Hallo Leutz !
Ich wurde von Nakamur gebeten, hier mal aus Sicht der DIMB Stellung zu nehmen. Ist zwar schon spät, aber für ein kleines Statement wirds schon noch reichen
1. Zur Rechtslage:
wie oben zitiert, ist das Rad fahren auf rlp-Fußwegen und -pfaden im Wald verboten.
Die 3,5 Meter-Regel wäre weit über das hinaus gegangen und sollte ursprünglich sogar im Gesetz verankert werden. Wenigstens das konnte verhindert werden. Die entsprechende Auslegung der Forstverwaltung ist nirgendwo festgeschrieben und stellt eine reine Binnensicht dar. Man hat die 3,5 Meter nicht durchbekommen, also versucht man es durchs Hintertürchen. Diese Auslegung dessen, was ein Waldweg ist, würde vermutlich einer gerichtlichen Überprüfung auch nicht Stand halten. Es gibt viel zu viele Argumente, die gegen solche Regelungen sprechen.
Aber bei einem beisst die Maus kein Faden ab: Singletrails sind lt. Gesetz verboten (Pfad ist relativ leicht zu definieren und zu erkennen) ! Man muss auch beachten, dass jemanden, der auf einem Pfad in einen Unfall verwickelt wird, eine verschärfte Haftung treffen kann (Verletzung Schutzgesetz).
2. Kriterien für Wegsperrungen
Aus Sicht der DIMB sind jedoch andere Kriterien als die WEgebreite viel wesentlicherer Natur für eine Bike(un)verträglichkeit. Z.B. Singletrails, die stark durch Fussgänger frequentiert werden, könnten zur besten Sonntag-Nachmittag-Fussgängerzeit für Biker gesperrt werden und zu den anderen Zeiten geöffnet sein.
Ein anderes Beispiel für ungeeignete Wege sind solche mit einer geringen Oberflächendichte (weiche Fahrbahn), auf denen jede noch so vorsichtige Bewegung mit dem Rad (oft sogar zu Fuss) deutliche Spuren hinterlässt. Diese sind jedoch recht selten und viele schmale, naturfeste Wege sind aufgrund ihrer eher hohen Oberflächendichte (z.B. Felsentrails) weitaus eher geeignet als viele breite Wege.
Hiervon haben wir vergangenen Monat glücklicherweise die hessischen Forstbetriebe überzeugen können. Diese haben uns nunmehr das Befahrensrecht auf naturfesten Wegen eingeräumt ! Aber das hilft nicht wirklich in Koblenz weiter...
Die breiten Wege birgen nachgewiesenermaßen auch ein viel höheres Gefahrenpotenzial in sich, da dort schneller gefahren wird. Die meisten Nutzer-Konflikte finden ebenfalls dort statt, da oft zu schnell und ohne Vorankündigung an Fussgängergruppen vorbeigeheizt wird.
Wer unsere Argumente nachlesen und sich für die nächste Diskussion mit Förstern etc. wappnen möchte, kann das hier tun:
http://www.dimb.de/images/stories/pdf/siebengebirge-eingabe040211.pdf
http://www.dimb.de//index.php?option=content&task=view&id=45&Itemid=73
http://www.dimb.de/images/stories/pdf/bwaldg-standpunkt-dimb-wege14a-040406.pdf
3. Auswirkungen Presseberichterstattungen
Aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich Euch darauf vorbereiten, dass das Biken sich ab dem Zeitpunkt, da eine (vermeintliche) Wegebreitenregelung in der Presse veröffentlicht wird, zum Spießrutenlauf entwickeln kann.
Bei uns (Binger Wald) kam es nach einem Presse-Hinweis auf die ehemals vorhandene 2,5-m-Regel zu echten, teils sogar handgreiflichen Auseinandersetzungen. So ist das nun mal in einem Volk von Hilfssheriffs wie dem unseren...
4. Schäden durch Biker
Das Biken an sich hat eine bessere Umweltbilanz, als das Wandern, da die meisten Biker von zu Hause mit dem Rad starten, statt mit dem Auto anzureisen. Die Bilanz stimmt jedoch nur, solange bestimmte Spielregeln eingehalten werden, die Natur, Mitmenschen und Wege schützen und damit für ein vernünftiges Miteinander sorgen. Siehe z.B. die DIMB Trail Rules
http://www.dimb.de//index.php?option=content&task=view&id=17&Itemid=43
Wer sich daran hält, verursacht vor allem nicht die Schäden, die hier von der Forstverwaltung behauptet werden.
Aus unserer Erfahrung heraus sind diese Behauptungen meist nicht belegbar. Jüngstes Beispiel: Hessen, wo die angeblichen Schäden durch Erhebung einer Wegemaut von BikerInnen ausgeglichen werden sollten. Seitens der Forstverwaltung wurde zugegeben, dass es keine Erhebungen über von BikerInnen verursachte Schäden gebe. Die Wegemaut ist wieder in der Schublade verschwunden...
So würde mich interessieren, wie die Koblenzer Forstämter die Schäden beziffern.
5. Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise
- Lobbygründung: Findet Euch zusammen und hakt, mit guten Argumenten gewappnet, nach. Sucht das Gespräch ! Sucht nach Antworten auf Eure Fragen !
Der öffentlichen Hand ist es aber in der Regel lieber, einen organisierten Ansprechpartner zu haben, als einen "losen Haufen". Deswegen schaut, dass Ihr einen Verein findet, der sich mit Euch verbündet und auch tatsächlich Eure Interessen vertritt. Zur Not gründet eine DIMB IG Koblenz und Ihr erhaltet von uns mehr als nur moralische Unterstützung

Eine sehr gute Idee ist auch die Einbindung der lokalen Bikewirtschaft. Falls nicht bei Euch bereits vorhanden, kann ich den Kontakt zu einem DIMBo bei Canyon nutzen und für Euch herstellen. Die anderen Kontakte müsstet Ihr selbst aktivieren.
- Erarbeiten einer gemeinsamen Basis mit der Forstverwaltung:
Ihr müsst der Forstverwaltung zeigen, dass Biker besser sind als ihr Ruf und eine solche überzogene Behandlung nicht verdient haben ! Die Äußerungen des Försters zeugen von einer Menge Vorurteile, die es auszuräumen gilt.
Die Masse der BikerInnen ist erheblich besser als ihr Ruf !
Schnappt Euch aber auch die "Schwarzen Schafe" unter Euch und macht ihnen (natürlich ohne Gewaltanwendung) klar, dass Sie Euer aller Sport gefährden.
Ihr müsst beharrlich darauf bestehen, dass die "Biker-Schäden" beziffert oder zumindest an Beispielen belegt werden. Sollte der Nachweis erbracht werden (kann aber nicht viel sein), bietet an, zur Erhaltung der Trails aktiv beizutragen. Zum Einen durch Verzicht auf die Schredderbremse und zum Anderen durch aktive Mithilfe bei der Sanierung.
Jetzt ist es doch recht spät geworden
Wenn Ihr meine aktive Unterstützung DIMB-RLP-Vertreter in konkreten Gesprächen / Verhandlungen wünscht, lasst es mich wissen. Kostet Euch höchstens ein (oder zwei) Bier
Guts Nächtle