Low Budget Lampe, auch für Night rides, gibts sowas?

also meine helmhalterung von der PLB für die fenix kam bei bike24 4,95€ :daumen: das ist billiger wie 5std im keller basteln und dann trotzdem eine kaufen weil es nicht richtig geht:D und dazu noch echt schick find i
 

Anhänge

  • Bild024.jpg
    Bild024.jpg
    55,5 KB · Aufrufe: 186
Rohrschellen aus´s Sanitärbereich eines jeden Baumarktes +
Cateye Halterung & drehbare Befestigung Bracket & Spacer Model H-24 G Nummer #533-8605

Da kippt nix und rausfallen tut´s auch ned............


 
Hi muffinman,
ich sags mal so, für 50€ ne Lampe die auch für night rides geeignet ist, das ist recht schwierig. Eigentlich bleibt dir nur DX, wie schon von Vorgängern genannt. Oder Selbstbau-Halogen mit Bleiakku.
Aus Erfahrung kann ich sagen, ne Lampe kann auch mal kaputt gehen, das Mitten im Wald ist nicht so prickelnd. Ebenfalls ne Reparatur kann mal anstehen.
Am günstigsten sind zwei Taschenlampen von DX, ideal mit max. 2 Dimm-Stufen u. gleichen Akku's. Eine am Lenker, eine am Helm. Helmhalterung der Sigma PLB (is billig, gut u. lässt sich für fast alle Lampen leicht umbauen). Mit Lader u. 4 Akku's sollte man mit 50€ hinkommen (an die 22€ Zollfrei denken o. bis Dez. warten). Rücklicht ist eig. egal, irgend ein LED-Teil, vielleicht auch ein Billig-Set (ich hab das Penny-Set, Rücklicht super, Rest ist Mist, Kosten 5,95€). Im großen E Kaufhaus ist da viel zu finden. Die LED-Lampen für Vorne sind jedoch, nach meiner Meinung, alle nicht zu gebrauchen. Diese von DX fahre ich http://www.dealextreme.com/details.dx/sku.13094. Is etwas teurer, dafür hell u. robust (siehe meine Bilder).
Gruß Ralf
 
Die Neue natürlich. Endlich ist die Riffelung der Lampe aggressiver (besser zum Greifen) und sie rollt einem nicht mehr vom Tisch.
 
Tendenziell OP. Wenn man Blendung im Straßenverkehr vermeiden möchte evtl. auch Smooth.
@radelralle: Die sieht mal richtig gut aus. Wenn das mit der R2 stimmt auch net schlecht. Und 18650 ist auch top. Wie ist die denn von der Verarbeitungsquali?

Gruß td
 
@traildesaster: Also ich bin von der Verarbeitung begeistert (bin selbst Maschinenbautechniker u. hab viel mit solchen Bauteilen zu tun), es gibt nichts zu meckern. Das Ding ist dicht, alle Gewindeübergänge passen, Beschichtung hat eine sehr gute Qualität. Ich fahre die Lampe nur im Gelände, Wald, Trail - es wackel nichts, keine Aussetzer, die zwei Dimmstufen sind bestens, wobei ich eh meistens Voll fahre. Meine Halterung koppelt die Lampe fest an den Lenker, sie bekommt so alle Schläge voll ab, bisher hat sich noch keine Verschraubung gelöst. Ob sie die 240 LM erreicht kann ich nicht sagen, sie ist definitiv heller als die PLB.
Allerdings, was die kleine Ultrafire http://www.dealextreme.com/details.dx/sku.10727 mit LED Cree Q5 u. Akku 14500 leistet, ist auch nicht schlecht. Der Spot ist heller, der Außenkegel größer als bei der Spider, sie hat nicht die Leuchtweite aber im Nahbereich super u. schön klein. Falls ich es mit meiner Digicam noch hinbekomme, mache ich mal Bilder nach deinen Vorgaben vom Lampenvergleich.
Gruß Ralf
 
Danke für die zahlreichen Antworten^^
Also für mich klang der Vorschlag von radelralle ganz gut...
Welche Lampe müsste ich da nehmen von dieser Seite "dealextreme.com", reicht da auch eine? Welche Halterung und wo bekomm ich die? Was brauch ich da für Akkus?
Grüße Matze
 
Wenn Dir die StVZo nicht so ganz wichtig ist und Du meistens allein fährst, kann ich Dir dieses Rücklicht wärmstens empfehlen.

http://www.r2-bike.de/store/product_info.php?products_id=548

Hell wie Sau! Ist quasi wie ne Nebelschlussleuchte fürs Fahrrad, damit wirst Du auf jeden Fall nicht so schnell übersehen... ;) Allerdings ist die Blendung für einen evtl. hinter Dir fahrenden ziemlich krass.
 
Hi muffinman,
mal ne Frage vorweg: Bist du schon mal nachts gefahren, ich meine wenns dunkel ist :eek:, im Wald, bei Neumond, 2-3 Stunden?
Also ne Lampe die Stvzo zugelassen ist, für den Wald, billig - gibts nicht!
Ich sag mal, stöber noch ein wenig im Forum, da gibts für alle Bereiche Vorschläge für Lampen u. überleg dir dann was du brauchst.
PS: Am MTB ist keine Lampe zugelassen (außer Dynamobetrieb) u. schon gar keine Taschenlampe. empfehlen würde ich dir dann ne IXON....

Gruß Ralf
 
...
Am MTB ist keine Lampe zugelassen (außer Dynamobetrieb) u. schon gar keine Taschenlampe. empfehlen würde ich dir dann ne IXON....

Gruß Ralf

:lol: hä? wasn das für ein quatsch... eine lampe ist am mtb nicht nur zugelassen sondern vorgeschrieben, wie an jedem anderen fahrrad auch.

darüber hinaus gilt hier die ausnahmereglung, dass es bis zu einem gewicht von aktuell 13kg (13?) für ein mtb und 11kg (11?) für ein rennrad eine batteriebetriebene beleuchtung mit - stvzo-zulassung - sein darf.

aaaaaber, es wird wohl kaum ein grüner ne hängewaage dabei haben. außerdem sind sie schon glücklich, wenn das fahrgerät überhaupt leuchtet. hier schert sich echt kein schwein darum, ob die funzel nun irgend einen stempel hat... und das dürfte sich in den meisten gegenden ähnlich verhalten.
 
darüber hinaus gilt hier die ausnahmereglung, dass es bis zu einem gewicht von aktuell 13kg (13?) für ein mtb und 11kg (11?) für ein rennrad eine batteriebetriebene beleuchtung mit - stvzo-zulassung - sein darf.
Kannst Du das mit den 13 kg belegen?

Meines Wissens stand das in der Novellierung der entsprechenden Regelungen drin. Diese Novellierung ist aber vom Bundestag nicht beschlossen worden. Ergo ist der gesetzliche Stand wie bisher: nur (nicht näher definierte) Rennräder unter 11 kg sind von der Dynamobeleuchtungspflicht befreit. Es käme natürlich drauf an, daß mal jemand den Instanzenweg durchzieht und sein MTB ebenfalls als Rennrad (es ist ja ein Rad, um Rennen zu fahren) definieren läßt.
Und nein, ich mach's nicht. :D

E.
 
Hi muffinman,
mal ne Frage vorweg: Bist du schon mal nachts gefahren, ich meine wenns dunkel ist :eek:, im Wald, bei Neumond, 2-3 Stunden?
Also ne Lampe die Stvzo zugelassen ist, für den Wald, billig - gibts nicht!
Ich sag mal, stöber noch ein wenig im Forum, da gibts für alle Bereiche Vorschläge für Lampen u. überleg dir dann was du brauchst.
PS: Am MTB ist keine Lampe zugelassen (außer Dynamobetrieb) u. schon gar keine Taschenlampe. empfehlen würde ich dir dann ne IXON....

Gruß Ralf

Okay...
Nein, ich bin noch nie im dunkeln durch den Wald gefahren, da ich keine Lampe habe..
Es ist mir nicht so wichtig, ob es Stvzo zugelassen ist, dachte mir nur, dass ich beim Rücklicht keins bruache, was die Leute hinter mir unnötig blendet..
Also bräuchte ich:
- Einee vernünftige Lampe, die gut leuchtet, die für Nightrides geeignet und relativ günstig ist. Sie muss nicht Stzvzo zugelassen sein.
- Ein billiges Rücklicht, was nicht zu hässlich ist und nicht die anderen Verkehrsteilnehmer unnötig blendet.

Gruß Matze
 
Kannst Du das mit den 13 kg belegen?

Meines Wissens stand das in der Novellierung der entsprechenden Regelungen drin. Diese Novellierung ist aber vom Bundestag nicht beschlossen worden. Ergo ist der gesetzliche Stand wie bisher: nur (nicht näher definierte) Rennräder unter 11 kg sind von der Dynamobeleuchtungspflicht befreit. Es käme natürlich drauf an, daß mal jemand den Instanzenweg durchzieht und sein MTB ebenfalls als Rennrad (es ist ja ein Rad, um Rennen zu fahren) definieren läßt.
Und nein, ich mach's nicht. :D

E.

ach, ich dachte, es war schon beschlossen. nagut.

aber ich vertrete in der sache auch den standpunkt, dass ein mtb durchaus ein fahrrad für den renneinsatz ist. denn solange nur der terminus "rennrad" auftaucht, also weder konkret vom "straßenrennrad" noch unterscheidend von "rennrad" und "mountainbike" gesprochen wird, ist der allgemeinste fall anzunehmen. und der meint mit einem rennrad ein fahrrad was für den renneinsatz bestimmt oder geeignet ist. da stimmen mir doch alle zu, wa :D

(was aber alles nix daran ändert, dass "am mtb ist keine lampe zugelassen..." = "[am mtb ist jede lampe verboten]" quark ist.)
 
und der meint mit einem rennrad ein fahrrad was für den renneinsatz bestimmt oder geeignet ist. da stimmen mir doch alle zu, wa :D
Nein.
Der oder die Richter, die das zu entscheiden haben, treffen ihre Entscheidung nach der "allgemeinen Verkehrsanschauung" (hat nichts mit Straßenverkehr zu tun).

Er werden dir zwei Fragen gestellt, wenn du einem Richter ein MTB als Rennrad darzustellen versuchst:
- Wollen Sie mich verarschen?
- Wollen Sie Ihren Widerspruch zurückziehen?

Ein Richter wird das als Rennrad ansehen, was nach allgemeiner Verkehrsanschauung auch ein Rennrad ist. Nicht eins, dass bei Rennen zum Einsatz kommt. Dazu steht ihm auch die StVZO zur Seite. Die gilt nur für die Straße, diese Radrennen finden auch nur auf der Straße statt. Und auch das wird in der StVZO genau so dargestellt. Siehe hier, Abs. 12: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__67.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nein.
Der oder die Richter, die das zu entscheiden haben, treffen ihre Entscheidung nach der "allgemeinen Verkehrsanschauung" (hat nichts mit Straßenverkehr zu tun).

Er werden dir zwei Fragen gestellt, wenn du einem Richter ein MTB als Rennrad darzustellen versuchst:
- Wollen Sie mich verarschen?
- Wollen Sie Ihren Widerspruch zurückziehen?

Ein Richter wird das als Rennrad ansehen, was nach allgemeiner Verkehrsanschauung auch ein Rennrad ist. Nicht eins, dass bei Rennen zum Einsatz kommt. Dazu steht ihm auch die StVZO zur Seite. Die gilt nur für die Straße, diese Radrennen finden auch nur auf der Straße statt. Und auch das wird in der StVZO genau so dargestellt. Siehe hier, Abs. 12: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__67.html



1.
...da stimmen mir doch alle zu, wa [b ] :D [/b ]
...

2. dass die stvzo nur für die straße gilt ist eine sache, aber wo sie ausdrücklich regeln will was ein rennrad zu sein hat, ne andere. denn sie tut es nicht, jedenfalls nicht in §64.

dass die befreiung von regeln nur dann sinn ergäbe, wenn diese regeln andernfalls auch greifen könnten, stimmt wohl. also im konkreten:

(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.

ist nur sinnvoll, wenn die rennen von denen die rede ist auf der straße stattfinden können. niemand sagt, dass sie auf der straße stattfinden müssen. es ist lediglich von "rennen" die rede, und da die möglichkeit besteht, dass rennen auf straßen stattfinden, wird eben dieser spezielle fall auch von der stvzo behandelt. aber welcher art so ein "rennrad" zu sein hat, wird nicht beschrieben.
 
Und was für Fahrräder werden bei Straßenrennen gefahren? Kleiner Tipp, manche davon werden im Fernsehen übertragn.
 
das spielt an dieser stelle doch überhaupt keine rolle, da die vorschrift ja nur den teil abdeckt (abdecken muss), wo das rennrad auf eigentlich öffentlicher straße bewegt wird. sie sagt an keiner stelle dass ein rennen (komplett) auf der straße ausgetragen werden muss...

die streckenführung könnte zb auch "unreglementierte" waldabschnitte beinhalten und just aus dem wald heraus auf eine öffentliche straße ploppen (PLOPP!). plötzlich kann ein rennrad ein mtb-/straßenrennrad-crosser sein - alles nicht geregelt! wie ich schon schrieb, befasst sich die oben genannte regelung eben nur mit dem möglichen fall, dass ein, wie auch immer geartetes, rennrad innerhalb eines, wie auch immer gearteten, rennens formal öffentlichen straßenraum berollt.
 
keine ahnung, aber nach der allgemeinen formulierung des textes darf das eigentlich keine rolle spielen.

es ist ja nicht meine schuld, dass solche gesetzestexte mitunter verstaubte relikte vergangener zeiten sind, und heutige sachverhalte nicht mehr genau genug abbilden. ohne es genau zu wissen, kann ich mir denken, was damals ein rennrad sein sollte - das aber spielt eben keine rolle, weil ich ja nicht im damals lebe. eine rolle spielt dagegen, dass ein rennrad in der heutigen zeit, in der diese verstaubte vorschrift immer noch anwendung finden soll, sehr vieles sein kann.
 
Zurück