Antwort:Inwiefern betrifft denn dieses Urteil Plattformen außerhalb Österreichs, z.B. GPSies u.a.?
Solange die keine Zweigstelle in Ö haben, ist das Urteil für die doch nicht bindend.
Na dann würde ich vorschlagen besagte Mountainbiketour auf sämtlichen Tourenportalen außerhalb von Österreich zu "featuren" und die klagenden Parteien davon in Kenntnis zu setzen.Österreich kann nur für Österreich recht sprechen. So lange eine Seite/ein Server nicht unter der Jurisdiktion von Österreich liegt, ist das Urteil nicht bindend.
Ich will ja nicht schwarz malen, aber mit dem Gerichtsurteil wird es wohl recht einfach sein, ein entsprechendes Unterlassungsschreiben zu formulieren, mit welchem man als Grundstücksbesitzer auch andere Portale dazu auffordern kann, betroffene Touren zu löschen.scheiß auf den Track.. wie in dem Ride artikel zu lesen ist, findet man sowas auch über zig andere portale..
spannender ist die frage, ob die die 10.000 euro strafe stemmen können.
Sowohl die aufgestellte These als auch die Folgerung sind falsch.Angesichts der immer höher steigenden Schneegrenzen, wird der Tourismus in Österreich in Zukunft auf Mountainbiker angewiesen sein.
Doch:Das hat doch mit Rechtssprechung nicht mehr im entferntesten etwas zu tun.
Das Urteil erscheint mir nach österreichischem Recht logisch. Die Klagen über das Urteil sind unsinnig, die Rechtslage gehört geändert!Ist zwar für den MTB-Sport unangenehm, aber nach OE-Recht folgerichtig und logisch, wenn man die Begründung mal durchliest. Beklagt wurde die Plattform nicht, dass die Tour dort hochgeladen wurde, sondern dass sie nach Kenntnis der Illegalität (durch Brief der Kläger) die Tour nicht heraus genommen hat.
Bin da von der allgemeinen Seite heran gegangen.. Evtl. gibt es in den Alpen klimatische Bedingungen die hier gegen wirken? Da weißt du dann wohl mehr als ich.Sowohl die aufgestellte These als auch die Folgerung sind falsch.
Bin da von der allgemeinen Seite heran gegangen.. Evtl. gibt es in den Alpen klimatische Bedingungen die hier gegen wirken? Da weißt du dann wohl mehr als ich.
quelle: wikipedia
Ansteigen der Schneegrenze infolge der globalen Erwärmung
Infolge der globalen Erwärmung lässt sich in den letzten Jahren ein Ansteigen der Schneegrenze und somit ein Abschmelzen der unter dieser Grenze gelegenen Gletscher beobachten. Da die Temperatur in der unteren Atmosphäre mit durchschnittlich 6 °C pro Kilometer nach oben abnimmt, bedeutet ein durchschnittlicher Temperaturanstieg von 2 °C im Jahresmittel ein Ansteigen der Schneegrenze um rund 300 Meter.
Siehe Youtube und Gemma Sperren. Oder Facebook, Google und Provider, die bei begründeten Verdacht, Seiten oder Links löschen oder sperren müssen.Und wer sagt, dass das hier nicht Schule macht?
Und wie soll der Betreiber sicherstellen, dass er solche Touren nicht in seinem Portfolio hat?
Und wann kommen die dran, die diese sogenannten illegalen Touren in die Portale einstellen?
Da kann einem wirklich nur noch schlecht werden. Das hat doch mit Rechtssprechung nicht mehr im entferntesten etwas zu tun.
Na dann würde ich vorschlagen besagte Mountainbiketour auf sämtlichen Tourenportalen außerhalb von Österreich zu "featuren" und die klagenden Parteien davon in Kenntnis zu setzen.
Und wer sagt, dass das hier nicht Schule macht?
Und wie soll der Betreiber sicherstellen, dass er solche Touren nicht in seinem Portfolio hat?
Und wann kommen die dran, die diese sogenannten illegalen Touren in die Portale einstellen?
Da kann einem wirklich nur noch schlecht werden. Das hat doch mit Rechtssprechung nicht mehr im entferntesten etwas zu tun.
absolut korrekt dass dies die logische konsequenz sein wird, früher oder später, denn die besicherung von besitz steht in unserem system grundsätzlich immer über dem wohl&willen der bürger!Siehe Youtube und Gemma Sperren. Oder Facebook, Google und Provider, die bei begründeten Verdacht, Seiten oder Links löschen oder sperren müssen.
Und auch die deutschen Richter und Gerichte werden sich das Urteil durchlesen.
Bzw wohl eher die betroffenen Grundstückseigentümer, Pächter, Waldbesitzer etc. Und die werden dann im Prozeßweg dem Richter das entsprechende Urteil schon vorlegen oder zumindest als Argumentationshilfe bringen.
Und da(nn) ist es nicht unwahrscheinlich, dass sie sich von diesen Argumenten überzeugen lassen und entsprechend handeln/richten.
In Deutschland gibt es ja, auch schon, ein drittes Geschlecht. Welches auch schon in anderen Ländern gab . So gesehen könnte das österreichische Urteil durchaus Folge- und Signalwirkung haben .