- Registriert
- 27. Oktober 2014
- Reaktionspunkte
- 200
Das würdest du also in einem Meeting deinem Gegenüber ins Gesicht sagen, und dich wundern wenn derjenige es als beleidigend auffasst?
Vielleicht hat du im Inhalt ja recht, keine Ahnung, aber dein Ton lässt sich verbessern.
Eine Beleidigung ist, wenn man einen anderen beschimpft oder verspottet (...). Die von dir aus dem Zusammenhang gerissenen Zitate hingegen sind Tatsachenbehauptungen, für welche sich in diesem Thread die Wahrheitsbeweise finden. Wenn jemand 1 (in Worten: einen) Paragraphen verlinkt und behauptet, dass in diesem stünde, dass Wegehalter auf Forstwegen nicht gegenüber Wanderern haften würden, dort jedoch das genaue Gegenteil normiert ist, dann trifft entweder das erste oder das zweite Zitat zu. Und ja: Wenn das in einem Meeting mein Gegenüber (so wie hier) öfters machen würde, gleichzeitig aber mit dem Brustton der Überzeugung auftritt und andere damit vielleicht auch noch überzeugt, dann würde ich das meinem Gegenüber auch ins Gesicht sagen. Erst recht, wenn es mir ein ehrliches Anliegen ist, dass er die Rechtslage versteht, weil er mich nach dem Meeting gegenüber der Öffentlichkeit vertreten will. Beleidigen will ich Steiggeist, der mit Engagement für unsere Sache eintritt, sicher nicht.