NRW plant weitgehendes Radfahrverbot

Die sterben nicht aus, weil ein paar Leute auf wegen rum fahren, sondern wegen Klimaveränderungen, Trockenheit und das in Umlauf bringen von Umweltgiften. Vielleicht sollte man dagegen mal was tun...
Ist doch einfach auf eine Minderheit von Privatpersonen herum zu trampeln und denen die Schuld in die Schuhe zu schieben, als die Klage an die grosse Industrie und mächtige Wirtschaft zu richten, die offensichtlich für die Schädigung des Waldes und deren Bewohner verantwortlich ist!
ich würde mal sagen, dass den Schaden den ein 25 Tonnen schweren Harvester am Waldboden und Pflanzen bei einer einmaligen Fahrt in und durch den Forst anrichtet, verursachen tausende von Mountainbikern in fünf Jahren nicht.
 
Die Oben Zitierte Auflistung erhielt ich von einem Guten Bekannten, ob die DIMB noch irgenwie teil davon ist kann ich dir so nicht sagen,.

Problem ist aber diesen Dachverbänden muss das Problem erstmal bewusst werden und viel Zeit Bleibt nicht mehr, die Verbände haben nur noch bis zum 4.9.15 Zeit eine Stellungsnahme abzugeben!

Die DIMB ist Mitglied in diesem Kuratorium und dadurch an der Stellungnahme beteiligt. Wir haben den Entwurf im Juni vom Kuratorium erhalten und diesem dann die hier diskutierten und aus Radfahrersicht problematischen Punkte geschildert und um Berücksichtigung in der Stellungnahme gebeten. Ich bin sicher, die Stellungnahme wird das berücksichtigen und ebenso sicher, dass der vorgeschlagene Entwurf so nicht umgesetzt wird.

Es ist aber trotzdem eine gute Idee, die Abgeordneten des Landtages z.B. über abgeordnetenwatch.de auf den Entwurf und dessen Folgen aufmerksam zu machen und um eine Stellungnahme zu bitten; bitte dabei sachlich und freundlich bleiben.

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Ist doch einfach auf eine Minderheit von Privatpersonen herum zu trampeln und denen die Schuld in die Schuhe zu schieben, als die Klage an die grosse Industrie und mächtige Wirtschaft zu richten, die offensichtlich für die Schädigung des Waldes und deren Bewohner verantwortlich ist!
ich würde mal sagen, dass den Schaden den ein 25 Tonnen schweren Harvester am Waldboden und Pflanzen bei einer einmaligen Fahrt in und durch den Forst anrichtet, verursachen tausende von Mountainbikern in fünf Jahren nicht.

Das steht außer Frage! Da hast du den Herrn Remmel vermutlich auf deiner Seite. Darum geht's aber nicht.

Nochmal: Grünen-, Wirtschafts-, Bauern-, Jäger-, Naturschützer-, Gutmenschen- und Politiker-Bashing bringen uns nicht weiter. Was her muss, sind belastbare und überprüfbare Argumente, die man an geeignete Stellen und von mir aus an "Lobbyisten" richtet.

"Ich würde mal sagen, dass ..." hilft gar nix.

"Unter xyz ist eine Studie zu finden, die zeigt, dass ..." hilft vielleicht auch nix. Ist aber das einzige, was helfen kann!
 
Dann hier mal ein Argument: Wenn dieses Gesetz so mit diesem Wortlaut in Kraft tritt, dann würde das praktisch einem Radfahrverbot in allen Wäldern in NRW bedeuten. Folglich kann man analog zu dem Urteil in Bayern auch in NRW sagen, dass auch wir in NRW ein Grundrecht auf Naturgenuss haben. Das steht so zwar nicht ausdrücklich in unserer Landesverfassung, aber durch Art. 2 GG kann man auch für uns auf solch einen Gedanken kommen.
"In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als erstes Obergericht in Bayern ausdrücklich klargestellt, dass auch Radfahrern das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht auf Naturgenuss - das es so nur in Bayern gibt - zusteht. Nur ausnahmsweise darf dieses Recht eingeschränkt werden."

http://dimb.de/aktuelles/news-a-presse/798-bayvgh-radfahrverbot-aufgehoben
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann hier mal ein Argument: Wenn dieses Gesetz so mit diesem Wortlaut in Kraft tritt, dann würde das praktisch einem Radfahrverbot in allen Wäldern in NRW bedeuten. Folglich kann man analog zu dem Urteil in Bayern auch in NRW sagen, dass auch wir in NRW unser Grundrecht auf Naturgenuss haben. Wahlweise kann man auch Art. 2 GG als Notanker mit ins Feld führen.
"In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als erstes Obergericht in Bayern ausdrücklich klargestellt, dass auch Radfahrern das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht auf Naturgenuss - das es so nur in Bayern gibt - zusteht. Nur ausnahmsweise darf dieses Recht eingeschränkt werden."

http://dimb.de/aktuelles/news-a-presse/798-bayvgh-radfahrverbot-aufgehoben
Lees mal den letzten Satz deines Zitaten... nur in Bayern.. denke das interessiert unsere Schutzsportler in nrw deswegen nicht die Bohne..
 
Bis das alles mal diskutiert worden und eine Lösung gefunden wurde, sind wir längst ausgestorben und die Folgegenerationen wissen gar nicht mehr was Wald ist, wissen ja viele heute schon nicht, dass ein Schnitzel von ner Kuh kommt :rolleyes:.

Oder aber, bis die Diskussion mal durch ist, haben 90% der Mountainbiker schon die Lust am radeln verloren und sitzen nur noch daheim und daddeln.
 
Ja, ich weiß, dass die Bayern bei sich alles besser finden, aber jeder ist da ja Patriot. Hab das eben auch noch bei mir etwas abgeändert, da die LVerf NRW dieses Grundrecht nicht so hat. Trotzdem kann man faktisch über Art. 4 I LVerf NRW auf Art. 2 I GG abstellen und in diesem Zusammenhang sein Recht geltend machen.
 
Dem NABU scheinen Radfahrer ziemlich egal zu sein. Gelesen habe ich das 82 Seiten lange Papier nicht, aber die Textsuche nach "rad" liefert nur ein Ergebnis: "Konkretisierungsgrad"
Bitte aufpassen mit Verunglimpfungen, die sich aus dem Kontext ergeben (können).
Zum Thema NABU äußere ich mich nicht Öffentlich und für den NABU einsehbar!
 
Zum Thema NABU äußere ich mich nicht Öffentlich und für den NABU einsehbar!

In Hessen hat der NABU seinerzeit (2012) ziemlich eindeutige Positionen gegen eine Einschränkung des Betretungsrechts bezogen und uns unterstützt. Ich zitiere mal:

"... hält der NABU Hessen ein generelles Verbot für naturschutzfachlich nicht nötig und sinnvoll."

Und auf die Frage, ob Radfahren das Hauptproblem im Wald ist, sagte er klar

"Nein. Neben den Umweltproblemen, die von außen auf den Wald einwirken, trägt die Forstwirtschaft auch selbst dazu bei, dass der Wald in Teilen naturfern aussieht."

Ebenso zielführend sind folgende Aussagen des NABU Hessen

"Es ist wichtig, dass Menschen den Wald mit seiner Tier- und Pflanzenwelt intensiv erleben können. Wir dürfen sie nicht generell aus der Natur aussperren. Nur wer die Natur schätzt, wird sie auch schützen."


"Für den Schutz der Natur ist es aber nicht notwendig und sinnvoll, Radfahrer und Reiter generell in ganz Hessen von kleinen Wegen fern zu halten."
 

Danke! Ich hab' die lange Fassung überflogen. Da kann ich erst einmal nichts Problematisches drin finden. Im Gegenteil:

"4. Gliederung von Schutzgebieten, Prozessschutzbereiche (zu § 22 Abs. 1 S. 3 BNatSchG)

§ 22 Abs. 1 S. 3 BNatschG sieht vor, dass Schutzgebiete auch in verschiedene
Zonen mit einem entsprechend dem Schutzzweck abgestuften Schutz gegliedert
werden können. Eine solche Gliederung von Schutzgebieten sollte in einem
Landesnaturschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen regelmäßig für große und
unterschiedlich strukturierte Schutzgebiete vorgesehen sein. Denn insbesondere
dort besteht die Gefahr der Unverhältnismäßigkeit pauschaler und allgemeiner
Verbote.
"

(Hervorhebung von mir)

Das sollte uns doch sehr entgegenkommen. Damit kann man was anfangen!
 
Wer hat denn einen Überblick was in Hessen letztenendes dazu geführt hat, dass das Gesetz gekippt wurde? Es gab doch auch eine Petition, hat diese etwas gebracht (ich habe da immer meine Zweifel, auch wenns schnell unterzeichnet ist)?
 
Statt Radler aus dem Wald zu verbannen sollte mal mehr drauf geachtet werden was unsere hohen Herrn Minister für Drecksschleudern fahren,da könnte man auch mal umweltbewusstere Fahrzeuge einsetzten, den DAS würde der Umwelt wirklich weiterhelfen !

Sorry für den unkonstruktiven Beitrag,konnte aber gerade nicht anders da schwillt mir der kamm.
Die sitzen auf sonem hohen Ross ..........
 
Mir ist nicht ganz klar, wie man jetzt dagegen vorgehen kann.
Auf der Website der DIMB taucht das Thema überhaupt nicht auf, was mir Sorge bereitet.
Wer weiss mehr?
 
Habe gerade mal die Landtagsabgeordnete meines Wahlkrises angeschrieben, bin mal gespann, ob, wann und welche Antwort ich bekomme. Allerdings ist die von der CDU und die werden ja schon aus Prinzip gegen das Gesetz sein....
 
... was heisst 'daran gearbeitet'?

Dazu gehört z. B. das Lesen von 35 Seiten Entwurf und 77 Seiten Begründung und das ist leider kein leichter Unterhaltungsroman;) Man muss aber nicht nur z. B. den Gesetzesentwurf lesen, sondern ihn auch mit der aktuellen Rechtslage vergleichen, man muss die Begründung analysieren, Fehler in der Begründung herausarbeiten, Argumente dagegen erarbeiten (und dazu nachlesen und recherchieren, eine Stellungnahme erarbeiten, etc.

Dazu gehört aber auch, dass man sich mit anderen Verbänden aus dem Kuratorium Sport und Natur e.V. und dem Radsport abstimmt, Netzwerke aktiviert, für Mitgliedsvereine, Mitglieder und für alle anderen, die nicht Mitglied oder nicht organisiert sind, Informationen aufbereiten und Informationsmaterial erstellt, das man veröffentlichen kann, etc. etc.

Das ist nur ein Teil dessen, woran gearbeitet wird. Und diese Arbeit wird in der DIMB ehrenamtlich, also in der Freizeit, gemacht und wir haben seit ein paar Wochen bundesweit Ferien.
 
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