Neue Garmin Varia Vue StVZO: Frontlicht trifft 4K-Dashcam

Das stimmt, sollte mindestens so lange halten, wie der Computer selbst.
Das man die Tagesausfahrt mit festhalten kann.
Wird wohl was für Pendler sein.
Gut gelöst, der GoPro Halter und kein neuer Custom Halter.
Was gibt es den eigentlich noch so für coole, kleine kompakte Kameras für eine Ratour zum Fotos machen?
Hat da jemand was gescheides am Start?
 
4 Stunden Akkulaufzeit finde ich etwas kurz.

Sehe ich auch so. Träumchen bei so einem Produkt wäre ja ein entnehmbarer Akku. Ab Release dann zwei Versionen: kleiner leichter Akku oder mehr Laufzeit und Gewicht. Jeder kann wählen wie er mag.
Hätte ich übrigens auch beim Smartphone gerne.

Die ca. 6 Stunden vom Garmin Varia reichen mir auf längeren Touren auch schon nicht.

Da lobe ich mir mein Varia 515 im Blinkmodus. Das hält gut 15 Stunden durch. Und jedes Mal wenn ich ein Anderes im Straßenverkehr sehe, freue ich mich über die gute Sichtbarkeit.
 
Das stimmt, sollte mindestens so lange halten, wie der Computer selbst.
Das man die Tagesausfahrt mit festhalten kann.
Wird wohl was für Pendler sein.
Gut gelöst, der GoPro Halter und kein neuer Custom Halter.
Was gibt es den eigentlich noch so für coole, kleine kompakte Kameras für eine Ratour zum Fotos machen?
Hat da jemand was gescheides am Start?
Ricoh GRiii
 
Wie verhält es sich eigentlich von der rechtlichen Seite her? Wäre im Falle eines Unfalls, das Bildmaterial der Dashcam überhaupt legal nutzbar?
Oder reicht die Aufnahme lediglich dazu, am Stammtisch seinen Unmut über XY kundzutun?

Vielleicht kennt sich jemand mit den aktuellen Regularien aus und kann mehr dazu sagen.
 
Wie verhält es sich eigentlich von der rechtlichen Seite her? Wäre im Falle eines Unfalls, das Bildmaterial der Dashcam überhaupt legal nutzbar?
Oder reicht die Aufnahme lediglich dazu, am Stammtisch seinen Unmut über XY kundzutun?

Vielleicht kennt sich jemand mit den aktuellen Regularien aus und kann mehr dazu sagen.
Ist doch beim KfZ auch schon lange erlaubt. Warum sollte es beim Fahrrad anders sein. Erlaubt ist jedoch nur, wenn die Dateien immer wieder gelöscht werden sobald die Karte voll ist.
Und jetzt mal ganz ehrlich, wenn interessiert was erlaubt ist? Kontrolliert wird doch eh nichts.
 
Da gibt es doch sicher günstige Action Cams die auch GPS haben und gut ist. Schon verrückt was an Kohle verlangt wird für Dashcams.
Beim Auto das gleiche. 4k, 30fps und nur bei perfektem Wetter kannst auch nur ansatzweise was erkennen. Zumal eine Linse totaler Quatsch ist.
 
Da gibt es doch sicher günstige Action Cams die auch GPS haben und gut ist. Schon verrückt was an Kohle verlangt wird für Dashcams.
Beim Auto das gleiche. 4k, 30fps und nur bei perfektem Wetter kannst auch nur ansatzweise was erkennen. Zumal eine Linse totaler Quatsch ist.
Meine Nachgerüstete Garmin Dashcam X210 macht auch nur mit 1 Linse einen guten Job.
Da spiegelt nix und auch bei Nacht sehen die Aufnahmen Top aus :daumen:
Lieber haben und nicht brauchen, als .................. 🤞
 
Meine Nachgerüstete Garmin Dashcam X210 macht auch nur mit 1 Linse einen guten Job.
Da spiegelt nix und auch bei Nacht sehen die Aufnahmen Top aus :daumen:
Lieber haben und nicht brauchen, als .................. 🤞
Selbst deutlich teurere Dashcams liefern in Tests eigentlich nur mangelhaftes Material ab. Zu glauben, die günstigere von Garmin wäre da besser fällt mir da eher schwer. Zumal es rein technisch mit einer Linse einfach unmöglich ist. Eine Linse ist immer ein Kompromiss.
 
165 Lumen, das ist etwas weniger als eine Sigma Aura 80 - mir wäre das am Rad deutlich zu dunkel :/
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbst deutlich teurere Dashcams liefern in Tests eigentlich nur mangelhaftes Material ab. Zu glauben, die günstigere von Garmin wäre da besser fällt mir da eher schwer. Zumal es rein technisch mit einer Linse einfach unmöglich ist. Eine Linse ist immer ein Kompromiss.
Glauben ist schön und gut - Wissen durch Erfahrung ist besser :D
 
Wie verhält es sich eigentlich von der rechtlichen Seite her? Wäre im Falle eines Unfalls, das Bildmaterial der Dashcam überhaupt legal nutzbar?
Oder reicht die Aufnahme lediglich dazu, am Stammtisch seinen Unmut über XY kundzutun?

Vielleicht kennt sich jemand mit den aktuellen Regularien aus und kann mehr dazu sagen.

Erlaubnis zur Nutzung


Du darfst mit dem Fahrrad eine Kamera nutzen, solange du nicht dauerhaft ohne konkreten Anlass filmst. Das Problem ist weniger die Kamera selbst, sondern wie lange und was genau du aufnimmst.


  • Zulässig: Aufzeichnung konkreter Ereignisse, z. B. bei einem gefährlichen Überholmanöver oder unmittelbar vor/nach einem Unfall.
  • Problematisch: Dauerhafte, stundenlange Aufzeichnungen des öffentlichen Verkehrsraums aus Neugier oder zum „Archivieren“.



⚖️


Die Verwertbarkeit hängt vom Einzelfall ab. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, 15.05.2018 – VI ZR 233/17) ist eine Dashcam-Aufnahme grundsätzlich als Beweismittel im Zivilprozess zulässig, auch wenn sie datenschutzrechtlich problematisch sein kann.


Das bedeutet konkret:​


  • Gerichte dürfen Dashcam-Aufnahmen verwerten, wenn der Zweck (z. B. Unfallaufklärung) schwerer wiegt als der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Dritter.
  • Die Entscheidung liegt im Ermessen des Gerichts, es gibt keinen automatischen Ausschluss.



🔒 Datenschutz-Hinweis​


Nach der DSGVO ist das Filmen anderer Verkehrsteilnehmer eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Du musst also sicherstellen, dass du:


  • keine permanenten Aufnahmen machst, sondern ggf. mit automatischer Überschreibung (Loop-Funktion),
  • die Aufnahmen nicht veröffentlichst, z. B. in sozialen Medien,
  • die Daten nur für den konkreten Zweck eines möglichen Beweisverfahrens nutzt.



📝 Fazit​


Ja, du darfst grundsätzlich mit einer Dashcam auf dem Fahrrad filmen, wenn:


  • du datensparsam filmst (z. B. kurze Clips, nicht permanent),
  • du keine Aufnahmen veröffentlichst,
  • du die Kamera zur eigenen Sicherheit nutzt (z. B. bei riskanten Strecken oder Pendelfahrten),
  • und du weißt, dass die Aufnahme im Streitfall unter Umständen als Beweismittel zulässig ist, aber kein Rechtsanspruch darauf besteht.
 
Wie verhält es sich eigentlich von der rechtlichen Seite her? Wäre im Falle eines Unfalls, das Bildmaterial der Dashcam überhaupt legal nutzbar?
Aufzeichen ist zumindest fragwürdig.
Nutzung vor Gericht ist aber nicht generell verboten. Das wird gerne verwechselt, wir haben hier in Deutschland keine "Fruit of the poisoned tree" Regelung die wir aus amerikanischen Krimis kennen. Wer also ankommt und behauptet Dashcams seien legal weil es ein Urteil gibt in dem die ausgewertet wurden, zieht hier die falschen Schlüsse.

Die Dashcamaufzeichnungen, die mir über den Weg laufen, demonstrieren meist nur, dass der Besitzer der Dashcam fährt wie der letzte Idiot. Ob mit Auto oder Fahrrad ist dabei egal und warum das so ist, kann sich jeder selbst überlegen. Erzwingen der Vorfahrt endet übrigens in Teilschuld.
 
Du darfst mit dem Fahrrad eine Kamera nutzen, solange du nicht dauerhaft ohne konkreten Anlass filmst. Das Problem ist weniger die Kamera selbst, sondern wie lange und was genau du aufnimmst.
Diese 2 Sätze widersprechen sich. Du filmst dauerhaft und ohne konkreten Anlass. Die Tatsache dass du es nach 5 Minuten wieder löschst, macht das nicht ungeschehen.

Praktisch sind die Strafen zu gering und der Verfolgungsdruck nicht da. Daher macht es einfach jeder der will und hat meist nichts zu befürchten.
 
Diese 2 Sätze widersprechen sich. Du filmst dauerhaft und ohne konkreten Anlass. Die Tatsache dass du es nach 5 Minuten wieder löschst, macht das nicht ungeschehen.

Praktisch sind die Strafen zu gering und der Verfolgungsdruck nicht da. Daher macht es einfach jeder der will und hat meist nichts zu befürchten.
Hast du da mal eine Quelle zu? Also zu den Strafen? Habe ich im ADAC Beitrag irgendwie nicht gefunden, da sind aber allgemein auch eher wenig Quellen drin.
 
Hast du da mal eine Quelle zu? Also zu den Strafen?
Das hier ging durch die Presse.

Auch wenn es zurück gezogen wurde und Falschparker fotografieren wohl grundsätzlich erlaubt ist, waren es eben nur 100 Euro Strafe.

Irgendwo in Bayern musste einer 200 Euro abdrücken, weil er filmend durch die Landschaft gefahren ist und Falschparker angezeigt hat. Das Urteil finde ich aber nicht mehr.

Also wenn du dich maximal verhaltensgestört zeigst und dein Leben mit fotografieren von Falschparkern verbringst, dann sind es nur 100 Euro. Da denke ich das du In der Praxis filmen kannst soviel du willst. Verfolgungsdruck nahe Null und 100 Euro eher lächerlich. Da kostet die Kamera ja das fünffache.
 
Ich hab mein varia so eingestellt das es nur aufnimmt wenn das Radar was erfasst.
Ich auch, und möchte nicht mehr ohne. Das Bild von vorne Ware wirklich super in Fälle sowie bei mir letzte Woche. Durfte es mich mal erwischen, dann ist wenigstens sichtbar wer mich umgebracht hat.




Image




 
Aufzeichen ist zumindest fragwürdig.
Nutzung vor Gericht ist aber nicht generell verboten. Das wird gerne verwechselt, wir haben hier in Deutschland keine "Fruit of the poisoned tree" Regelung die wir aus amerikanischen Krimis kennen. Wer also ankommt und behauptet Dashcams seien legal weil es ein Urteil gibt in dem die ausgewertet wurden, zieht hier die falschen Schlüsse.

Die Dashcamaufzeichnungen, die mir über den Weg laufen, demonstrieren meist nur, dass der Besitzer der Dashcam fährt wie der letzte Idiot. Ob mit Auto oder Fahrrad ist dabei egal und warum das so ist, kann sich jeder selbst überlegen. Erzwingen der Vorfahrt endet übrigens in Teilschuld.
Dummes gelaber und sonst nix. Mir ist neulich jemand vors Auto gesprungen und beim ausweichen hat mir der Partner der Person ins Auto getreten. Eine Dashcam hat man weil jeder Depp einen Führerschein bekommt und immer mehr bekloppte unterwegs sind. Und das es bei den Seiten, wo Dashcam Videos veröffentlicht werden auch immer Idioten dabei sind, die einsenden obwohl sie selber Schuld sind ändert nichts an den Tatsachen.
Wo der Staat versagt muss man sich eben selber drum kümmern.
 
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