Mr Cannondale
fahr mal hunnerd
Ich bin immer davon ausgegangen, das der Wald nach Einbruch der Dämmerung verlassen werden muß: Jetzt habe ich mir mal das Landeswaldgesetz durchgelesen und nichts dergleichen gefunden.
Also steht dem Night Ride nichts mehr im Weg: oder ist jemand anderer Meinung?
Siehe Landeswaldgesetz Absatz &, hier der Link
http://www.mufv.rlp.de/fileadmin/img/inhalte/allgemein/Umweltrecht/Recht_Abteilung_105/105_790-1.pdf
Also steht dem Night Ride nichts mehr im Weg: oder ist jemand anderer Meinung?
Siehe Landeswaldgesetz Absatz &, hier der Link
http://www.mufv.rlp.de/fileadmin/img/inhalte/allgemein/Umweltrecht/Recht_Abteilung_105/105_790-1.pdf