Mehrere Grundeigentümer haben gegen eine Internetplattform, bei der man (unter anderem) auch MTB-Touren hochladen konnte, gerichtliche Schritte gesetzt, weil eine der Touren über Forstraßen in deren Wälder führte. Geklagt wurde auf Entfernung der Tour und Unterlassung zukünftiger Veröffentlichung derartiger Touren.
Die Internetplattform argumentierte, dass sie die Tour nicht hochgeladen habe, es entsprechende Warnhinweise auf der homepage gebe, wonach - sinngemäß - durch die Veröffentlichung nicht sicher gestellt sei, dass die Tour auch befahren werden dürfe und jeder selbst für die Einhaltung der Regeln verantwortlich sei.
Sowohl das Gericht erster Instanz als auch das Berufungsgericht gaben der Plattform recht. Beim Obersten Gerichtshof (meines Wissens nach vergleichbar mit eurem BGH) war man jedoch komplett anderer Ansicht.
Das Urteil gibt's im Original (nur anonymisiert, deshalb nenne ich auch nicht die Plattform) hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente..._20171018_OGH0002_0070OB00080_17S0000_000.pdf
Die Entscheidung verheisst auch für andere Plattformen nichts Gutes. Bleibt nur abzuwarten, ob sich die Kläger auch mit z.B. GoogleEarth anlegen.
An anderer Stelle haben wir schon überlegt, ob man nicht in Zukunft eine eigene Kategorie schaffen sollte: z.B. "Traumtouren", also Touren, von denen wir nur träumen dürfen.
Oder werden wir wirklich zum Austausch von MTB-Tracks ins darknet abwandern, und uns inmitten von Pädophilen, Suchtgift- und Waffenhändlern bit für bit einen GPS-Track aus Ö torrenten?
lG aus dem Bikeparadies Ö
Michael
Die Internetplattform argumentierte, dass sie die Tour nicht hochgeladen habe, es entsprechende Warnhinweise auf der homepage gebe, wonach - sinngemäß - durch die Veröffentlichung nicht sicher gestellt sei, dass die Tour auch befahren werden dürfe und jeder selbst für die Einhaltung der Regeln verantwortlich sei.
Sowohl das Gericht erster Instanz als auch das Berufungsgericht gaben der Plattform recht. Beim Obersten Gerichtshof (meines Wissens nach vergleichbar mit eurem BGH) war man jedoch komplett anderer Ansicht.
Das Urteil gibt's im Original (nur anonymisiert, deshalb nenne ich auch nicht die Plattform) hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente..._20171018_OGH0002_0070OB00080_17S0000_000.pdf
Die Entscheidung verheisst auch für andere Plattformen nichts Gutes. Bleibt nur abzuwarten, ob sich die Kläger auch mit z.B. GoogleEarth anlegen.
An anderer Stelle haben wir schon überlegt, ob man nicht in Zukunft eine eigene Kategorie schaffen sollte: z.B. "Traumtouren", also Touren, von denen wir nur träumen dürfen.
Oder werden wir wirklich zum Austausch von MTB-Tracks ins darknet abwandern, und uns inmitten von Pädophilen, Suchtgift- und Waffenhändlern bit für bit einen GPS-Track aus Ö torrenten?
lG aus dem Bikeparadies Ö
Michael