Der "alte" Streckenverlauf an dieser Stelle wird nicht mehr aufgemacht, da man sonst einen Unfall mit den Leuten die den großen Kicker (Roadgap) springen riskiert... die neue steile Stelle musste so sein, da man sonst zu viele Bäume fällen müsste. (schweres Deutsch)
Ha HA und morgen kommt die RAG und der RVR und machen alles zu.
Je höher die Sprünge werden und um so weniger die Strecke über Chickenways (um)befahrbar ist, um so früher wird das kommen.
Ihr könnt euch zwar auf den Satz berufen der auf allen Schautafeln steht: "Die Halde Haniel bietet Freizeitmöglichkeiten jeglicher Art ob Naturfreund, Sportler.......für jeden ist etwas dabei," (das ist schon fast ein Freibrief, aber es muss erkennbar bleiben was kommt)
https://www.komoot.de/highlight/76186
Zu mindest wird die Halde damit öffentlicher Raum und die RAG kann sich nicht mehr auf das Hausrecht berufen, was auch am fehlenden Zaun oder Graben scheitert. Denn die Halde kann von jedem betreten und befahren werden, ohne eine Beziehung zur RAG zu haben.
Verantwortung ist gefragt, wer baut muss auch daran denken das Leute da fahren, die nicht wissen was kommt. (Schilder....)
Wer anderen eine Grube gräbt und es verletzt sich jemand, der wird zur Verantwortung gezogen.(über dieses Forum seit ihr schneller zu finden, wenn es darauf ankommt, wie ihr denkt)
Immer einfach bauen ohne Erlaubnis und dann bestimmen was erlaubt und was verboten ist, zeugt von einem sehr ungewöhnlichen Rechtsverständnis.
Ja auch die RAG, die seit 14 Jahren einfach ignoriert, das hier ein Strecke, die richtig gepflegt und gekennzeichnet wird her muss, ist an der Situation nicht unbeteiligt.
Selbst eine Strecke ähnlich wie Wanderwege die keine Zusätzliche Verkehrssicherungspflicht erzeugen wird illegaler weise blockiert.
Wie auch die Stadt, die sich auch nicht durchsetzt.
Wer wissen will was ich mit dem Durchsetzten der Stadt meine muss das hier lesen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...u=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=berghalden#det0
Am besten 4.4
".....Jeder Schüttabschnitt, der 10 Jahre nicht überschreiten soll,...."
und 4.4.3
während der Laufzeit der Halde (Teilfreigabe) genutzt werden können."
Somit handelt man auch bei der 2 Halde auch wieder falsch.
Laut Info Tafel sollte die Schüttung 2012 beendet sein.....wenn die Strecke zu gemacht wird könnte man sich nach gut 7+Jahren auf ein Gewohnheitsrecht berufen, aber alles nur wenn man Vernünftig handelt und Strecken sicher baut.