art ist für diese Damen und Herren Alltag.
Sollten sie anfangen und jedem Döspaddel eine Anzeige hinterherzuschicken, kämen sie zu nichts anderem mehr.
 
Wenn Martinshorn+Blaulich an ist haben alle Verkehrsteilnehmer Platz zu machen, egal ob Krankenwagen, Feuerwehr oder Polizei. Die Ahndung ist wie du schon festgestellt hast schlecht machbar, da sowohl Fahrer als auch Beifahrer bei Einsatzfahren anderes zu tun haben. Theoretisch Ahndung ja, praktisch eher nein.

Aber falls dir solche Situationen aufstoßen kannst genausogut du das Kennzeichen usw. bei der Polizei melden.
 
Wäre ja kein Problem, bekäme er halt nen Bußgeldbescheid und gegen den könnte er dann Einspruch erheben mit ner Kopie von seinem Schwerhörigenausweis oder dergleichen. Klar, das er in dem Fall nichts für kann.
 
Also gestern habe ich es erlebt: fuhr auf Radweg neben einer 4 spurigen innerörtlichen Hauptstrasse. Von hinten kommt weit hörbar ein Polizeiwagen mit Martinshorn angerast. Stück vor mir ein KFZ das nicht reagiert. Polizeiwagen fährt bis dicht auf, bremst ab, und hupt noch mal zusätzlich.
Warum fährt die Polizei da nicht einfach vorbei?
 
vielleciht war der taub?

Das wird vermutlich der Grund sein, warum ich Nachbarn schon aus 800 mtr Entfernung kommen höre, weil der Bass da bereits die ganze Straße runterbummert (selbst beim Telefonieren hört das bereits mein Gegenüber und fragt mich dann was das für ein Geräusch ist. Antwort von mir: Meine Nachbarn kommen nach Hause ...)
 
Warum fährt die Polizei da nicht einfach vorbei?
Also sowohl der das Martinshorn überhörende, wie auch der Polizeiwagen waren auf der inneren, also der linken Spur. Die Aufforderung per Martinshorn heist man soll nach rechts ranfahren, bzw. der vordere sollte zumindest auf die rechte Spur wechseln so möglich. In der gegebenen Situation war das möglich.

Normal soll man ja nicht rechts überholen, und es hätte einen Unfall geben können, wenn der Polizeiwagen rechts versucht zu überholen und der Vordermann gleichzeitig auch nach rechts zieht. Und links überholen ist auf dieser Strecke erst recht nicht möglich, da dort eine bauliche Trennung zwischen den Fahrtrichtungen existiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich muss hier auch noch was pro Autofahrer sagen..
Viele Polizeifahrzeuge und viel Rettungswägen/Notarzteinsatzwägen haben nur noch ein elektronische Horn, das tatsächlich nicht sehr laut ist. Wenn das Auto gut "gedämmt" ist dann hört man das wirklich schlecht... also muss man nicht umbedingt laute Musik an haben, um das zu überhören.
Die Feuerwehr hingegen haben eigentlich immer Presslufthörner. Allerdings sind diese auch für das Personal im Fahrzeug sehr blastend - da laut -. Also wenn man das überhört ist die Mucke definitiv zu laut... :)
 
Nun, da läuft dann aber auch was schief - ob bei der Dämmung oder bei den Hörnern sei mal dahingestellt. Ich möchte das Thema nicht unnötig ausweiten.
 
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php

§5 Überholen
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(1) Es ist links zu überholen

da steht nix von innerorts oder ausserorts

freilich die Einschränkungen:

§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
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(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
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(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.
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(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
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(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

allerdings war keine der beschriebenen Sonder-Situationenen gegeben es waren lediglich die 2 KFZ da

ich korrigiere mich, §7 Abs. 3 kann anscheinend hier zur Anwendung kommen
 
Zuletzt bearbeitet:
§7 (3) StVO:
Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
 
aha ok, also eine nicht durchgezogene Leitlinie (Zeichen 340) gibts da bestimmt, das hiese also §7 Abs. 3 kann zur Anwendung kommen.
 
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
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(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Heisst das nicht, dass der vordere im beschriebenen Fall nach rechts auszuweichen hat, unabhängig von §7 Abs. 3?
 
Seit wann sind Einsatzfahrzeuge an die StvO gebunden du Null-Checker?! Du willst vermutlich, dass der Rettungswagen, der zu deinem Herzinfarkt kommt, an jeder roten Ampel anhält?! :rolleyes:

Der Null-Checker bist du, natürlich sind Einsatzfahrzeuge an die STVO gebunden, aber sie besitzen eben genau gemäß dieser STVO Sonderrechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
 
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
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(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Heisst das nicht, dass der vordere im beschriebenen Fall nach rechts auszuweichen hat, unabhängig von §7 Abs. 3?

Geb ich dir recht. :daumen:
 
dass für Einsatzfahrzeuge die StVO gilt ist klar. Schwierig wirds bei der Schuldfrage von Unfällen, da durch die Nutzung der Sonder- und Wegerechte pauschal eine Gefährdung / Irritation usw entsteht, sodass angeblich Einsatzfahrzeuge an Unfällen Schuld haben können, obwohl das Einsatzfahrzeug keinen "Feindkontakt" hatte, z.B. wenn mit voller Tröte an der Roten Ampel gedrängt wird und beim Ausweichen zwei andere zusammenfahren (hab selbst keine Urteile gesucht, hat aber der Juradozent in der Ausbildung erzählt).
Meinem Kenntnisstand haben alle Rettungsfahrzeuge neben einer Elektrischen Sirene auch ein pneumatisches Martinshorn, die elektische Sirene kann man wirklich überhöhten. Die Pressluftröte wie sie auch die Feuerwehr benutzt, stört nicht nur die Fahrzeuginsassen (wir hatten dafür sogar Gehörschutz von der BG bekommen) sondern schmerzt auch kleinen Kindern in den Ohren. Da man ja i.d.R. weis wo man hinfährt kann man auch selbst einschätzen ob man die laute Tröte benutzen möchte, da lediglich die Benutzung der tröte als solches vorgeschrieben ist.
Solange keine mutwillige Behinderung der Einsatzkräfte vorliegt kann meinem Verständnis nach gar nichts passieren. "unverzüglich freie Fahrt gewähren" ist sehr weit gefasst. Rechts ranfahren und blinken ist in keiner Weise vorgeschrieben. Wer mal Einsatzfahrten aus dem Einsatzfahrzeug erlebt hat wird mir recht geben, dass es vollkommen an der realität vorbei geht andere Verkehrsteilnemer zu belangen, da müsste man jede Opa verknacken, der in der engen Einbahnstraße vor dem Einsatzfahrzeug einfach immer langsamer wird, da er nicht weis was er machen soll.
Manch gewiefter Autofahrer nutzt diese Gelegenheit auch um schnell eine rote Ampel zu passieren, damit die Bahn sicher frei ist - sowas kann man kaum werten, zumal man Fehleinschätzungen den Autofahren nicht vorwerfen kann.

Anders sieht es mit Kopfhörern aus, es ist nun mal verboten, klar geregelt und man tut es bewusst trotzdem (oder auch nicht, ich brauche meine Ohren zum fahren)
 
Und bis das auf der Straße von den Paragraphenreitern vor Ort ausdiskutiert ist hat sich die Sache mit dem Herzinfarkt auch von selbst erledigt:daumen:

Mfg 35
 
Ich möchte dieses Thema jetzt hier nicht ausdiskutieren. Gibts genug andere Freds zu, der letzte: http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=538702
aber natürlich klar meine Meinung dazu sagen: bikelover liegt bezüglich der Kopfhörerfrage falsch.

Ich möchte eben hier versuchen die Diskrepanz abzuklären, das das Überhören eines Martinshorns in der Regel anscheinend ungeahndet bleibt. Obwohl es doch in vielen Fällen ein eindeutiges Resultat einer Verletzung des §23 Abs. 1 STVO ist.

Ich halte Bikelovers Beitrag ansonsten trotzdem für einen guten Beitrag zu der Diskussion hier. Und möchte deswegen auf ein paar andere Punkte daraus eingehen.

Solange keine mutwillige Behinderung der Einsatzkräfte vorliegt kann meinem Verständnis nach gar nichts passieren.
Das ist doch schlicht falsch, die wenigsten Unfälle oder Behinderungen passieren mutwillig - und klar es kann was passieren - und es kommt auch oft genug vor, das was passiert - und seien es nur die entscheidenden fehlenden Sekunden zu spät an der Einsatzstelle.

"unverzüglich freie Fahrt gewähren" ist sehr weit gefasst. Rechts ranfahren und blinken ist in keiner Weise vorgeschrieben. .
Aber platzmachen so möglich - in diesem Fall hätt also auch ausweichen auf die rechte Spur genügt.

Wer mal Einsatzfahrten aus dem Einsatzfahrzeug erlebt hat wird mir recht geben, dass es vollkommen an der realität vorbei geht andere Verkehrsteilnemer zu belangen, da müsste man jede Opa verknacken, der in der engen Einbahnstraße vor dem Einsatzfahrzeug einfach immer langsamer wird, da er nicht weis was er machen soll..
Wobei sich dann aber unter Umständen die Frage stellt ob man dieser/m Oma / Opa nicht so langsam im Interesse der Sicherheit der Allgemeinheit die Fahrerlaubnis entziehen sollte.

Freilich die Fahrer von Einsatzfahrzeugen sind auch nur Menschen, und nicht jeder geht immer verantwortlich mit der Macht um, die ihm die Sonderregelungen der STVO geben.
 
Meinem Kenntnisstand haben alle Rettungsfahrzeuge neben einer Elektrischen Sirene auch ein pneumatisches Martinshorn, die elektische Sirene kann man wirklich überhöhten. Die Pressluftröte wie sie auch die Feuerwehr benutzt, stört nicht nur die Fahrzeuginsassen (wir hatten dafür sogar Gehörschutz von der BG bekommen) sondern schmerzt auch kleinen Kindern in den Ohren.

Also zum eine kann ich sagen, dass nichtmehr alle Rettungswägen pressluft Hörner haben.

Zum andern gibt es, wo ich im Rettungsdienst tätig war, keinen extra Gehörschutz (egal ob vorgeschrieben oder nicht) und die Siren waren auch ner 45 min fahrt dann schon irgendwann nicht mehr so angenehm. Wobei es natürlich außerhalb nochmal wesentlich schlimmer ist.
 
Mit Pressluft und Elektrohorn ist es zumindest da wo ich herkomme so geregelt:
In der Stadt geht es darum, in alle Richtungen zu schallen. Dort wird das Elektrohorn benutzt.
Das Presslufthorn ist ein gerichteter Schall, der die Sirene nach vorne drückt und wird deshalb auf Landstraßen und Autobahnen benutzt. Würde man auf der Landstraße das Elektrohorn benutzen, käme je nach Geschwindigkeit und Entfernung der Schall zu spät an, deshalb "wirft" man die Sirene mit der Pressluft direkt nach vorne.

Gerade bei Polizeiautos hab ich es auch schon oft erlebt, dass ich das Blaulicht schon von weitem sehe, das Elektrohorn aber erst, wenn die Streife 50m hinter mir ist. Trotzdem ist es zumindest im Roten Kreuz eher eine "Unart", innerorts Pressluft zu benutzen.
 
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