na glückwunsch!
klassische vorgangsweise der giebelkreuzmafia.
vor allem der brief an den chef ist wirklich arg. wahrscheinlich ists leider nicht rechtlich relevant als verleumdung, weils ja stimmt... ich würd aber trotzdem selber den sachverhalt mal mit einem anwalt absprechen. keine bedenken, das sind die einzigen krähen, die sich gegenseitig die augen aushacken...
in ö ist es ja so krass, dass nicht mal eine enteigung der großgrundbesitzer was bringen würde. weil in den staatsforsten laufts genauso.
einzig die abschaffung der jagd in der derzeitigen form, und die gleichzeitige schaffung einer staatlichen, neutralen wildregulierungsbehörde würde was bringen. es ist einzig und allein die trophäenjagd, und nicht irgendwelche fadenscheinigen haftungsvorwände, die hinter dem allen steht. und die bonzen richten sich halt die gesetze wie sie diese eben brauchen. tu felix austria.
im endeffekt frag ich mich warum ein vernünftiger deutscher biker überhaupt in ö urlaub macht. nur wegen der sprache?
mir persönlich ist die rechtslage wurscht. wenns mich einmal in 2 jahren erwischen, ist das immer noch billiger als die jahreskarten fürn bikepark. drum hab ich immer eine visitenkarte mit, dann erspart sich der grünrock die recherche, die ja mir weiterverrechnet wird.
Das muss man mehrfach lesen, um den Irrsinn zu begreifen:
"Sie haben .... mit einem Mountainbike-Fahrrad befahren ...., was eine über den Erholungszweck hinausgehende Benützung des Waldes darstellt, ...."
Radfahren hat also nichts mit Erholung zu tun
Vielleicht sollten die österreichischen Sport- und Radfahrerverbände mal darüber nachdenken, ob man das nicht durch alle Instanzen und notfalls bis zum EuGH durchstreitet.
irrsinn? nein bestehendes recht.
es geht nicht um den erholungszweck. das forstgesetz erlaubt in seinem § 33 lediglich das
betreten des waldes zu erholungszwecken, weshalb jegliches befahren und auch reiten ausgeschlossen sind.
der strafreferent der zuständigen bezirksverwaltungsbehörde hat halt nur schlampig zitiert... durch den bezug auf die richtige gesetzesstelle wird die entscheidung leider halten.
NOCHMAL: in ö darf nur auf öffentlichen straßen (dazu zählen forststraßen definitiv nicht, die sind bestandteil des waldes!) und auf freigegeben bikerouten fahren. alles andere ist ein gesetzesbruch. die anzahl der freigegebenen singletrailkilometer in ö ist aber absolut überschaubar.
solange in ö 1% der bevölkerung (bauern und großgrundbesitzer) die stärkste lobby hat, wird sich nix ändern. überdies bist in ö in den augen der breiten bevölkerung als radfahrer sowieso ein asozialer, der sich kein auto leisten kann...
und zum fremdenverkehr: am beliebtesten sind e-biker, die im 5-sterne-hotel pauschal wellnessen und auf sauteuren, mit steuergeld errichteten radautobahnen dahinsurrt.
der biker vom campinplatz, der am singletrail fährt, seine bierchen im supermarkt kauft und selber kocht ist eher nicht eingeplant.