Novellierung Bundeswaldgesetz: Drohen massive Einschränkungen für Radfahrende im Wald?

@Cpt_Oranksch : und was konkret ist da jetzt beim FSC Siegel besser/ zielführender/ klimawaldfreundlicher als z.B. beim PEFC? Dass eine Zertifizierung besser ist als keine, da sind wir uns wohl einig.
Mich stört die bikefeindliche und dogmatische Haltung mancher Naturschutzverbände. Ich habe das mal bei einem Begang mit Greenpeace miterlebt, wo u.a. Martin Kaiser und weitere Dogmatiker sich ins Rampenlicht gebracht haben.
Aber ich will jetzt hier nicht in die Zertifizierungsdiskussion einsteigen. Ist eher als Randbemerkung gedacht.
Wir als Biker können nur hoffen, dass in der ganzen Diskussion um das neue Waldgesetz u.a. die DIMB Gelegenheit erhält, sich und unsere Interessen einzubringen, soweit es auch für Erhalt und Stabilität unserer Wälder förderlich ist. Zum Glück gibt es auch jetzt schon naturnah wirtschaftende Forstbetriebe, wo fast alles über natürliche Verjüngung läuft und die Wildstände angepasst sind. Reich strukturierte Mischwälder sind schlicht eine andere Liga als die Kahlflächen im Harz und Sauerland.
 

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Re: Novellierung Bundeswaldgesetz: Drohen massive Einschränkungen für Radfahrende im Wald?
@Cpt_Oranksch : und was konkret ist da jetzt beim FSC Siegel besser/ zielführender/ klimawaldfreundlicher als z.B. beim PEFC?
Du hast meinen Post glaube ich nicht verstanden.

Ich habe damit nur nahegelegt, dass zwischen WWF, NABU etc. und der Forstwirtschaft ein gemeinsames Interesse und Zusammenarbeit besteht, z.B. eben im Rahmen der FSC Zertifizierung.
 
Du hast meinen Post glaube ich nicht verstanden.
kann sein, dann sorry....
zwischen WWF, NABU etc. und der Forstwirtschaft ein gemeinsames Interesse und Zusammenarbeit besteht, z.B. eben im Rahmen der FSC Zertifizierung.
Nach meiner Einschätzung gibt es nur ganz wenige Forstbetriebe, wo die Interessen mit WWF/ Nabu/ Greenpeace in die gleiche Richtung gehen. Ich kenne da nur Stadt Lübeck. Aber das ist hier nicht das Thema. und deshalb meinerseits nur als Randbemerkung gedacht. Vor allem muss man auch differenzieren, was im Gesetz steht und was die Forstbetriebe draußen machen.
Da beziehe ich mich lieber auf den Förster vor Ort, von dem ich Brennholz kriege und der in unserer Gegend keine Einwände hat gegen Biken in "seinem Wald". Und wenn er mir sagt, wir sollen da und dort mal eine Weile nicht biken, weil sie jagen müssen, dann halten wir uns dran. Miteinander sprechen und dann klappt das auch- zumindest bei uns.
 
nicht überall,
aber wenn Wege erkennbar sind,
weil zB breit sie ausgelatscht sind,
ohne das sie jemals angelegt wurden,
stehst du als Besitzer/Nutzer immer mit bei, weil als genutzer Weg erkennbar.

son doofer singleTrail juckt die Forst wirtschaftlich überhaupt nicht,
aber Sicherungsaufwand bedeutet Kosten .
gewisse Naturbäume steht bei uns sich selbst überlassend, aber aus Sicherheit abgesperrt im Wald rum :p

allein schon was seltenst genutzte Wege im Wald kosten,
nicht weil mal ne Ast runterkommt,
aber die große weißfaule Buche mal plötzlich den Klappman macht,
ohne das du links und rechts iwann mal Holz erntest.
von Umweltauflagen der jeweiligen Region nichtmal zu reden.

zB die Douglasie war jahrzehntelang kein arttypischer Baum im Weserbergland,
durfte nur wenig angebaut werden,
gab sogar Rückforstungsaufforderungen.

und nu ist ein wirtschafKlimaRetter :p

und wo ich grad bei bin :
vor ewigen Zeiten gab es hier ne Bestandaufnahme zu Walddicht/Bestandsdichte.
Ergebnis : es solle durchgelichtet werden.
wurde nicht, weil Holz billig, lohnte nicht.
Klimawandel reduzierte WasserEintrag,
naja, jetzt ist natürlich durchgeforstet ;)
 
Dafür gibt es doch längst Lösungen:

- ein Trail /Weg ist nur einer, wenn er als solcher bezeichnet ist (die logische Konsequenz aus dem Verbot der eigenmächtigen Kennzeichnung, praktiziert seit Jahrzehnten im NP Harz).

- das bekannte Schild aufstellen "waldtypische Gefahren durch umstürzende Bäume - Betreten auf eigene Gefahr"
 
Dafür gibt es doch längst Lösungen:

- ein Trail /Weg ist nur einer, wenn er als solcher bezeichnet ist (die logische Konsequenz aus dem Verbot der eigenmächtigen Kennzeichnung, praktiziert seit Jahrzehnten im NP Harz).
Im Nationalpark sind Leute und Geld vorhanden, die Wege markieren. Auf dem platten Land gibt es nur die Wandervereine und die Touristik-Verbände, die bisher ein Interesse an markierten Wanderwegen haben. MTB-Strecken sind sehr dünn gesät.
- das bekannte Schild aufstellen "waldtypische Gefahren durch umstürzende Bäume - Betreten auf eigene Gefahr"
Noch nicht mal das braucht es. Die Gesetzeslage ist da eindeutig und die Gerichte haben das bisher auch so gesehen.
 
Auf bislang weglosen Flächen entstehen also bisher noch nicht vorhandene Pfade indem ich das irgendwo digital Anzeigen oder Ausweisen lasse? 🤔
Sind ja tolle Möglichkeiten, welche die Digitalisierung inzwischen bietet. 🙂
Quasi digitaler Wegebau 🤣
Wenn es um das erstmalige digitalisieren geht: erzeugen wir doch eine digitale Karte Deutschlands, legen ein 10cmx10cm Raster darüber und erstellen einen öffentlich zugänglichen Algorithmus, der alle möglichen Pfade darstellt (reine Stochastik). Damit sind alle möglichen und unmöglichen heutigen und zukünftigen Wege in unserem Land schon digital erfaßt ;)Die müssen dann nur noch durch einen Link ge-highlighted werden, wenn man mal da lang gefahren ist

So als Beispiel mit der Bibliothek zu Babel:
https://libraryofbabel.info/
 
Vorher geeigneter Weg
IMG_8195.jpeg


Jetzt ungeeigneter Weg

IMG_8196.jpeg
IMG_8197.jpeg
 
Nach § 32 (2) des Entwurfes hättest Du diese Fotos gar nicht machen können.
§ 32 Verbote
Es ist verboten, ohne Befugnis

2. Waldflächen oder Waldwege zu betreten, auf denen oder angrenzend an diese Holz gefällt, aufgearbeitet oder gerückt wird, oder auf denen sonstige Waldarbeiten durchgeführt werden,
 
Im Nationalpark sind Leute und Geld vorhanden, die Wege markieren. Auf dem platten Land gibt es nur die Wandervereine und die Touristik-Verbände, die bisher ein Interesse an markierten Wanderwegen haben. MTB-Strecken sind sehr dünn gesät.

Noch nicht mal das braucht es. Die Gesetzeslage ist da eindeutig und die Gerichte haben das bisher auch so gesehen.
und zur Gesetzeslage bei waldtypischen Gefahren gibt es ein ganz aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs!!
https://www.stern.de/amp/news/urtei...-wald-erfolgt-auf-eigene-gefahr-34214666.html
Daraus: " "Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen", erklärten die Richter damals. Dieser sei primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich. Risiken, welche die Bewegung in der Natur mit sich bringe, gehörten zum allgemeinen Lebensrisiko. Auch nach dem Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt haftet demnach selbst auf stark genutzten und touristisch beworbenen Waldwegen der Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren."
 
Verkehrssicherungspflicht FAQ von Wald und Forst NRW


was muss der Waldbesitzer zur allgemeinen Sicherheit tun,
und was noch nicht.

und das soll halt jetzt, unter anderem, für den gebeutelten Wald- und Forstwirt etwas besser werden.
vorallem in den Bereichen, die dem Waldbewirtschafter nur zusätzliche Kosten schaffen, ohne iwelchen Nutzen von zu haben.
 
So richtig viel Ahnung scheinst Du noch nicht zu haben.
was muss der Waldbesitzer zur allgemeinen Sicherheit tun,
und was noch nicht.

und das soll halt jetzt, unter anderem, für den gebeutelten Wald- und Forstwirt etwas besser werden.
vorallem in den Bereichen, die dem Waldbewirtschafter nur zusätzliche Kosten schaffen, ohne iwelchen Nutzen von zu haben.
 
Verkehrssicherungspflicht FAQ von Wald und Forst NRW


was muss der Waldbesitzer zur allgemeinen Sicherheit tun,
und was noch nicht.

und das soll halt jetzt, unter anderem, für den gebeutelten Wald- und Forstwirt etwas besser werden.
vorallem in den Bereichen, die dem Waldbewirtschafter nur zusätzliche Kosten schaffen, ohne iwelchen Nutzen von zu haben.

Ich zitiere daraus:
Besteht ein Unterschied in der Verkehrssicherung an öffentlichen Straßen, Gebäuden, Waldwegen, Spielplätzen, etc.?

Ja. Es besteht keine Verkehrssicherungspflicht für waldtypische Gefahren. Somit besteht im Grundsatz im Wald, im Waldbestand, auf Waldwegen, Wanderwegen, auf Forstwirtschaftswegen, in allen Bereichen, die rechtlich dem Wald gleichgestellt sind, keine Verkehrssicherungspflicht.
....
 
die hat doch jeder hinter der Autoscheibe, der meint grundlos im Wald rumstänkern zu müssen. Und sich dann noch aufregen, wenn sich einer "CO2 neutral" im Wald erholen will...
Noch "besser" finde ich die D... mit dem Schild "Jagdschutz".... Wusste nicht, dass die Jagd auch eines Schutzes bedarf oder kann mir das einer erklären, wozu das Schild gut sein soll. Kann wahrscheinlich jeder bei "Grube o.ä." kaufen...
 
Noch "besser" finde ich die D... mit dem Schild "Jagdschutz".... Wusste nicht, dass die Jagd auch eines Schutzes bedarf oder kann mir das einer erklären, wozu das Schild gut sein soll. Kann wahrscheinlich jeder bei "Grube o.ä." kaufen...
Das so pauschal abzutun... Beim Jagdverband steht dazu unter anderem folgendes:
Das Jagdausübungsrecht umfasst auch die Ausübung des Jagdschutzes. Dazu gehören (nach näherer Bestimmung durch die Länder) der Schutz des Wildes (insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen) sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.

Zum Jagdschutz gehört auch die Fütterung des Wildes in Notzeiten. Die Fütterung, die aus Gründen des Tierschutzes, aber auch zur Verhütung von Wildschäden erfolgt, ist durch die Länder (zum Teil sehr detailliert) vorgegeben.

Zum Jagdschutz gehört auch, darauf hinzuwirken, dass Dritte die zum Schutz des Wildes erlassenen Vorschriften einhalten. Dazu gehören z.B. der vielerorts (zumindest zeitweise) geltende Leinenzwang für Hunde oder das Verbot, „Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören“ (§ 19 a BJagdG).

Die zuständigen Jagdaufseher sind Polizeibeamten gleichgestellt. Bundesjagdschutzgesetz § 25 Absatz 2 dazu:
(2) Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind. Sie haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges die ihnen durch Landesrecht eingeräumten Befugnisse.
 
Das so pauschal abzutun..
Muss ich jetzt auch noch Verständnis haben für Leute, die uns nur aus dem Wald draußen haben wollen, ob wohl der Wald ihnen (in den meisten Fällen) gar nicht gehört?
Was gibt es in Zeiten des Klimawandels mit schneearmen Wintern noch zu Füttern? Mais - dass die Wildschweine (ohne natürliche Feinde) sich noch mehr vermehren? Apfeltrester für die Rehe- damit die die klimatoleranten Mischbaumarten (Tanne, Buche, Eiche) aus der Verjüngung rausselektieren und es wieder schwerpunktmäßig Fichte gibt? Ich mag Rehe und Wildschweine- aber nur wenn die sich selbst ernähren können und der Wald sich ohne Zäune natürlich verjüngen kann.
Für so was habe ich kein Verständnis! Auch wenn die "Jagdaufseher" den Polizeibeamten gleichgestellt sind.
Sorry aber das alles stammt doch aus einer vergangenen Zeit. das erinnert mich fast an die Machtbefugnisse der Jäger in Österreich.
 
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