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Verstehe jetzt nicht ganz. Ich lese da das man Wege befahren darf (das dafür bestimmt kann man sehr unterschiedlich auslegen, eigentlich eine sehr unklare Regelung). Also ist doch im Prinzip nur das Querfeldeinfahren verboten?
Quelle upmove fb
#legalbiken nicht in Kärnten...
Nun ist Mountainbiken in Kärnten auch über der Baumgrenze offiziell inoffiziell :-/
Kärnten: Mountainbikeverbot in der Alpinregion seit 1.10.2017
Mit Kärntner LGBl 2017/57 wurde § 14 Abs 1 des Kärntner Naturschutzgesetzes dahingehend novelliert, dass er wie folgt lautet:“ In der freien Landschaft ist es verboten, mit motorbetriebenen Fahrzeugen außerhalb der für den fließenden oder ruhenden Verkehr bestimmten Flächen zu fahren oder diese dort abzustellen. Das Abstellen von motorbetriebenen Fahrzeugen am Straßenrand ist zulässig. In der Alpinregion (§ 6) umfasst das Verbot des Befahrens auch nicht motorbetriebene Fahrzeuge außerhalb der für diesen Verkehr bestimmten Straßen und Wege.“
Die Alpinregion umfasst gemäß § 6 Abs 1 die Region oberhalb der tatsächlichen Grenze des geschlossenen Baumbewuchses im Sinne des § 2 Abs 2 Forstgesetz. (Diese bundesrechtliche Bestimmung definiert die Kampfzone des Waldes als „die Zone zwischen der natürlichen Grenze forstlichen Bewuchses und der tatsächlichen Grenze des geschlossenen Baumbewuchses“.)
Hier die gesamte Novelle:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_KA_20170911_57/LGBLA_KA_20170911_57.html
Und hier der gesamte § 14 neu:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LKT40011636/LKT40011636.html
Eine ähnliche Bestimmung gibt es seit dem Jahr 2002 bereits in Oberösterreich für den Bereich oberhalb einer Meereshöhe von 1.200 m:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LOO40002246/LOO40002246.html
eh nicht, aber wenn niemand was sagt wird sich auch nie was ändern. außerdem ist er als sportreferent die richtige ansprechperson.Das hilft nix seine Antwort wird sein die FPÖ ist an allen schuld
eh nicht, aber wenn niemand was sagt wird sich auch nie was ändern. außerdem ist er als sportreferent die richtige ansprechperson.
und auf die fpö wir er sich diesmal schwer rausreden können - das könnten diesmal höchstens die grünen sein...
Ich schreibe auch immer nichts für ungut obwohl ich weiss das es nichts ändern wird bin ein Hoffnungsloser Optimist aber was mich an der SPÖ so am Nerv geht ist immer sind die anderen Schuld
http://vgt.at/presse/news/2017/news20171120mb_2.phpUnd im Zweifel auch diesmal wieder die Konzerne und Bonzen!!! Die nehmen uns einfachen Radfahrern und Bürgern den Wald und die Almen weg! Achso, Hoppla, hat ja die SPÖ und ihr Landeshauptmann mit beschlossen.
Aber was unser (zumindest einmal sicher das meiner Kumpels und meines, dir will ich nicht vorgreifen) Verhalten beim Biken betrifft, haben wir den Silberstein Wahlslogan "Hol dir was dir zusteht" ziemlich verinnerlicht.
Wenn die Großgrundbesitzer weniger Holz verkaufen, weil weniger Hotels gebaut werden, die Jäger weniger Wild verkaufen, wird es vielleicht mal auffallen.
Aber solange das Konzept Bikepark in Regionen wie Sölden so gut von abfahrtshungrigen Touristenangenommen wird, dauert das viel zu lange. Die denken sich leider nichts dabei.....Ich werde Östereich möglichst meiden. Da bring ich mein Geld lieber woanders hin. Eigentlich sollten alle Radverbände ihre Mitglieder und auch Nichtmitglieder öffentlich dazu aufrufen diese verbohrten " dös is mei Grund, do derfst nit foan" Großgrundbesitzer zu boykottieren.
Ah....und ich dachte immer das sind die vielen Kühe und Ziegen auf der Alm die so stinkenDas ist ja was ich schon vor lange Zeit sagte nur nur das Problem ist das die meisten von denen vor Geld stinken
In wie weit soll das negative Auswirkungen auf die Wegefreiheit haben?So wird das nie was mit der Wegefreiheit für Radler.
Ja wenn die richter von denn richtigen leuten bezahlt werden ...
Sehe ich auch so. Das Einzige, was man, wie bereits irgendwo erwähnt, wenn überhaupt, unterschwellig befürchten/unterstellen/denken kann ist die Nähe einiger Richter zu den Waidmännern. Aber geschmiert sicher nicht.weiß nicht ob man denen wirklich unterstellen muss geschmiert zu werden. denke mal die Gesetzeslage aus 1975 lässt objektiv nur so ein Urteil zu.