B
baldur
Guest
Versuch dich doch nicht rauszureden. Du hast bereits in #61 Unsinn verzapft:
Abgesehen davon ist Verkehrsteilnahme gar nicht Tatbestandsmerkmal. Grundstück hin oder her.
Das Fahrzeug kann eben nicht "stehen wie es will" (#90). Jedenfalls nicht, solange es zugelassen ist.
Also, du "Juristenprofi"!
Ich habe mir heute nal die Mühe gemacht und mit dem Rechtsberater (der Vollblutjurist ist) des Polizeipräsidiums telefoniert, der sagt , das
-KFZ mit Kennzeichen (angemeldet) ohne Tüv auf Privatgrundstück NICHTS für uns ist und
- das das bloße Öffnen der Autotür in betrunkenen Zustand nicht als versuchte Trunkenfahrt gewertet wird!
Und da er ja nun mal Jurist ist, wird das wohl stimmen....aber jetzt kannst du ja mal dein Wissen zum besten geben

P.S.: Ich habe ihm selbstverständlich gesagt, weshalb ich frage und auch meine Meinung zu den beiden Sachverhalten gesagt, damit ich mich nicht blamiere, sonst hätte er noch gedacht, ich stelle wirklich so verwirte Thesen auf.
Aber da ich mich hier eh nur unnötig aufrege, bestell ich das Abo lieber wieder abund überlasse euch wieder das Revier......
und Tschüss!