Kopfhörer

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Hallo,

ein Kollege hat gestern behauptet es sei erlaubt auf dem Rad im Straßenverkehr über Kopfhörer Musik hören darf. Es darf nur nicht zu laut sein, dass man den Straßenverkehr nicht mehr hört.

Mein Wissen ist dass es generell verboten ist Kopfhörer auf dem Rad im Straßenverkehr zu benutzen.

Weiß jemand was genaueres?

Danke

Gruß
 

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Re: Kopfhörer
meinste es wir dich nen polizist anhalten weil du kopfhörer in den Ohren hast?

Jap, alles schon vorgekommen!

Du musst den Verkehr um dich herum noch hören! Ein Stecker im Ohr ist kein Problem (Auto ---> Freisprecheinrichtung auch erlaubt)


Wenn du allerdings den Lautsprecher des Polizeiautos hinter dir nicht mehr hörst, war es zu laut :lol:
Gibt aber nur ne Verwarnung



Gruß Jonez
 
Hallo,

ein Kollege hat gestern behauptet es sei erlaubt auf dem Rad im Straßenverkehr über Kopfhörer Musik hören darf. Es darf nur nicht zu laut sein, dass man den Straßenverkehr nicht mehr hört.

Mein Wissen ist dass es generell verboten ist Kopfhörer auf dem Rad im Straßenverkehr zu benutzen.

Weiß jemand was genaueres?

Danke

Gruß
ein paar zeilen tiefer existiert ein ähnlicher thread- augen auf!
augen2.jpg
 
Denke es verhält sich hier wie beim Motorrad (hab Führerschein letztes Jahr gemacht) ein Kopfhörer ist erlaubt, zwei nicht.
 
:rolleyes: Und das steht wo in der STVO:confused:

@TO:
Der erste Treffer bei Google ergibt: http://www.mystrobl.de/ws/fahrrad/walkm.htm :rolleyes:

§ 23 Abs. 1 Satz 1 StVO:

Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Mit 2 Kopfhörern hört man nichts mehr, mit einem schon. Irgendwie logisch oder? ;)
 
Tut es nicht, so lange man den Straßenverkehr noch wahrnimmt ist das Fahren mit KH's kein Problem.
Warum erzählst du sowas ?

Ich durfte latzen weil ich auch gedacht habe es sei okay.
Hast du mir das vielleicht eingeredet ? Darf ich dir die Rechnung und meine Bankdaten schicken ?
 
Also ich mache das auch meistens aber mir hat noch keiner gesagt das es verboten sei^^
Also wennn es verboten ist naja dann mache ich es nicht mehr^^
 
§ 23 Abs. 1 Satz 1 StVO:

Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Mit 2 Kopfhörern hört man nichts mehr, mit einem schon. Irgendwie logisch oder? ;)

So wie Fensterscheiben, laute Motoren, Autoradios...
Mit geschlossenen KHs ist's natürlich nicht zulässig, mit offenen wohl, wenn die Lautstärke die Wahrnehmung nicht einschränkt, siehe Berechungen im Link...

Ähnlich wie mit Sonnenbrille (zulässig) und Augenbinde (nicht zulässig)...
 
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