Lupine-Konkurrent ab November

clumsy

YETI-Schlumpf
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Servus,

war heute im Karstadt Sport hier in München. Da waren von Busch&Müller Promotion-Leute da, die ihre neue Lampe vorgestellt haben (war auch schon auf der Eurobike: die Big Bang (siehe http://www.bumm.de )
Ist richtig hell und laut deren Aussagen sogar heller als Lupine-Leuchten. (er meinte 200lux bei 10m, ich weiß, sagt nicht viel aus).
Hat nen LiIonen Akku, der echt winzig ist und am vorbau montiert werden kann. Gas ist kein Xenon, sondern Argon.

Kosten soll das UVP 650 Euronen...

Bin mal gespannt ob das Ding alles halten kann, was es verspricht!
Hat übrigens auch ne StVZO-Zulassung...

clumsy
 
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Ist richtig hell und laut deren Aussagen sogar heller als Lupine-Leuchten. (er meinte 200lux bei 10m, ich weiß, sagt nicht viel aus).
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Kosten soll das UVP 650 Euronen
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Hat übrigens auch ne StVZO-Zulassung...
Die Präsentation zeugt aber von sehr viel Inkompetenz... :mad:
Bei so einer Firma würde ich nicht kaufen:rolleyes:
Zugelassen heißt ja max. 5.x Watt und das kommt sooo schnell nicht an 10Watt Xenon ran.

Der Nikolauzi
 
Auszug aus der STVZO

§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern.

(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.

(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.

(3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muss am Fahrrad so angebracht sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein.

(4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit

1. einer Schlussleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet,

2. mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und

3. einem mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler ausgerüstet sein. Die Schlussleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein.

(5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlussleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlussleuchte muss unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.

(6) Fahrradpedale müssen mit nach vom und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.

(7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit

1. mindestens zwei um 180° versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder

2. ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades

kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.

(8) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.

(9) Der Scheinwerfer und die Schlussleuchte nach Absatz 4 dürfen nur zusammen einschaltbar sein. Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit von Lichtmaschinenbetrieb auf Batteriebetrieb umschaltet (Standbeleuchtung), ist zulässig; in diesem Fall darf auch die Schlussleuchte allein leuchten.

(10) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden.

(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden;

2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;

3. Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;

4. anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlussleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlussleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.

(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.



Viele Grüße, Michael
 
Und jetzt markier mir mal die Stelle, in der die 5W stehen. Ich bin gespannt.

Ich seh da jedenfalls nur stehen, dass ein Dynamo *mindestens* 3W bei 6V erzeugen muss (wobei das auch nur die halbe Wahrheit ist, denn es gibt mindestens eine zugelassene dynamobetriebene Beleuchtungsanlage mit 12V und 6W) und für Batteriebeleuchtung steht da gar nix.

Erlaubt ist sie, wenn sie vom KBA zugelassen worden ist und die Voraussetzungen dazu stehen in irgendwelchen TAs (da gibts eine schöne Zusammenfassung hier). Relevant ist hier wohl hauptsächlich die TA23 wegen der Blendwerte. Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine 10W HID mit einer entsprechenden Optik diese Voraussetzungen erfüllen kann. Ich hab irgendwo gelesen, dass die Big Bang eine austauschbare bzw. umschaltbare Optik hat von Strasse auf rotationssymmetrisch (letzteres ist im Wald wohl besser) - stimmt das?

Die max. 5W sind ein Märchen, das sich wohl nur deshalb hartnäckig hält, weil die bisher hellste zugelassene Funzel die Mirage mit 5W war. Dass Batterieleuchten nur am Rennrad unter 11kg erlaubt sind und nicht am MTB ist allerdings kein Märchen. Wenns MTB <11kg wiegt ist man allerdings wohl in einer Grauzone, weil Rennrad nirgends venünftig definiert ist.
 
Nö, du hast nix überlesen. Da steht einfach nichts von einer Begrenzung nach oben. Du bist nur an die 6V gebunden! Da steht nämlich nichts von "mindestens". Der Dynamo oder die Batterie dürfen halt nur 6V haben.

Dies ist übrigens die Fassung vom April 2006, also wirklich aktuell.


Viele Grüße, Michael
 
wen interessiert denn wirklich die StVZO Ich will was sehen bei ner Tour im Wald...da ist mir alles andere reichlich egal
Busch&Müller anscheinend.

Es soll da noch mehr Leute geben, gibts immer mal wieder Threads zu. Im Wald ist StVZO weiterhin hinderlich, spricht dann für dich wohl gegen die Lampe, es sei denn man kann die Lampe wirklich wie Autolampen auf/abblenden(also nicht nur dimmen).
 
Nö, du hast nix überlesen. Da steht einfach nichts von einer Begrenzung nach oben. Du bist nur an die 6V gebunden! Da steht nämlich nichts von "mindestens". Der Dynamo oder die Batterie dürfen halt nur 6V haben.
Ja, das mit der Spannung stimmt tatsächlich. Wenn der Akku LiIon ist, wird er wohl gegen die Vorschrift verstoßen. In den TAs ist allerdings explizit von 12V die Rede, die ja lt. STVZO nicht erlaubt sein sollten. Ich vermute mal, das sollte mit der Gesetzesnovelle repariert werden, die ja vor gar nicht allzulanger Zeit endgültig abgelehnt wurde. Jetzt haben wir zwei sich widersprechende Gesetzestexte :confused:

Ich denke aber mal, dass man sich als User darauf verlassen können sollte, dass wenn die Lampe eine K-Nummer hat, man sie auch benutzen darf (natürlich nur am RR) - kann man ja nicht verlangen den Akku nachzumessen, ob er nun wirklich 6V hat.

Ich fand nur Nikolauzis Einwurf ziemlich daneben, dass er den Vorführern Inkompetenz unterstellt, während er selbst nicht allzuviel Ahnung von den Vorschriften hat. Ich traue Busch & Müller nicht zu, dass sie öffentlich Lügen verbreiten, denn auf ihrer Webseite steht, dass sie die Anforderungen der STVZO erfüllt. Ob sie nun schon eine Zulassung hat, steht da aber auch nicht. Ich würde aber stark vermuten, dass sie das hat, wenns die Bumm-Leute auf der Vorführung behaupten. Das ist IMO eine seriöse Firma.
 
Wie du selbst schreibst, zwischen "erfüllen" und "haben" liegt halt ein großer Unterschied. Mir persönlich ist es aber ziemlich egal ob Lampen diese Eigenschaft "haben" nun besitzen oder nicht. Ich wollte nur einfach mal die gesetzliche Lage aufzeigen um Diskussionen zu vermeiden.



Viele Grüße, Michael
 
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Ich fand nur Nikolauzis Einwurf ziemlich daneben, dass er den Vorführern Inkompetenz unterstellt, während er selbst nicht allzuviel Ahnung von den Vorschriften hat. Ich traue Busch & Müller nicht zu, dass sie öffentlich Lügen verbreiten, denn auf ihrer Webseite steht, dass sie die Anforderungen der STVZO erfüllt. Ob sie nun schon eine Zulassung hat, steht da aber auch nicht. Ich würde aber stark vermuten, dass sie das hat, wenns die Bumm-Leute auf der Vorführung behaupten. Das ist IMO eine seriöse Firma.

Wieso daneben?
Es gibt 6V/3W oder 12V/6.2W, die zulässig sind. Bei Batterielampen sind andere Spannungen zulässig. Das ist aber in irgendeiner passenden Vorschrift zu dem STVZO Paragraphen vorhanden. Finde den Text leider gerade nicht, habe auf die Schnelle nur Bezüge auf die entspr. Novelle von vor ein paar Jahren gefunden:
Z.B. http://ginkel.boerde.de/de-hpv/archive/2003/2003-10/1067418543000
"Auf der letzten Spezi hatten wir einen Prototyp des SAMSON20 vorgestellt,
der in 16"-20"-Laufrädern den Vorschriften für eine 12V-6.2W Lichtanlage
der geplanten StVZO-Novelle entspricht."
Die zitierten STVZO Texte sind ohnehin nicht korrekt, da es inzwischen z.B. auch Ausnahmen für LED Lampen mit 1W gibt, die dort nicht erwähnt werden...

Und wenn die Lampe zugelassen ist, muß sie in diesem Leistungsbereich liegen. Wenn sie dann heller als 10W Xenon ist, fällt mir nur noch Natrium ein, das über 100Lm/Watt bringen kann, allerdings gibt's da nur eine Zulassung in Belgien, wegen des gelben Lichts;)
Mein 1mW Laser bringt übrigens auch >200Lux auf 10m. Ist der nun heller, als die Lupine?!?

Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen, das zeugt von Inkompetenz. Und seit wann sind Werbeversprechen Lügen;)

Der Nikolauzi
 
@nikolauzi

Bist du dir da sicher? Ich habe nun eine ganze Weile gesucht, aber keine GÜLTIGEN Zusätze gefunden.


Viele Grüße, Michael
 
Ich denke mal, daß die sowohl den Flakscheinwerfer als auch die Ixon speed auch wenn nicht vorwiegend deshalb noch nicht ausliefern, weil die Zulassung noch läuft. Und für uns Endkunden ist es ziemlich wurscht, ob die zu einer wörtlichen Auslegung der StVZO passen oder nicht. Selbst für Firmen ist das zweitrangig. Entscheidend ist die offizielle Zulassung.

Wenn sie das Amt überzeugen können, daß die Lampe zum Geist der StVZO paßt, von wegen Anforderungen an Ausleuchtung und Blendfreiheit, dann ist das völlig ausreichend. Zugelassen ist zugelassen, da könnte sich ein Polizist noch so drüber aufregen. Allerdings ist ein Dynamolicht trotzdem weiter erforderlich, außer bei Rennrädern.

Letzterer Punkt ist womöglich die Krux dran. Muß ich den Flakscheinwerfer an einen Dynamo anschließen, auch wenn der die Leistung gar nicht herbringt, wenn ich kein Rennrad habe? Sonst wäre es ein "reines" Akkulicht. Als Ergänzung zum normalen Licht ganz nach StVZO wäre es ja sonst ein zweiter Scheinwerfer. Und eigentlich soll ein Rad nur einen haben. Egal, baut man sich endlich nen Rennlenker ans Mounty. ;)

ciao Christian
 
@nikolauzi

Bist du dir da sicher? Ich habe nun eine ganze Weile gesucht, aber keine GÜLTIGEN Zusätze gefunden.


Viele Grüße, Michael

Ich finde diesen Zusatz auch nicht mehr...
Aber da stehen halt die ganzen Dinge für die E-Zulassung drin, also die goes und no goes...
Für die ersten zugelassenen LED Lampen haben die das Ding sogar extra erweitert, weil es sonst nie eine Zulassung gegeben hätte.
Ich suche weiter... Das Internet ist einfach zu klein;):lol:

Der Nikolauzi

Edit: Das sieht schonmal ganz interessant aus, ist aber ein wenig viel...
http://www.enhydralutris.de/Fahrrad...fahrradscheinwerfer zulassung regelung welle"
 
@Nikolauzi

Kann es sein daß du hier etwas verwechselst?

z.B. E-Zulassung mit e-Zulassung mit STVZO?

E-Zulassung ist nicht gleichbedeutend mit "erlaubt nach STVZO" !


Viele Grüße, Michael
 
@Nikolauzi

Kann es sein daß du hier etwas verwechselst?

z.B. E-Zulassung mit e-Zulassung mit STVZO?

E-Zulassung ist nicht gleichbedeutend mit "erlaubt nach STVZO" !


Viele Grüße, Michael
Hi Micbu,
die Zulassung geschieht nach (hab den Link ja oben nachgereicht;)) TA23, so ab Seite 331 in dem PDF... Wow, ist das ausführlich:eek:
Zitat
"Die „Technische Anforderungen“ (TA) ergänzen die StVZO und beschreiben Anforderungen und
Prüfungen besonders von lichttechnischen Einrichtungen im Straßenverkehr. Die TAs sind Anlagen
zu § 22a StVZO. Die TAs werden nur auszugsweise wiedergegeben. Komplett sind sie angeblich
nur im Kommentar zu StVZO Kotlitz/Braun (Kirschbaumverlag) für schlappe 173 Euro erhältlich.
Im Hamburger Verbundkatalog ist nur eine „hochaktuelle “ Ausgabe von 1992 vorhanden, bei den
Preisen keinWunder. Aber wer sich auf die Hinterbein stellt, der erhält die ca. 116 Seiten umfassenden
TAs auch vom Ministerium (immer noch in Bonn) zugeschickt:=)"

Und ohne Zulassung nicht zulässig, oder habe ich da etwas falsch verstanden?!? Mir brummt der Schädel;)

Das ganze Dokument ist übrigens sehr lesenswert:daumen:

Der Nikolauzi
 
hab mir heute 2mal die mirage gekauft, aber so hell find ich die nicht....daher verkauf ich sie wieder...
dachte, dass 2mal 10W ausreichend sein sollten, aber irgendwie fühl ich mich damit zu unsicher.
 
das ist das übliche Problem: Weder Lux noch Watt sind ein Maß, mit dem sich Helligkeit beschreiben lässt.

2 mal 10 Watt sagt nur was über die Leistungsaufnahme aus.

Vergleiche mal:

20 Watt Lautsprecher ;)
20 Watt eines PKW Blinkers
20 Watt eines Baumarkt Halogenspots mit 35mm
20 Watt eines Baumarkt Halogenspots mit 50mm
20 Watt Decostar IRC
20 Watt HID
20 Watt LED (4 mal 5 Watt)

Das sind immer 20 Watt - und die Ergebnisse sind dermaßen unterschiedlich...
 
ja, stimm ich dir zu...
nur woher soll man dann wissen, was wirklich hell ist bzw. was wie ungefähr leuchtet?

ich werd nun wohl auf nightrides verzichten, da mir andere lösungen einfach zu teuer sind und selber bauen hab ich nicht die zeit und lust zu....

du bist doch unser lampenheld :) gibts sonst nix "günstiges" bis sagen wir 200-250€ max uasser Selbstbau? hab schon viele Lampen im Netz gefunden, aber die meisten, die was taugen sollen, kosten ab 370€ aufwärts...
 
zum Thema Kauflampen schweige ich mich lieber aus - alles was ich da sagen könnte würde nicht auf Erfahrung beruhen - und die Beschreibungen die im Netz stehen kannst Du auch selber lesen...

Die Mirage ist die einzige Lampe die man kaufen kann zu der ich Erfahrungen gesammelt habe - wenn auch zu der alten 20 Watt version. Das war damals übrigens der Grund für den ersten Prototypen der "Joerky-Lampe" und somit die letzte Kauflampe meinerseits :D
 
@nikolauzi

interessantes Dokument, aber leider kein amtlich gültiges. Dort wird nur der Vorschlag von 1998 erwähnt. Aktuell ist mir aber auch nach Recherche am Wochenende kein gültiger Zusatz begegnet. Hast du sonst noch eine Idee wo man das finden könnte?


Viele Grüße, Michael
 
ja, stimm ich dir zu...
nur woher soll man dann wissen, was wirklich hell ist bzw. was wie ungefähr leuchtet?

ich werd nun wohl auf nightrides verzichten, da mir andere lösungen einfach zu teuer sind und selber bauen hab ich nicht die zeit und lust zu....

du bist doch unser lampenheld :) gibts sonst nix "günstiges" bis sagen wir 200-250€ max uasser Selbstbau? hab schon viele Lampen im Netz gefunden, aber die meisten, die was taugen sollen, kosten ab 370€ aufwärts...

lupine passubio

kostet 300€ und macht prima licht, zwar nicht so extrem wie ne edison aber mehr als ausreichend.

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