Mag manchem nicht als Bikethema erscheinen, ist es aber indirekt doch.
Also gestern habe ich es erlebt: fuhr auf Radweg neben einer 4 spurigen innerörtlichen Hauptstrasse. Von hinten kommt weit hörbar ein Polizeiwagen mit Martinshorn angerast. Stück vor mir ein KFZ das nicht reagiert. Polizeiwagen fährt bis dicht auf, bremst ab, und hupt noch mal zusätzlich. Dann fährt der Wagen doch zur Seite. Der Polizeiwagen vorbei und geht der Sache nach, weswegen er ursprünglich das Martinshorn angeworfen hat.
Nun meine Frage: Klar, die Streife hat in dem Moment vermutlich wichtigeres zu tun, als das mutmaßliche Verkehrsdelikt z.B. nach §23 Abs 1 STVO sofort zu ahnden. Aber wie wird das gehandhabt? Machen die dann wenigstens (üblicherweise) nen Photo oder schreiben sich das Kennzeichen auf und erstatten später eine Anzeige mit den entsprechenden Folgen?
Etwas weiterer Rahmen, wie wenn es kein Polizeiwagen, sondern ein Krankenwagen oder Feuerwehrfahrzeug ist?
Wäre doch absurd, wenn teilweise nach bloßem Augenschein (Radler trägt Kopfhörer) Bußgelder abverlangt werden - während die tatsächliche Behinderung von Einsatzfahrzeugen (möglicherweise aufgrund zu lauter Musik im Fahrzeug) in der Praxis häufig ungeahndet bliebe.
Also gestern habe ich es erlebt: fuhr auf Radweg neben einer 4 spurigen innerörtlichen Hauptstrasse. Von hinten kommt weit hörbar ein Polizeiwagen mit Martinshorn angerast. Stück vor mir ein KFZ das nicht reagiert. Polizeiwagen fährt bis dicht auf, bremst ab, und hupt noch mal zusätzlich. Dann fährt der Wagen doch zur Seite. Der Polizeiwagen vorbei und geht der Sache nach, weswegen er ursprünglich das Martinshorn angeworfen hat.
Nun meine Frage: Klar, die Streife hat in dem Moment vermutlich wichtigeres zu tun, als das mutmaßliche Verkehrsdelikt z.B. nach §23 Abs 1 STVO sofort zu ahnden. Aber wie wird das gehandhabt? Machen die dann wenigstens (üblicherweise) nen Photo oder schreiben sich das Kennzeichen auf und erstatten später eine Anzeige mit den entsprechenden Folgen?
Etwas weiterer Rahmen, wie wenn es kein Polizeiwagen, sondern ein Krankenwagen oder Feuerwehrfahrzeug ist?
Wäre doch absurd, wenn teilweise nach bloßem Augenschein (Radler trägt Kopfhörer) Bußgelder abverlangt werden - während die tatsächliche Behinderung von Einsatzfahrzeugen (möglicherweise aufgrund zu lauter Musik im Fahrzeug) in der Praxis häufig ungeahndet bliebe.