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Guest
Frage an Dr. @Abragroll:
War schon wegbomben und falls nicht, warum nicht?
Spricht nichts dagegen

Bitte aber zuvor die AGB lesen und bei "Einwilligungserklärung" den Haken setzen - dann kann's losgehen

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Frage an Dr. @Abragroll:
War schon wegbomben und falls nicht, warum nicht?
AGB's ... es heißt AGB'sSpricht nichts dagegen.
Bitte aber zuvor die AGB lesen und bei "Einwilligungserklärung" den Haken setzen - dann kann's losgehen.
AGB's ... es heißt AGB's![]()
Und? Viele Hömes gemacht?Schulligung.
Bin wohl schon zu viel MTB's gefahren heute...
da ich beruflich unterwegs war, habe ich die rechnung erst am samstag 11.06. überweisen können,
Er hat fünf Tage nach Erhalt der Rechnung den Betrag überwiesen. Finde ich völlig korrekt. Nach meinen Erfahrungen ist das eher überpünktlich. Wer deswegen eine Mahnung verschickt, sollte keinen Versandhandel betreiben.Einfach mal pünktlich die Rechnungen zahlen dann hat man auch keinen Stress.
Kann sein, dass neben "schwul" jetzt auch "behindert" ein Schimpfwort ist - rumheulen tut nach meinem Empfinden eher der Typ mit der Mahnung.Behinderte Rumheulerei.
Wenn er nicht zuhause war, wie soll er die Rechnung, die bei der Ware zuhause liegt, zahlen können?Ja, und da wo du warst gab es weder Bank noch Internet. Behinderte Rumheulerei. Einfach mal pünktlich die Rechnungen zahlen dann hat man auch keinen Stress. Ist ja wie im Kindergarten.
Wenn er nicht zuhause war ...
AGB's ... es heißt AGB's
medizinisches Halbwissen
juristisches Halbwissen.
im Kindergarten.
fehlt noch Fliesentisch und Kleingartenhier ist so deutsch, da riechts direkt nach Kartoffelsalat.
So.Macht einmal medizinisches Halbwissen und einmal juristisches Halbwissen dann ein ganzes Forentrollwissen?
@MTB_Oldie : Ich bin nicht dein "Sch***ie"!blablupp das darf dem Verkäufer ziemlich egal sein, Sch****ie
Schnuggie, entspannen und produktiv arbeiten ist jetzt nicht dein Ding? Bleib mal locker und tu das was ich anstrebe.@MTB_Oldie : Ich bin nicht dein "Sch***ie"!Bitte löschen oder es gibt eine Meldung!
Außerdem hab ich auf den Beitrag von @--- geantwortet. Auf andere Fragestellungen bin ich nicht eingegangen.
Gleich am Beginn der Litanei eine Falschaussage . Wo führt das noch hin ( Habe aber zugegebenermaßen die weiteren Ausführungen des Hobbyjuristen aus Desinteresse geschwänzt )auch wenn maximal AGBs korrekt wäre
Hättest du mal weitergelesen, wäre dir aufgefallen Das du scheinbar der Hobbyist bist....Gleich am Beginn der Litanei eine Falschaussage . Wo führt das noch hin ( Habe aber zugegebenermaßen die weiteren Ausführungen des Hobbyjuristen aus Desinteresse geschwänzt )
Nur, dass ich das richtig verstehe: Du sagst auf der einen Seite, ein Hinweis auf AGB und die Prüfung derselbigen ergeben (nicht machen!) keinen Sinn, aber gleichzeitig gehst du davon aus, dass in den AGB sicherlich alles so geregelt wurde, dass die Frist nach dem Kalendertag bestimmt ist? Ergibt das aus den Augen eines Juristen Sinn? Ein klar denkender Mensch sieht darin einen Widerspruch.(...)
In Beitrag #12 wurde erstmals die AGB angesprochen. Der Hinweis auf die AGB macht keinen Sinn, da sie unstrittig nicht vorliegen.
(...)
Lt. SV ist davon auszugehen, dass durch das Rechtsgeschäft (Kaufvertrag) eine entsprechende Bestimmung zum Verzug vorhanden ist und auch der Schuldner, u.a. auch durch Kenntnisnahme der AGB, entsprechend zugestimmt hat.
(...)
hallo zusammen,
ich habe am montag den 06.06. ein paket erhalten, das rechnungsdatum der enthaltenen ware war freitag der 03.06. auf der rechnung stand, dass die rechnung am 10.06. fällig ist und es keiner weiterer schreiben bedarf, um mich in verzug zu setzen.
da ich beruflich unterwegs war, habe ich die rechnung erst am samstag 11.06. überweisen können, das geld wurde am montag, 13.06. abgebucht. diese woche erhielt ich eine mahnung incl. gebühren, die auf den 14.06. datiert ist.
meine fragen:
zeitraum:
gibt es eine mindestfrist die einem zur bezahlung eingeräumt werden muss? montag (abend) paket in empfang genommen und freitag soll das geld da sein? bißchen kurz... finde ich
zahlungszielfestlegung:
darf einseitig ein so kurzes zahlungsziel einfach festgelegt werden? ich hab mich durch die literatur gewühlt, aber da wird man als laie nicht schlau drauß
kosten:
reicht der hinweis auf den fälligkeitstermin, damit bereits die 1. mahnung mit mahngebühren kommt? oder muss diese nicht grds. kostenlos sein? wenn ja, welcher § regelt das?
danke für eure hilfe!!
Entspricht es juristischer Vorgehensweise, dann an einer Stelle ihr Vorliegen mit einem bestimmten Inhalt zu unterstellen und sie im Übrigen so zu behandeln, als gäbe es sie nicht? Oder würde man vielleicht versuchen, den Sachverhalt weiter aufzuklären?Es macht m.E. keinen Sinn Paragraphen zu prüfen, die man lt. SV überhaupt nicht prüfen kann. Das entspricht im Übrigen auch der juristischen Vorgehensweise.