Nightride eigentlich erlaubt?

Neue Wissenschaftliche Untersuchungen haben festgestellt, das unsere Wildtiere auch eine art Winterschlaf machen: Um Energie zu sparen wird die Körpertemperatur gesenkt, die Beine weniger durchblutet und Bewegung extrem eingeschränkt. Der Puls fällt und alles läuft auf Sparflamme.
So denn alles gut geht kommt mit den letzten Fettreserven das erste Grün im März hoch. Bei nem langen Winter bis in denApril und entsprechend spätem Grün verhungern die schwächsten. Das ist Natur.
Nun das Problem: fühlen sich die Tiere in der Winterruhezeit gestört, so wird der Organismus für die Flucht wieder voll aktiviert. Das kostet Energie, die evtl. kurz vor Schluss fehlt. Dann verhungerts evtl. wegen der Störungen im Dezember, aber erst im März...
Was ist denn daran neu?
Ich hätte mir von einer neuen wissenschaftlichen Untersuchung mal eine Aussage gewünscht, ob das Wild einen Unterschied zwischen Störungen am Tag oder in der Nacht macht. Sollte es keinen Unterscheid machen und jedesmal gestört werden und somit an seine eingelagerten Energiereserven gehen müssen, dann gibt es doch eigentlich nur zwei Möglichkeiten: komplett den Wald meiden, unabhängig von der Betätigung, oder es macht keinen Unterschied ob bei Tageslicht oder bei Dunkelheit.




... damit der Köder pinkeln kann...

Neues Feindbild?
 
Ich kann dieses Geweine um das Wild wirklich nicht nachvollziehen. Wenn es noch Wölfe, Luchse und Bären gäbe, würde das Wild ständig gestört und die Schwächsten würden auf der Strecke bleiben. Und das muß auch so sein, weil sich das Wild ansonsten ungehemmt vermehren und den Wald schädigen würde. Ich weiß nicht, was die Veröffentlicher solcher Studen genau aussagen wollen. Daß sich soooooo viele Mountainbiker/Wanderer/Reiter/Skiläufer in der Finsternis ständig im Wald rumtreiben und das Wild aufscheuchen? Mit Verlaub: Das ist absoluter Blödsinn! Man kann an den Spuren im Schnee genau beobachten, daß im Winter weite Bereiche des Waldes nicht von Erholungssuchenden genutzt werden. Und schon gar nicht nachts. Die einzigen, die Nachts das Wild aufscheuchen sind die Jäger, die mit ihren Geländewagen zu jeder Tages- und Nachtzeit durch den Wald fahren "müssen". Wahlweise Forstarbeiter etc. Im Winter sind bei uns mehr Kraftfahrzeuge im Wald unterwegs als böse böse Mountainbiker. Bevor man die erste MTB-Spur im Schnee sieht, sind schon mehrere KFZ über die Forstwege gefahren!
 
Die Tiere passen sich an.
Man glaubt nicht was für Tierarten inzwischen in der Stadt heimisch geworden sind.
Vögeln, Madern, Füchse, teilweise sogar Wildschweine, ...

Rehe sehe ich in unseren Wäldern inzwischen bei Tagtouren genauso häufig wie bei Nachttouren.
Diese bleiben meist 2-3 Meter neben den Weg stehen und schauen einen neugierig an.
Wildschweine kennen eh keine Furcht, da bin ich derjeniger der Schiess hat.

Gefüttert wird natürlich auch im Winter.
Schliesslich wollen Jäger was für Geld geboten bekommen.


Es gibt keinen Grund nachts den Wald fern zu bleiben.
Wird sind ja schliesslich nicht im feudalen Österreich.
 
Nightride ja, aber mit Bedacht.
Ich sehe hier oft Wild im Scheinwerferkegel in ca. 30m+ wenn ich nachts im Naherholungsgebiet jogge, daher verlasse ich die normalen Wege nicht. Auch um im Falle einer Verletzung nicht noch mehr Probleme zu bekommen.
Wild hat nun mal seine Ruhezonen, diese sollte man respektieren und seine Tour entsprechend anpassen. Ich will nachts auch meine Ruhe und keine Biker/Walker/Jogger oder sonstwas in meinem Schlafzimmer haben.
Man kann auch einfach mal Jäger oder Förster ansprechen und freundlich fragen und das Gespräch suchen. Einige wären erstaunt was man mit Freundlichkeit alles erreichen kann.

Bas
 
Mit normalen Arbeitszeiten, Feierabendverkehr, Umziehen, Weg zum Wald etc. bleibt einem bei Sonnenuntergang um 16:30 doch gar nix anderes übrig, als "Nightride"? Gab doch sogar ein Gerichtsurteil, als ein Jäger eine Joggerin verklagt hat. Das Urteil war IIRC salopp gesagt: "Kann man nicht verbieten, das allgemeine Betretungsrecht ist nicht zeitlich begrenzt, aber wer Nachts unterwegs ist, sollte halt bisserl aufpassen".

Ich persönlich schau, dass ich spätestens 20:00 - 20:30 (wenn ich mich irgendwo verzettel), wieder aus dem Wald bin. Das ist aber Sommers genauso, will ja noch in Ruhe was Essen zuhause... :D
 
Gab doch sogar ein Gerichtsurteil, als ein Jäger eine Joggerin verklagt hat. Das Urteil war IIRC salopp gesagt: "Kann man nicht verbieten, das allgemeine Betretungsrecht ist nicht zeitlich begrenzt, aber wer Nachts unterwegs ist, sollte halt bisserl aufpassen".

Das Urteil stammt vom Amtsgericht Gemünden a. Main (Urteil vom 03.02.2012, Az 14 C 700/11) und enthält ein paar sehr wichtige Aussagen, die ich nachfolgend zitiere:

"Jagdausübung ist im Kern die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, ihnen nachzustellen, sie zu fangen oder zu erlegen und sie sich anzueignen (§ 1 Abs. 1 und 4 BJagdG; Mitzschke/Schäfer, BJagdG, § 1, Rn. 14; BGH, Urt. v. 30.10.2003, lll ZR 380/02, Tz. 15). Der Jagdausübungsberechtigte hat jedoch weder Anspruch auf einen bestimmten Wildbestand noch auf einen gänzlich störungsfreien Jagdgenuss. Insbesondere muss er das Betreten des Waldes durch Spaziergänger ebenso dulden wie Störungen, die von der bestimmungsgemäßen sonstigen Nutzung der im Jagdbezirk gelegenen Grundstücke ausgehen (BGH, Urt. v. 30.10.2003, Ill ZR 380/02, Tz. 15; vgl. nur Metzger in: Lortz/Metzger/Stöckel, Jagdrecht, Fischereirecht, § 1 Rn. 2, § 3 Rn. 5; Mitzschke/Schäfer, BJagdG, § 1, Rn. 43 f., § 9 Rn. 12)."

"Insgesamt ist mithin das Jagdrecht bzw. Jagdausübungsrecht von vornherein mit dem „Makel“ der Duldung zulässigen Gemeingebrauchs bzw. zulässiger landwirtschaftlicher und sonstiger Nutzung behaftet."


"Das Gericht kann insbesondere nicht beanstanden, dass die Beklagte ihren Laufsport ausübt und sei es auch unbestrittenermaßen abends oder in den Morgenstunden."

"Es ist insoweit festzustellen, dass das Betreten des Waldes - hier sogar unstreitig auf befestigten Wegen - zulässiger Gemeingebrauch ist. Eine Beschränkung auf bestimmte Zeiten ist nicht ersichtlich."

"Art. 2 Abs. 1 GG sichert jedem Menschen im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu. Darunter fällt auch das Betreten des Waldes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.06.1989, 1 BvR 921/85 - "Reiten im Walde", Tz. 62, 67)."

"Insgesamt ist nämlich das Laufen im Walde, selbst unter Berücksichtigung der geschützten Rechtsposition des Klägers wegen seines Jagdausübungsrechtes nicht zu beanstanden. Die Zulassung einer Beschränkung dieses (Grund-)Rechtes für bestimmte Zeiten ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Etwas anderes wäre sicherlich dann gegeben, wenn wegen eines größeren und gefährlicheren Jagdereignisses, z.B. einer Treib- oder Drückjagd, es die Verkehrssicherungspflichten des Klägers gebieten ggf. unter Zuhilfenahme zuständiger Behörden bestimmte Bereiche zu sperren."

und last but not least:

"lm Übrigen ist es hinzunehmen, dass Personen in Ausübung ihrer Grundrechte die Schönheiten des bayerisch-fränkischen Waldes genießen und sei es durch einen körperlich anstrengenden Laufsport."

Links aus der Regionalpresse dazu

http://www.mainpost.de/regional/fra...-aus-seinem-Revier-vertreiben;art1727,6593262
http://www.mainpost.de/regional/fra...-Joggen-im-Wald-immer-erlaubt;art1727,6597211
 
Für alle bayerischen Mountainbiker mein Lieblingszitat aus dem obigen Artikel:
Richter: „Inwieweit Sie Ihre Grundrechte einschränken lassen wollen, ist Ihre Sache.“

Auch ein schönes Zitat aus dem gleichen Zusammenhang:
Forstbetriebsleiter: „Es ist das gute Recht jedes Bürgers, sich zu jeder Tages- und Nachtzeit im Wald zu bewegen.“

Vielleicht nicht ganz so wichtig, aber eine Textpassage aus dem zuvor zitierten Urteil, die man einfach nicht unterschlagen darf:
Ebenfalls nicht zu beanstanden ist die Vorgehensweise der Beklagten, ihre Kleidung mit Lampen
und Reflektoren kenntlich zu machen, wobei der genau Umfang hier umstritten ist und nach
dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht zur Überzeugung des Gerichts feststeht. Denn der Klä-
ger selbst hat mit Schreiben vom 11.07.2011 (Anlage B) die Beklagte darauf hingewiesen, dass
es bereits "öfters" vorgekommen sei, dass "ein später Waldbesucher in der Dämmerung mit Wild
verwechselt wurde und dabei verwundet oder sogar getötet" worden sei.

Diesem Schreiben wird von der Beklagten augenscheinlich ein drohender Charakter beigemes-
sen, wobei dies für das erkennende Gericht dahinstehen kann. Denn es ist schlicht vernünftig,
sich durch Lichter kenntlich zu machen, insbesondere nachts im Wald und wenn erklärtermaßen
Jäger dort tätig sind, welche der Auffassung sind, nicht zwischen Mensch und Wild unterschei-
den zu können. Daraus kann indes nicht die Folge fließen, dass die Grundrechtsbetätigung des den
Gemeinbebrauch Ausübenden gänzlich unterlassen werden müsse.


Um die eingangs gestellte Frage nicht aus den Augen zu verlieren: Selbst in Schleswig-Holstein, das für das Betreten des Waldes bei Nacht ein Wegegebot kennt, ist das Radfahren in der Nachtzeit nicht eingeschränkt.

§ 17 Abs. 1 WaldG SH:
Jeder Mensch darf den Wald zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf
eigene Gefahr betreten.Das Betreten in der Zeit von einer Stunde nach Sonnen-
untergang bis zu einer Stunde vor Sonnenaufgang (Nachtzeit) ist auf Waldwege
beschränkt. Auch bei Tage auf Waldwege beschränkt ist das Radfahren, das
Fahren mit Krankenfahrstühlen, das Skilaufen und das nicht durch Motorkraft
oder Zugtiere bewirkte Schlittenfahren.



Aus dem Entwurf eines Waldgesetzes für das Land Schleswig-Holstein
(Landeswaldgesetz LWaldG)
2004

"Zudem trägt die Regelung dazu bei, das erhöhte Gefährdungspotential für die Erholungssuchenden selbst bei nächtlichem Betreten des Waldes auch im Hinblick auf die Jagdausübung in der Dämmerung zu minimieren."

Die scheinen auch kein besonderes Vertrauen in ihre Jäger zu haben :)

Der Schutz irgendwelcher Wildtiere war anscheinend nicht der ausschlaggebende Grund für das Wegegebot zur Nachtzeit in SH.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meiner Erfahrung nach reduziert sich die Nutzung des Waldes in der dunklen Jahreszeit erheblich. Nordic-Walker, Jogger, Spaziergänger etc sind nach Einbruch der Dunkelheit sogut wie gar nicht mehr im Wald anzutreffen. Auch die Anzahl der Biker verringert sich im Wald drastisch. Es bleibt doch wirklich nur noch der "harte" Kern an Bikern übrig die sich bei Nacht und Kälte auf die Trails begeben. Und auch deren Ausfahrten sind wesentlich kürzer als im Sommer. Das Wild findet also im Winter wesentlich mehr Ruhe im Wald als im Sommer. Wenn ich Rehe im dunkeln sehe, stehen die nur rum und wundern sich was da durch den Wald kommt.
Wildschweine sehe ich fast gar nie. Bevor du die siehst wenn du mit Lampe und Kettengeklapper durch den Wald kommst sind die längst gemütlich woanders hingegangen.
 
ich bin selber Hundebesitzer, kann aber die Scheu/Angst verstehen, die manche Leute haben, die mit diesen Tieren so nichts zu tun haben.
Wichtig ist, sich mit seinem Angst-Thema zu beschäftigen und nicht sofort alles zu verteufeln, was man nicht kennt... also zurück zum Thema, bevor es zu heiße Diskussionen über unsere vierbeinigen Mitbewohner gibt. Da gibt es einen anderen Thread zu. :-)

Bin gestern in der Dämmerung auf einem Trail bergauf einem Trupp Damen Ü55 mit Stöcken begegnet. Hab gestoppt, die Damen vorbeigelassen und freundlich gegrüsst. Kam bei den meisten Damen gut an, die meisten grüßten freundlich zurück. Hilft vielleicht mal bei der Diskussion um böse Mountainbiker. ;-)
 
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Bin gestern in der Dämmerung auf einem Trail bergauf einem Trupp Damen Ü55 mit Stöcken begegnet. Hab gestoppt, die Damen vorbeigelassen und freundlich gegrüsst. Kam bei den meisten Damen gut an, die meisten grüßten freundlich zurück. Hilft vielleicht mal bei der Diskussion um böse Mountainbiker. ;-)

... ein held!

nein, im ernst: das sollte standard sein. gutmenschen nehmen aufeinander rücksicht.
 
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