Hammer-Ali
Ich habe nix dagegen überholt zu werden. Leider..
Also was die Haftung betrifft, können die Betreiber
Dieser müßte das Parken dieser Teile auf Gehwegen neu regeln, wenn er die Gemengelage mit den Fußgängern als gefährlich erachtet.
Bei absehbaren Gefahren ist der Gesetzgeber gefragt.Das siehst du falsch. Die Firmen kassieren dafür das du damit fahren darfst. Zumindest wenn sie im eigenen Auftrag handeln.
Und das müssen sie vom Gesetzgeber auch nicht, den dafür gibt es kein Gesetz.
Ließ mal meinen Beitrag
Dieser müßte das Parken dieser Teile auf Gehwegen neu regeln, wenn er die Gemengelage mit den Fußgängern als gefährlich erachtet.