Neue StVO-Regeln ab Ende April: Radfahren soll sicherer werden

Neue StVO-Regeln ab Ende April: Radfahren soll sicherer werden

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Am 28. April tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Neben höheren Strafen für Autofahrer gibt es auch diverse Neuerungen für Radfahrer. Wir haben hier die neuen Vorschriften in der Übersicht.

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Neue StVO-Regeln ab Ende April: Radfahren soll sicherer werden
 
so streng wird das dann doch hoffentlich nie ausgelegt, da wäre ja kein Autoverkehr mehr möglich

Du musst innerhalb des einsehbaren Bereichs dazu in der Lage sein zu bremsen. Und wenn der einsehbare bereich nur einen Meter lang ist, dann musst du deine Geschwindigkeit anpassen.
Die Praxis ist das nicht, nur reine Glückssache, dass nicht mehr passiert.

Die Teilschuld kann dann wegfallen, wenn alle Optionen auf Rücksicht getroffen wurden, also z.B. in dein bereits stehendes Auto das Kind mit Fahrrad dennoch reinfährt - allerdings kommt es z.b. auch drauf an wie alt das Kind ist.
Auch kommts drauf an was du grade vorhast. So ist das Gradeausfahren noch harmlos, aber wenn du parkst oder wendest sind das "besondere Gefahrensituationen" in denen du noch mehr drauf achten musst niemanden, und verhält er sich noch so doof, gefährdest


Fahren um Recht zu haben sorgt halt nur für vermeidbare Unfälle, und landet das ganze vor Gericht muss man feststellen: Richter schließen lieber einen Vergleich mit Teilschuld, als ein Urteil samt begründung zu schreiben.
 
Du musst innerhalb des einsehbaren Bereichs dazu in der Lage sein zu bremsen. Und wenn der einsehbare bereich nur einen Meter lang ist, dann musst du deine Geschwindigkeit anpassen.
Die Praxis ist das nicht, nur reine Glückssache, dass nicht mehr passiert

wie gesagt, das stimmt einfach nicht und würde auch keinerlei Sinn ergeben. Überleg dir mal wie langsam du dann an Kreuzungen fahren müsstest, da immer ein Motorradfahrer von rechts mit 70 km/h kommen könnte und die Ampel ignorieren kann. Überholst du auf der Autobahn nur mit 5 km/h Unterschied? Falls nicht, das Auto neben dir kann nach links ziehen und du nicht rechtzeitig bremsen, nach deiner Logik dann also deine Schuld.
 
wie gesagt, das stimmt einfach nicht und würde auch keinerlei Sinn ergeben. Überleg dir mal wie langsam du dann an Kreuzungen fahren müsstest, da immer ein Motorradfahrer von rechts mit 70 km/h kommen könnte und die Ampel ignorieren kann. Überholst du auf der Autobahn nur mit 5 km/h Unterschied? Falls nicht, das Auto neben dir kann nach links ziehen und du nicht rechtzeitig bremsen, nach deiner Logik dann also deine Schuld.
StVO §3 (1) 4
"Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann."

Edit:
Dass es dabei sinnvoll ist, auch abzuwägen, welche anderen, sich in Bewegung befindlichen Verkerhsteilnehmer in diese übersehbare Strecke einfahren könnten, muss ich glaube ich nicht erklären, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
StVO §3 (1) 4
"Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann."

Edit:
Dass es dabei sinnvoll ist, auch abzuwägen, welche anderen, sich in Bewegung befindlichen Verkerhsteilnehmer in diese übersehbare Strecke einfahren könnten, muss ich glaube ich nicht erklären, oder?

dabei geht es um die eigene Strecke, nicht wie weiter oben behauptet auch einmündende Wege. Also wenn du auf eine Kurve zufährst, musst du innerhalb des für dich sichtbaren Bereiches zum halten kommen können. Das ist doch auch leicht nachvollziehbar, denn wenn im nicht einsehbaren Bereich ein Mähdrescher steht, hast du ein Problem.

das hat aber rein gar nichts damit zu tun, dass ein Kind zwischen Autos herauslaufen könnte
 
dabei geht es um die eigene Strecke, nicht wie weiter oben behauptet auch einmündende Wege. Also wenn du auf eine Kurve zufährst, musst du innerhalb des für dich sichtbaren Bereiches zum halten kommen können. Das ist doch auch leicht nachvollziehbar, denn wenn im nicht einsehbaren Bereich ein Mähdrescher steht, hast du ein Problem.

das hat aber rein gar nichts damit zu tun, dass ein Kind zwischen Autos herauslaufen könnte
Siehe mein Edit.
 
Betrifft nur Verwender des motorisierten Verkehrs...
ist mir schon irgendwie klar, nur brauchen wir das hier doch nicht kilometerweit auswalzen - stattdessen in den Wald zum Radfahren gehen ist doch viel besser...

aber doch noch mal (etwas) ernsthaft:
muss man sich über die Sinnhaftigkeit (oder Unsinnigkeit) vieler Regeln im Straßenverkehr + deren Auslegung + Anwendung noch Illusionen machen?!?
 

Abzuwägen schon, aber du kannst niemals fordern, dass man mit allem rechnen muss. Da könnten wir noch nicht einmal mehr U Bahnen betreiben, da kann auch etwas / jemand davor fallen. Oder Züge, läuft der Fernverkehr dann nur noch mit 30 km/h? Was schätzt du denn, wie schnell du fahren darfst, um ein Kind nicht zu erwischen, dass direkt vor dir zwischen parkenden Autos rausläuft? Ich tippe auf unter 10 km/h.
 
Abzuwägen schon, aber du kannst niemals fordern, dass man mit allem rechnen muss. Da könnten wir noch nicht einmal mehr U Bahnen betreiben, da kann auch etwas / jemand davor fallen. Oder Züge, läuft der Fernverkehr dann nur noch mit 30 km/h? Was schätzt du denn, wie schnell du fahren darfst, um ein Kind nicht zu erwischen, dass direkt vor dir zwischen parkenden Autos rausläuft? Ich tippe auf unter 10 km/h.
Daher ist man angehalten, aufmerksam und mit einem ausreichenden Abstand zu parkenden Fahrzeugen zu fahren. Je größer der Abstand gewählt werden kann, desto länger ist deine mögliche Zeit, das Kind visuell zu erfassen und zu handeln.
Ist doch mit Abstand zum Vordermann das gleiche in Grün.
Wenn du hinten drauf fährst, bist du schuld, weil du nicht genug Abstand eingehalten hast.
Aber wer hält auf der Autobahn schon genug Abstand nach vorne, sodass er bei einer Vollbremsung eine Kollision vermeiden kann?
Selbst wenn du diesen Abstand bei Tempo 130 km/h halten würdest, käm alle Nase lang ein Schlauer von rechts und fährt in die Lücke.

Das "Schöne" an deutschem Recht ist doch, dass es meist garnicht so präzise ist.
Vieles ist Auslegungssache, so wie der Richter dann grad Laune hat.
Der Spielraum, dich zu "ficken" ist jedoch oft genug da.
 
Auf der anderen Seite wird selbst dem hinterhältigsten Dummtrottel oft ermöglicht, sich für 'schuldunfähig' zu erklären. Wobei 'Schuldunfähigkeit' eines Täters schon ein Witz für sich ist.

Das muss sich wohl ein Lobbyist aus der Klappse ausgedacht haben, so als Konjunkturpaket. :D
Der ist dann wahrscheinlich auch 'schuldunfähig'. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Abzuwägen schon, aber du kannst niemals fordern, dass man mit allem rechnen muss. Da könnten wir noch nicht einmal mehr U Bahnen betreiben, da kann auch etwas / jemand davor fallen. Oder Züge, läuft der Fernverkehr dann nur noch mit 30 km/h? Was schätzt du denn, wie schnell du fahren darfst, um ein Kind nicht zu erwischen, dass direkt vor dir zwischen parkenden Autos rausläuft? Ich tippe auf unter 10 km/h.
Das ist das Problem der heutigen Gesellschaft: der Paragraph wurde damals absichtlich so grob gefasst "Pass' gefälligst auf, wenn du dich im Straßenverkehr bewegst!!!", um die grundsätzliche Geisteshaltung festzulegen, mit der man sich am Verkehr beteiligen sollte, zu sensibilisieren und notfalls eben bei groben Verstößen einen zusätzlichen Hebel zur Hand zu haben. Was wird heute draus gemacht? "Man kann sich ja gar nicht exakt daran halten, wie blöd ist das denn bitte?!?". Buchstaben eines Gesetzes werden über den Geist, der hinter dem Gesetz steht, erhoben.
 
Das ist das Problem der heutigen Gesellschaft: der Paragraph wurde damals absichtlich so grob gefasst "Pass' gefälligst auf, wenn du dich im Straßenverkehr bewegst!!!", um die grundsätzliche Geisteshaltung festzulegen, mit der man sich am Verkehr beteiligen sollte, zu sensibilisieren und notfalls eben bei groben Verstößen einen zusätzlichen Hebel zur Hand zu haben. Was wird heute draus gemacht? "Man kann sich ja gar nicht exakt daran halten, wie blöd ist das denn bitte?!?". Buchstaben eines Gesetzes werden über den Geist, der hinter dem Gesetz steht, erhoben.

Das ist nicht grob gefasst, das ist völlig eindeutig und sollte den meisten spätestens ab der Fahrschule bekannt sein. Das kannst du mir glauben, du kannst andere Verkehrsrechtsanwälte fragen oder dir Urteile dazu anschauen oder es falsch auslegen. Die Diskussion ist doch überflüssig, schauen wir lieber, dass jeder Verkehrsteilnehmer sich vernünftig verhält und v a die, die besonders viel Schaden anrichten, Rafdahrer nicht mehr so Überholen als wären sie Kanonenfutter :)

seht ihr einen Sinn in Dashcams am Rad? Für mich spricht nur das Gewicht, fehlende Durchsetzbarkeit vor Gericht dagegen

Edit: und nebenbei, auch bei der Auslegung muss der Autofahrer oft dran glauben, denn das Geschwindigkeitslimit ist natürlich trotzdem einzuhalten. Wenn der jetzt bei 50 km/h Limit 75 führt und einen einbiegenden Verkehrsteilnehmer übersieht, dann gibt es selbst dann eine Teilschuld, wenn der andere bei Rot gefahren ist ;)
 
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