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Am MTB ist keine Lampe zugelassen (außer Dynamobetrieb) u. schon gar keine Taschenlampe. empfehlen würde ich dir dann ne IXON....
Gruß Ralf
Kannst Du das mit den 13 kg belegen?darüber hinaus gilt hier die ausnahmereglung, dass es bis zu einem gewicht von aktuell 13kg (13?) für ein mtb und 11kg (11?) für ein rennrad eine batteriebetriebene beleuchtung mit - stvzo-zulassung - sein darf.
Hi muffinman,
mal ne Frage vorweg: Bist du schon mal nachts gefahren, ich meine wenns dunkel ist, im Wald, bei Neumond, 2-3 Stunden?
Also ne Lampe die Stvzo zugelassen ist, für den Wald, billig - gibts nicht!
Ich sag mal, stöber noch ein wenig im Forum, da gibts für alle Bereiche Vorschläge für Lampen u. überleg dir dann was du brauchst.
PS: Am MTB ist keine Lampe zugelassen (außer Dynamobetrieb) u. schon gar keine Taschenlampe. empfehlen würde ich dir dann ne IXON....
Gruß Ralf
Kannst Du das mit den 13 kg belegen?
Meines Wissens stand das in der Novellierung der entsprechenden Regelungen drin. Diese Novellierung ist aber vom Bundestag nicht beschlossen worden. Ergo ist der gesetzliche Stand wie bisher: nur (nicht näher definierte) Rennräder unter 11 kg sind von der Dynamobeleuchtungspflicht befreit. Es käme natürlich drauf an, daß mal jemand den Instanzenweg durchzieht und sein MTB ebenfalls als Rennrad (es ist ja ein Rad, um Rennen zu fahren) definieren läßt.
Und nein, ich mach's nicht.
E.
Nein.und der meint mit einem rennrad ein fahrrad was für den renneinsatz bestimmt oder geeignet ist. da stimmen mir doch alle zu, wa![]()
Nein.
Der oder die Richter, die das zu entscheiden haben, treffen ihre Entscheidung nach der "allgemeinen Verkehrsanschauung" (hat nichts mit Straßenverkehr zu tun).
Er werden dir zwei Fragen gestellt, wenn du einem Richter ein MTB als Rennrad darzustellen versuchst:
- Wollen Sie mich verarschen?
- Wollen Sie Ihren Widerspruch zurückziehen?
Ein Richter wird das als Rennrad ansehen, was nach allgemeiner Verkehrsanschauung auch ein Rennrad ist. Nicht eins, dass bei Rennen zum Einsatz kommt. Dazu steht ihm auch die StVZO zur Seite. Die gilt nur für die Straße, diese Radrennen finden auch nur auf der Straße statt. Und auch das wird in der StVZO genau so dargestellt. Siehe hier, Abs. 12: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__67.html
...da stimmen mir doch alle zu, wa [b ][/b ]
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